Examensreport: StR 1. Examen aus dem Januar 2018 in Schleswig-Holstein

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

A und E sind verheiratet und vereinbarten damals einen Ehevertrag. Demnach bekäme A im Falle einer Scheidung nichts. A macht sich indes finanzielle Sorgen über die Zukunft, da E sich scheiden lassen möchte. A vertraut sich ihrer Mutter M an, für die A ihr „Ein und Alles“ ist. Die Freundin der M, die F, macht A und M auf den Bau einer Briefbombe aufmerksam. Dies hätte sie im Fernsehen gesehen. Dabei werde der Inhalt eines Päckchens so präpariert, dass es beim Öffnen explodiere, so F.

A befindet die Idee für gut und möchte E töten. M möchte ihre geliebte Tochter aber nicht verlieren und erklärt sich unter diesen Umstand dazu bereit, A zu helfen. Also schauen A und M sich im „Darknet“ an, wie sie vorgehen müssen. Sodann fertigen sie das Päckchen und versenden es an die Wohnung des E, der inzwischen in einem neuen Apartment wohnt. Das Päckchen wurde als „streng vertraulich“ an E adressiert. Zufällig kommt jedoch die 10- jährige Nichte N von E, bei E vorbei und sieht das Päckchen für E. N nimmt das Päckchen an sich und öffnet es noch während sie hoch geht. Das Päckchen explodiert sofort und N verstirbt. A und E sind bestürzt darüber, dass nicht der E, sondern N tot ist. E blieb also unverletzt. Das Treppenhaus ist allerdings durch die Explosion teilweise zerstört worden.

Weil aus der Erbschaft von E nichts wird, macht A weiter und will den Juwelier J überfallen. Also macht sich A auf den Weg und geht zu einem Taxifahrer, der in einem geparkten Auto auf Kundschaft wartet. A beugt sich zu T herunter und suggeriert diesem damit, dass sie etwas fragen wolle. T öffnet daraufhin das Fenster. Dabei betäubt A den T, zerrt diesen aus dem Taxi und fährt mit dem Taxi fort. T ist unverletzt und kommt nach ca. 10 Minuten wieder zu sich.

Als Nächstes geht A in das Geschäft des J. Unmittelbar nach Eintritt holt A schon ihre Deodorantflasche aus der Tasche und sagt zu dem J, dass er die Hände hoch nehmen soll, da sie ansonsten den schädlichen Inhalt der Deodorantflasche in das Gesicht des J sprühen würde. J bezweifelt zwar zunächst ein wenig, dass es sich bei dem Inhalt um einen schädlichen handeln würde, lässt A aber dennoch gewähren.

A packt also den Schmuck in die Tasche. In diesem Moment kommt der Ladenangestellte G, mit dem A nicht gerechnet hatte. A fesselt G auf einen Stuhl, packt weiterhin Schmuck ein und flüchtet anschließend. Nach der Flucht benachrichtigt J sofort die Polizei. Es konnte ermittelt werden wem das Auto gehört, sodass T seinen Wagen zurück bekam. Dies war von A von vornherein auch so geplant gewesen. J und G blieben bei dem Geschehen unverletzt.

 

Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten.

**Bearbeitervermerk:**§ 239 a und 308 StGB sind nicht zu prüfen.
Erforderliche Strafanträge sind gestellt.

 

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