Silvesterausschreitungen sorgen für strafrechtliche Diskussionen

Silvesterausschreitungen sorgen für strafrechtliche Diskussionen

Vorkommnisse in der Silvesternacht beschleunigt aufarbeiten

Die Berliner Silvesterausschreitungen sorgen für Diskussionen. Während nun doch eine Verschärfung des Strafrechts geprüft werden soll, sei die Berliner Strafjustiz schon fleißig – insbesondere durch das „Neuköllner Modell“.

Worum geht es?

Das Jahr 2023 ist wenige Wochen jung und schon gibt es spannende (strafrechtliche) Debatten. Ihr Ursprung liegt dabei auf der Schneide zwischen den Jahren – nämlich in der Silvesternacht. Denn in mehreren Großstädten Deutschlands, vor allem aber in Berlin ist es zu Silvesterausschreitungen gekommen. Nach Angaben der Berliner Polizei seien allein in der Hauptstadt dutzende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nun wird diskutiert, ob es einer Verschärfung des Strafrechts bedarf – besonders eine Sachverhaltskonstellation soll dabei berücksichtigt werden. Währenddessen verweist die Berliner Strafjustiz auf das „Neuköllner Modell“.

Ausschreitungen in der Silvesternacht

In der Silvesternacht war es vor allem in der Hauptstadt zu Ausschreitungen gekommen. In den Medien ist von brennenden Barrikaden zu lesen, Tumulten und chaotischen Zuständen. Insbesondere die zahlreichen Attacken auf Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr mit Böllern und anderen Feuerwerkskörpern sorgen deutschlandweit für Aufsehen. Zeitweise sei sogar die Polizei eingesetzt worden, um die Feuerwehr beim Löschen von Bränden gegen Attacken zu schützen. Insgesamt sollen 38 Personen wegen der Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte festgenommen worden sein.

Die genauen Zahlen sind aktuell noch nicht ganz klar. Zunächst hieß es, dass insgesamt 145 Ermittlungsverfahren liefen. Nun heißt es, dass die zuständigen Behörden nach den Ausschreitungen in Berlin gegen 39 verdächtige Personen wegen Angriffen auf Einsatzkräfte ermitteln würden.

Diskussion um Strafrechtsreform

Unser Strafrecht kennt bereits eine Vielzahl an Delikten, die ein solches Verhalten sanktionieren könnten. Dabei geht es vor allem um Verstöße gegen das Waffengesetz oder um die gefährliche Körperverletzung. Auch für die Attacken, die sich gegen die Polizei gerichtet haben sollen, gebe es entsprechende Straftatbestände: Den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB und den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB).

Nichtsdestotrotz sorgte die Berliner Silvesternacht für die Diskussion, ob es nicht einer Verschärfung des Strafrechts bedarf. Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zunächst auf die vorhandenen Tatbestände verwies, soll nun aber doch eine Gesetzesänderung geprüft werden. Im Fokus stehe dabei das Locken von Polizei- und Rettungskräften in einen Hinterhalt – vermutlich als Ergänzung zu den §§ 113, 114 StGB. Ein solches Verhalten solle eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr nach sich ziehen, es würde sich dann also sogar um ein Verbrechen handeln. In einem Schreiben aus dem Innenministerium heißt es:

Die aktuelle Entwicklung einer zunehmend brutalen Gewalt gegen Polizei- und Rettungskräfte unterstreicht, dass es hier eines klaren rechtspolitischen Signals bedarf, das die besondere Verwerflichkeit dieser Taten deutlich herausstellt und qualifiziert bestraft.

Der Vorschlag sei aber noch nicht auf offiziellem Wege im Justizministerium eingegangen.

Berliner Strafjustiz ist schon dran

Währenddessen hat die Berliner Strafjustiz rasche Urteile angekündigt, was die Vorkommnisse in der Silvesternacht angeht. Auch hier betonte die Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) die Aggressivität gegenüber den Rettungs- und Einsatzkräften und berichtete, dass die ersten Verfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung eingegangen seien. Die Bearbeitung erfolge in einer entsprechenden Schwerpunktabteilung.

Dabei soll auch das sog. „Neuköllner Modell“ zum Einsatz kommen. Das Modell soll junge Straftäter:innen schneller vor Gericht stellen, es ist ein Schnellgerichtsverfahren für „einfache“ Sachverhalte der einfachen und mittleren Kriminalität Jugendlicher und Heranwachsender, das es seit einigen Jahren in der Hauptstadt gibt. Hintergrund sind sanktionsrechtliche Gedanken, insbesondere die zeitliche Nähe zwischen Tat und Entscheidung und die entsprechende Wirkung auf die Täter:innen.

Aber nicht jede Tat ist für das Neuköllner Modell geeignet. In einem Katalog des Modells heißt es jedoch, dass unter anderem „Täter mit besonderer Ignoranz gegenüber polizeilichen Maßnahmen“ für ein solches Schnellverfahren besonders geeignet seien. Insgesamt sieht das Konzept vor, dass geeignete Fällen von allen beteiligten Stellen, also der Ermittlungsbehörden, Jugendgericht und Staatsanwaltschaft möglichst koordiniert und eben auch priorisiert bearbeitet werden. Eine Beschleunigung erfahren solche Verfahren etwa durch prozessrechtliche Erleichterungen aus dem Jugendgerichtsgesetz. So muss etwa die Staatsanwaltschaft keine förmliche Anklage erheben, sondern „nur“ einen mündlichen Antrag. Trägt eine Akte den Vermerk „Neuköllner Modell“, soll die Bearbeitung wie eine Haftsache priorisiert behandelt werden.

Doch auch bei all den Beschleunigungs- und Sanktionsgedanken dürfe es nicht zu Ausheblung rechtsstaatlicher Grundprinzipien kommen. Die zuständige Generalstaatsanwältin etwa sagte, dass die einen Rechtsstaat auszeichnende Strafverfolgung gerade auch eine umfassende Verfahrensführung verlange, die zwar mit der bestmöglichen Beschleunigung einhergehe, aber auch mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden müsse.