Examensreport: ZR II 1. Examen Januar 2019 Niedersachsen

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

Die Norddeutsche Rundfunk AG (H) beauftrag jeweils W und D mit der Aufstellung eines von ihr bereits erworbenen 11 m hohen Sendemasts. Der W soll den Sendemast in das Erdreich aufstellen und entsprechend mit Stahlseilen und Erdankern befestigen. D soll hingegen die Erdarbeiten ausführen, indem er das Erdreich aushebt und dieses dann wieder mit Erde befüllt. Nach Fertigstellung der Arbeiten, aber noch vor der Abnahme des Werkes, neigt sich der Mast durch orkanartige Böen zur Seite.

W geht davon aus, dass ein Konstruktionsfehler aufgetreten ist, da sein Mitarbeiter M, welcher in der Vergangenheit des Öfteren unachtsam war, an den Arbeiten mit tätig war. Um den Mangel zu beseitigen, hebt W das Erdreich aus. Diese Arbeiten verursachten einen Aufwand von 15.000 Euro.

Nach dem W damit fertig war, konnte er feststellen, dass die Stahlseile und Erdanker teilweise gerissen waren, da der D das Erdreich nicht ordnungsgemäß verdichtet hat. Daraufhin erneuerte W die Stahlseile und Erdanker. Diese Arbeiten verursachten wiederum Kosten in Höhe von 3.000 Euro.

Im Anschluss hat W das Loch wieder ordnungsgemäß mit Erde befüllt und das Erdreich verdichtet. Diese Arbeiten verursachten Kosten von 20.000 Euro.

Der D hat, noch bevor W mit den Nachbesserungsarbeiten begonnen hat, sich diesem gegenüber bereit erklärt, die Arbeiten selber auszuführen. Er könnte dies sogar noch kostengünstiger tun. Die H verlangt nun Schadensersatz. Jedoch tritt sie alle Ansprüche zu Gunsten des W ab.

 

Bearbeitervermerk:
Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind nicht zu prüfen!

 

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