Können unflätige Emojis zur fristlosen Kündigung führen?

Können unflätige Emojis zur fristlosen Kündigung führen?

LG Frankenthal (Pfalz) zur Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung eines Pachtvertrages

Ein offenes Gartentor, Beleidigungen, ein paar Kackhaufen-Emojis und eine fristlose Kündigung…. Man könnte meinen, hier bestehe kein Zusammenhang. Doch tatsächlich hat sich ein solcher Fall im Landkreis Bad Dürkheim zugetragen. Ob Beschimpfungen und fäkale Emojis eine fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen, hatte nämlich jüngst das LG Frankenthal zu entscheiden.

Worum geht es?

Der Beklagte hatte eine Gaststätte von einem Verein gepachtet. Zwischen dem Beklagten und den Vereinsmitgliedern kam es häufiger zu Auseinandersetzungen. Der Beklagte störte sich unter anderem daran, dass die Vereinsmitglieder wohl häufiger das Tor zum Vereinsgelände offenließen. Mit der Zeit verhärteten sich zunehmend die Fronten, bis schließlich der Streit in den sozialen Netzwerken eskalierte. Der Beklagte wünschte dort in einer Nachricht einem Vereinsvorsitzenden ein „Scheiß“-Weihnachten und Neujahr und auch „viel Krankheit“. Um seiner Nachricht mehr Ausdruck zu verleihen, fügte er seiner Nachricht noch zwei animierte Kackhaufen-Emojis bei. Der Verein kündigte daraufhin den Pachtvertrag fristlos. Als der Pächter dies nicht akzeptierte, klagte der Verein vor dem Landgericht auf Räumung.

Rechtliche Einordnung

Der Pachtvertrag ist in § 581 ff. BGB geregelt. Gem. § 581 II BGB finden die mietrechtlichen Vorschriften auf Pachtverträge Anwendung. Dieser Normverweis ist hier entscheidend, um den Fall zu händeln. Kennt der Prüfling sich dann noch mit der Systematik des Mietrechts aus, ist das im wahrsten Sinne des Wortes die halbe Miete. Wirft man nämlich einen Blick in die allgemeinen Normen des Mietrechts, fällt bei der außerordentlichen Kündigung auf, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss. Die im Gesetz vorgesehene Definition des wichtigen Grundes ist äußerst schwammig. Die Rechtsprechung hat diesen unbestimmten Rechtsbegriff durch ihre bisherigen Entscheidungen eingegrenzt und der Begrifflichkeit somit Konturen verliehen, so wie in diesem Beispiel.

Urteil des Landgerichts

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses sei nach den Beleidigungen unzumutbar. Selbst der Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist könne dem Beklagten nicht zugemutet werden. Selbst das offengelassene Tor rechtfertige das Verhalten des Beklagten nicht. Der Verein habe ein überragendes Interesse daran, dass seine Mitglieder nicht beschimpft und beleidigt werden. Dies entbehre auch einer vorherigen Abmahnung.

Ausblick

Dieser Fall ist sehr greifbar und dabei noch recht amüsant. Dennoch eignet er sich sehr gut für eine Klausur und Du solltest ihn nicht unterschätzen. Der Fall ist ein sehr guter Aufhänger, um die Systematik des Pacht- und Mietrechts abzuprüfen. Hier zeigt sich wieder mal, wie wichtig es ist, dass die Basics sitzen. Wir möchten Dir daher ans Herz legen, Dir diese Thematik anzuschauen oder zu wiederholen. Gerade der unbestimmte Rechtsbegriff „wichtiger Grund“ bietet Dir die Möglichkeit, Deine Argumentationsfähigkeit zu präsentieren. Schaffst Du es, Dein Systemverständnis mit guten Argumenten anzureichern, werden die Prüferherzen vermutlich höherschlagen.

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen