Examensreport: ZR I 1. Examen Januar 2019 Niedersachsen

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

A ist Eigentümer eines Grundstücks samt Haus. Weil A durch die Welt reisen möchte, will dieser alles verkaufen. B wittert ein gutes Geschäft und hat großes Interesse an dem Grundstück. Sodann einigen sich B und A über den Kauf des Grundstücks. Zeitnah wird zugunsten des B eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen. Daraufhin zahlt B den gesamten Kaufpreis und A übergibt dem B das Grundstück. Eine Eintragung im Grundbuch ist jedoch noch nicht erfolgt.

B, der schnellstmöglich in das Haus einziehen möchte, beauftragt den Elektrikermeister C, der mit der Vornahme der Renovierungsarbeiten beginnt. Der ansonsten immer sehr zuverlässige und ordnungsgemäße C nimmt bei dieser Baustelle die Arbeiten aber mehr schlecht als recht vor. Er arbeitet fahrlässig nicht fachgerecht, sodass es aus diesem Grund zu einem Schwellbrand kommt. Trotz des schnellen Eintreffens der Feuerwehr, kann das Haus nicht mehr gerettet werden und brennt vollständig ab.

Während des Löschvorganges kann die Feuerwehr nicht verhindern, dass die Flammen auf das Nachbarhaus des D übergehen. Das Dach des D fängt Feuer und brennt komplett ab, sodass das Haus nicht mehr bewohnbar ist. D, der am Haus lediglich ein Nießbrauchrecht hat, welches auch ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen ist, wendet sich somit an den B. Dieser solle ihm die erforderlichen Aufwendungen ersetzen. B hält dem entgegen, dass er für den gesamten Brand unter keinen Umständen verantwortlich ist. D solle sich an den C oder den Eigentümer des Grundstückes, den A, wenden. Schließlich sei weder er noch der D Eigentümer der jeweiligen Grundstücke.

Weil D keine Ruhe lässt, erklärt B daraufhin gegenüber dem A, dass er an dem Grundstück nun doch kein Interesse mehr habe. A hält dem entgegen, dass gekauft gleich gekauft sei. Er möchte von alledem nichts wissen. Er verweist jedoch noch darauf, dass er für das Haus eine Feuerversicherung bei dem Feuerversicherungsunternehmen F abgeschlossen habe.

Dem B wird das alles zu viel und begibt sich zu dem Rechtsanwalt R. Es könne ja nicht sein. B ist der Meinung, es könne nicht angehen, dass er nun ganz allein für den Schaden aufkommen solle.

 

Erstellen Sie ein Rechtsgutachten des R, in dem Sie auf alle Ansprüche des D und B eingehen. Gehen Sie dabei ggf. auch hilfsgutachterlich auf aufgeworfene Rechtsfragen ein.

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