Berlin im Dunkeln: Die Vulkangruppe und ihr gefährliches Spiel

Berlin im Dunkeln: Die Vulkangruppe und ihr gefährliches Spiel

Mehrere Tage lang blieb es im wohlhabenden Südwesten Berlins dunkel und kalt. Über vierzigtausend Haushalte saßen ohne Strom und Heizung fest – ausgelöst durch einen gezielten Brandanschlag auf eine Kabelbrücke über den Teltowkanal. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verurteilten diesen politischen Angriff auf die kritische Infrastruktur als „menschenverachtenden Anschlag“ und sprachen von „Terrorismus“, um die politische Dimension der Tat zu unterstreichen.

Vulkangruppe kein Sabotage-Newcomer

Die linke Gruppierung Vulkangruppe bekannte sich online zu dem Anschlag und erklärte ihr Ziel: die Sabotage des Gaskraftwerks Lichterfelde. Den Verfasser:innen zufolge solle mit der Aktion symbolisch „den Herrschenden der Saft abgedreht“ werden.

Die Polizei und der Staatsschutz bewerten das Bekennerschreiben derzeit als authentisch. Sie prüfen es jedoch weiterhin intensiv, da einige Formulierungen auf KI-Generierung oder eine kyrillische Übersetzung hindeuten könnten. In sozialen Medien wird spekuliert, ob der Anschlag tatsächlich aus dem linksextremen Spektrum stammt oder Teil einer hybriden Kriegführung Russlands sein könnte.

Was ist bisher über die Vulkangruppen bekannt?

Die Vulkangruppen sind Vereinigungen aus dem linken Milieu, die seit 2011 Brandanschläge auf Strom- und Kommunikationsinfrastruktur verüben und dabei auch den öffentlichen Nahverkehr beeinträchtigen. Zuletzt sollen sie im September 2025 Strommasten im Südosten Berlins und 2024 das Tesla-Werk in Grünheide angegriffen haben. Trotz ihrer langjährigen Aktivitäten wissen die Verfassungsschutzbehörden und die Polizei wenig über sie. Ziel dieser Sabotageakte ist es, die Verwundbarkeit der Strom- und Kommunikationsinfrastruktur aufzuzeigen, die öffentliche Ordnung zu stören und großen Sachschaden anzurichten.

Wie kann kritische Infrastruktur besser geschützt werden?

Dass die Zerstörung einer einzigen Kabeltrasse zu einem so weitreichenden Ausfall führen konnte, resultiere nach Ansicht von Energieexpert:innen daraus, dass das betroffene Netzgebiet über keine ausreichenden Redundanzen verfügte.

Der europäische Gesetzgeber erließ bereits vor einigen Jahren die CER-Richtlinie, die die Bundesregierung schon bis Oktober 2024 hätte umsetzen müssen, um den Schutz solch vulnerablen Infrastruktur sicherzustellen. Stromnetzbetreiber wären verpflichtet gewesen, regelmäßig Risikobewertungen zu erstellen und Maßnahmen zu ergreifen, „um das Auftreten von Sicherheitsvorfällen zu verhindern“. Zwar passierte bereits ein erster Gesetzesentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS-Dachgesetz) im September 2025 das Kabinett, doch die Richtlinie ist bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt. Sowohl der Europarechtler Prof. Matthias Ruffert (Humboldt-Universität) als auch NRW-Innenminister Reul halten es ebenfalls für unerlässlich, dass die Stromnetzbetreiber dringend Verantwortung für den Schutz dieser Infrastruktur übernehmen müssen.

Was bleibt?

Die Bundesanwaltschaft hat mittlerweile die Ermittlungen übernommen. Identifizieren Polizei und Verfassungsschutz die Brandstifter dieses Mal, drohen ihnen hohe Freiheitsstrafen. Sollte die Gruppe als terroristische Vereinigung eingestuft werden, käme neben den Brandstiftungsdelikten auch eine Strafbarkeit nach § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigung in Betracht.

Der Vorfall verdeutlicht, wie verletzlich unsere städtische Infrastruktur ist und wie dringend Schutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Redundante Netze, verbindliche Sicherheitsstandards und eine konsequente Umsetzung europäischer Vorgaben dürften entscheidend sein, um vergleichbare Katastrophen künftig zu verhindern. Ob Politik und Betreiber die Lehren ziehen und der Blackout von Berlin ein einmaliges Warnsignal bleibt oder zu einer neuen sicherheitspolitischen Normalität wird, bleibt abzuwarten.

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