Metall auf Metall: Der BGH zum Sampling

Metall auf Metall: Der BGH zum Sampling

Es sind nur zwei Sekunden Musik, die zu einem der größten Urheberrechtstreits in Deutschland führten. Moses Pelham hatte für seinen Song „Nur mir” eine winzige Rhythmussequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall” kopiert und in Dauerschleife unterlegt. Der Fall ging mehrfach zum BGH, zweimal zum EuGH und zweimal zum Bundesverfassungsgericht. Jetzt hat der BGH entschieden: Für die Zeit seit dem 7. Juni 2021 war das Sampling zulässig, da es sich um ein sogenanntes Pastiche im Sinne des § 51a UrhG handelt (Urt. v. 03.09.2026 – I ZR 74/22).

Der Fall zeigt, wie sich das Urheberrecht über Jahrzehnte und mehrere Rechtsänderungen hinweg entwickelt hat, und er liefert eine konkrete, höchstrichterliche Definition des Begriffs „Pastiche”.

I. Sachverhalt: Zwei Sekunden Rhythmus Sequenz kopiert

Kraftwerk veröffentlichte 1977 den Titel „Metall auf Metall”. 1997 entnahmen die Komponisten des Lieds „Nur mir“, darunter Moses Pelham, daraus eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz und verwendeten sie in fortlaufender Wiederholung als Unterlegung für einen Song.

Die Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter und Florian Schneider, der 2020 verstorben ist, sahen darin eine Verletzung ihrer Tonträgerherstellerrechte und, soweit sie zugleich Komponisten waren, ihres Urheberrechts. 1999 erhoben sie Klage auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht, Auskunft und Herausgabe der Tonträger zur Vernichtung.

Was folgte, war eine der längsten Prozessgeschichten des deutschen Urheberrechts. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg gaben der Klage zunächst statt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erste Berufungsurteil jedoch auf und verwies den Fall zurück (Metall auf Metall I, 2008). Die erneute Revision der Beklagten scheiterte (Metall auf Metall II, 2012). 2016 hob das Bundesverfassungsgericht beide Revisionsurteile und das zweite Berufungsurteil auf und verwies den Fall erneut an den BGH. Dieser legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) daraufhin Fragen zur sogenannten InfoSoc-Richtlinie vor, die dieser 2019 beantwortete (C-476/17). Mit dem dritten Revisionsurteil hob der BGH das Berufungsurteil erneut auf (Metall auf Metall IV, 2020).

Das Oberlandesgericht Hamburg verhandelte im Jahr 2022 neu, wies die Klage für den Zeitraum ab dem 7. Juni 2021 ab und ließ insoweit die Revision zu. Der BGH setzte das Verfahren im Jahr 2023 erneut aus und legte dem EuGH eine weitere Frage zur Auslegung des Pastiche-Begriffs selbst vor (Metall auf Metall V). Der EuGH antwortete im April 2026 (C-590/23). Die jetzige Entscheidung ist somit die sechste des BGH in dieser Sache.

II. Der rechtliche Rahmen: drei Regime für einen Sachverhalt

Die Komplexität des Falls rührt vor allem daher, dass sich das maßgebliche Recht seit 1997 geändert hat. Man muss demnach zeitlich unterscheiden. Für denselben Sachverhalt, dieselben zwei Sekunden Musik, gelten deshalb drei unterschiedliche Rechtslagen, je nachdem, wann die Nutzung erfolgte.

Bis zum 21. Dezember 2002 galt allein das deutsche Urheberrecht. Zentral war die freie Benutzung nach § 24 UrhG a. F., die es erlaubte, ein fremdes Werk ohne Zustimmung als Ausgangspunkt für ein selbstständiges neues Werk zu verwenden.

Vom 22. Dezember 2002 bis zum 6. Juni 2021 änderte sich die Rechtslage durch das Europarecht. Die sogenannte InfoSoc-Richtlinie sah die freie Benutzung nicht vor. Kraftwerk argumentierte, dass § 24 UrhG a. F. deshalb mit Ablauf der Umsetzungsfrist gegen Unionsrecht verstoße. Der EuGH bestätigte dies im Jahr 2019 auf Vorlage des BGH. Für diesen Zeitraum konnte sich Pelham also nicht mehr auf die freie Benutzung berufen.

Seit dem 7. Juni 2021 gilt § 51a UrhG. Die Vorschrift erlaubt die Nutzung geschützter Werke zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches, ohne diese Begriffe näher zu definieren. Sie setzt die InfoSoc-Richtlinie um und ist deshalb richtlinienkonform auszulegen.

III. Die Entscheidungen

1. Der EuGH konturiert den Pastiche-Begriff

Bevor der BGH entscheiden konnte, musste zunächst geklärt werden, was ein Pastiche überhaupt ist. In Bezug auf die Europarechtskonformität fragte er im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH an. Der EuGH beantwortete das Vorabentscheidungsgesuch im April 2026.

Demnach muss ein Pastiche an ein bestehendes Werk erinnern, sich zugleich wahrnehmbar davon unterscheiden und mit ihm einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen, etwa eine offene Stilnachahmung, eine Hommage oder eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung.

Eine besondere Pastiche-Absicht des Nutzers verlangte der Gerichtshof ausdrücklich nicht. Es genügt, wenn der Pastiche-Charakter für Personen, die das Ausgangswerk kennen, objektiv erkennbar ist.

2. Anwendung durch den BGH

Mit diesem Maßstab entschied der BGH nun in der Sache. Die Revision von Kraftwerk hatte keinen Erfolg. Zwar liegt in der Übernahme der Rhythmussequenz ein Eingriff in die Vervielfältigungsrechte als Tonträgerhersteller und ausübende Künstler sowie in die Rechte des Urhebers vor. Es handele sich dabei aber um eine zulässige Nutzung zum Zweck des Pastiches.

Aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamburg erwies sich die Übernahme als zulässig. Das OLG hatte festgestellt, dass „Nur mir” an die übernommene Sequenz erinnere, zugleich aber wahrnehmbare Unterschiede aufweise, da das Sample in ein anderes musikalisches Genre überführt wurde und dabei als Anspielung auf das Original erkennbar bleibt. Durch diese Bezugnahme entstehe ein künstlerischer Dialog.

V. Fazit

Der BGH erkennt ausdrücklich an, dass Sampling nicht zwangsläufig eine Lizenz des ursprünglichen Rechteinhabers voraussetzt, sofern die Voraussetzungen der Pastiche-Ausnahme erfüllt sind. Die bloße Verwendung eines fremden Musikausschnitts bleibt jedoch grundsätzlich urheberrechtlich relevant und ob im Einzelfall tatsächlich ein Pastiche vorliegt, hängt stark von der konkreten Gestaltung und dem Kontext der Nutzung ab.

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen