Grundrechtskollision: "Fridays for Future"

Grundrechtskollision:

Versammlungsrecht kollidiert mit dem Recht auf Bildung

Schon seit mehreren Monaten finden jeden Freitag weltweit Demonstrationen gegen den Klimawandel statt, an denen in großen Zahlen Schulpflichtige teilnehmen. Diesen Freitag sollen die Demonstrationen aber besonders groß ausfallen und so beantragen viele Schulpflichtige die Beurlaubung vom Unterricht, um nicht unentschuldigt dem Unterricht fernzubleiben. Müssen die Schulen die Schüler beurlauben und müssen die jungen Demonstranten mit Sanktionen rechnen, wenn sie in der Schule ohne entsprechende Beurlaubung fehlen?

 

Worum geht es?

Seit August 2018 demonstriert die 16-jährige Schwedin Greta Thunberg nun schon jeden Freitag vor dem Parlament in Stockholm für einen stärkeren Klimaschutz. Mit ihrem Protest hat sie eine weltweite Welle ausgelöst - denn mittlerweile haben sich ihrem Kampf tausende Schüler aus aller Welt angeschlossen und gehen hierfür jeden Freitag unter dem Motto “Fridays for Future” auf die Straßen. Nun wurde die junge Umweltaktivistin sogar für den Friedensnobelpreis nominiert: Mit ihrem Engagement für den Klimaschutz habe sie eine Massenbewegung gestartet, der als wichtiger Beitrag zum Frieden zu sehen ist. Die “Fridays for Future”-Proteste sollen an diesem Freitag ihren voraussichtlichen Höhepunkt erreichen und in mehr als 100 Ländern sollen entsprechende Aktionen stattfinden. Bislang haben allein über den Twitter-Account der Bewegung etwa 1700 Städte ihre Teilnahme angekündigt. Auch in Deutschland soll in rund 150 Städten demonstriert werden. Die Schülerproteste finden zwar in erste Linie große Zustimmung, zumal sie ein wichtiges Ziel verfolgen. Die Aktionen treffen aber auch auf Widerspruch, da die Schüler für den Kampf gegen den Klimawandel die Schule schwänzen. Und so wird in der Politik darüber debattiert, ob die Bewegung nicht allmählich doch Grenzen überschreite, wenn mittlerweile wöchentlich demonstriert wird und immer mehr Schüler den Unterricht verpassen. Hat die Toleranz - auch wenn sie zum Wohle unserer Umwelt erfolgen soll - etwa ihre Grenze erreicht?

 

Versammlungsverbot wäre unverhältnismäßig

Rund 20.000 Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sagen “nein” und haben eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet, um ihre Unterstützung für die Schülerbewegung zu verdeutlichen. Auch Angela Merkel fand lobende Worte für die Aktionen. Die Schulministerien informieren aber trotzdem über mögliche Konsequenzen bei unerlaubtem Fernbleiben vom Unterricht. Und FDP-Chef Christian Lindner hat erst kürzlich erklärt, dass die Kinder den Umweltschutz doch besser “Profis” überlassen sollten.
 
Während sich bei der Frage, ob die Schüler weiterhin demonstrieren oder im Unterricht sitzen sollten, die Welt spaltet, beobachten die Prüfungsämter das Geschehen und reiben sich aufgrund des prüfungsrelevanten Stoffes erneut die Hände. Juristisch geht es hier um die Kollision von Grundrechten und um mögliche Sanktionen gegen die Schüler: Versammlungsrecht aus Art. 8 GG gegen das Recht auf Bildung aus Art. 7 GG, aus welchem sich auch die Schulpflicht ableiten lässt.
 
Doch wie wirkt sich diese Kollision aus? Können die Versammlungen gar verboten werden, weil zu befürchten ist, dass immer mehr Schüler den Unterricht verpassen? Nein, sagt Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für öffentliches Recht der Uni Bonn in einem Gespräch mit LTO: Die Versammlungsbehörde könne dem Demonstrationsrecht keine schulrechtliche Regelung entgegenhalten, weil die Versammlungsfreiheit nicht davon abhänge, ob die Versammelnden aus anderen Gründen, wie etwa der Schulpflicht, die nichts mit der Versammlung selbst zu tun haben, an der Teilnahme gehindert wären. Würde man die Versammlung auflösen, weil sich unter den Demonstrierenden möglicherweise Schulschwänzer befinden, oder einzelne Teilnehmer zur Durchsetzung der Schulpflicht aus der Versammlung herausziehen, so sei dies schlicht unverhältnismäßig.

 

Sanktionen gegen Schüler trotzdem möglich

Nun gut: Ein Versammlungsverbot wäre also unverhältnismäßig. Aber müssen die Schulen ihre Schüler beurlauben? Grundsätzlich benötigen die Schüler eine Beurlaubung von der Schule, damit sie keine Sanktionen befürchten müssen. So löblich und moralisch nachvollziehbar die wöchentlichen Proteste auch sein mögen, kann die Schulpflicht das Versammlungsrecht aber dennoch einschränken. Finden die Versammlungen aber legal statt, so muss die Schulleitung ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben. Hierbei müsste berücksichtigt werden, ob der Bildungsauftrag durch das Fernbleiben der Schüler vereitelt würde oder nicht. Dies wäre gegebenenfalls dann anzunehmen, wenn die Schüler tatsächlich jeden Freitag der Schule fernbleiben würden, um an einer Versammlung teilzunehmen.

In diesem konkreten Fall dürften die Schulleiter jedoch keine andere Wahl haben, als den Schülern ihre Beurlaubung zu gestatten: Die Demonstration vom 15.03.2019 findet unter besonderen Umständen statt, da sie eine konzentrierte und weltweit organisierte Veranstaltung ist und auf eine besondere Wirkung abzielt. In solchen Fällen kann das Ermessen der Schulleitung auf Null reduziert werden. Haben die Schüler also nicht bereits in den Wochen zuvor die Schule geschwänzt, so müsse ihnen für diesen Freitag auch die Genehmigung erteilt werden.
 
Die Bezirksregierung in Düsseldorf teilte mit, dass für den Fall des wochenlangen Schwänzens folgende Sanktionen denkbar seien:

 - erzieherische Maßnahmen als pädagogische Einwirkung - wie etwa Hinweise, Ermahnungen, Einträge ins Klassenbuch oder entsprechende Ansprachen des Schuldirektors,

 - Ordnungsmaßnahmen -  z.B. Androhung eines Schulverweises,

 - Zwangsdurchführungen durch das Ordnungsamt oder die Polizei,

 - oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das mit der Festsetzung eines Bußgeldes enden kann.

 

Prüfungsrelevanz

Aber sollten die Schulen das Thema nicht besser konstruktiv aufgreifen, anstatt mit Sanktionen zu drohen? Es wird zu klären sein, ob es sich bei den Veranstaltungen noch um gelebte Demokratie handelt oder doch nur um Freizeitvergnügen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes.

Die Debatte um die “Fridays for Future”-Proteste, die die Politiker noch eine gewisse Zeit beschäftigen wird, bedeutet für Dein Jurastudium aber zunächst folgendes: Wiederhole die** Grundrechte aus Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) und Art. 7 GG (Recht auf Bildung)und die hieraus abzuleitendeSchulpflicht**. Zudem solltest Du Dir den Ermessensspielraum der Verwaltung - hier insbesondere die “Ermessensreduzierung auf Null” - und die möglichen Ermessensfehler im Sinne des § 40 VwVfG anschauen.