Examensreport: ZR I 1. Examen Schleswig-Holstein Januar 2019

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

A verkauft an B ein Hausgrundstück, lässt es ihm bindend auf und bewilligt zudem eine Auflassungsvormerkung, die auch im Grundbuch eingetragen wird. B bezahlt den Kaufpreis. Wie im Kaufvertrag vorgesehen, überlässt A dem B das Grundstück, noch bevor die Übereignung eingetragen wird. B möchte renovieren. Er beauftragt nach sorgfältiger Recherche und Auswahl den fachlich gut ausgewiesenen, selbstständigen Elektrofachinstallateur C. Dieses Mal arbeitet C aber fahrlässig nicht fachgerecht. Noch während der Renovierung entsteht ein zunächst unerkannter Schwelbrand in den neu verlegten Kabeln, der in der Nacht ausbricht. Obwohl die Feuerwehr sofort kommt, brennt das Haus komplett ab. Auch im Nachbarhaus, in dem D wohnt, entsteht ein Brandschaden am Dach, der es ohne umfangreiche Erneuerungsarbeiten unbewohnbar macht. D bewohnt das Nachbarhaus aufgrund eines im Grundbuch richtig ausgewiesenen Nießbrauchs. 

In der Folge verlangt D nun, dass B dafür zu sorgen habe, dass er wieder auf dem Nachbargrundstück wohnen könne. B meint, das käme nicht in Frage, da ihn doch keine Schuld treffe. Weder er noch D seien Eigentümer. D solle sich doch bitte an C wenden und notfalls an A. D erwidert, er lasse sich nicht so einfach abwimmeln, da C als nur kleiner Handwerker wohl kaum genug Geld habe, um die ganzen Schäden auszugleichen. Als B dem A berichtet, dass das Haus abgebrannt sei und er nun an dem “Trümmergrundstück” kein Interesse mehr habe, entgegnet A kühl, verkauft ist verkauft und deshalb wolle er mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. Das Grundstück nehme er keinesfalls zurück und auch an etwaigen Zahlungen an D werde er sich nicht beteiligen. Allerdings sei - was zutrifft - das Haus bis zum Eigentumswechsel noch über ihn bei der Feuerkasse F gegen Brand versichert. In seiner Notlage sucht B den Rechtsanwalt R auf. Es könne doch nicht sein, dass alles an ihm hängen bleibe. Letztlich sei doch C ganz allein verantwortlich und müsse nicht nur ihm alles ersetzen, sondern auch dafür sorgen, dass D ihn nicht belangen könne.

 

Erstellen Sie ein Gutachten zur Rechtslage, in dem die Ansprüche des D und des B zu prüfen sind. Gegebenenfalls ist auf die aufgeworfenen Probleme hilfsgutachterlich einzugehen.

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