Causa Fynn Kliemann: Sind seine Maskendeals strafbar?

Causa Fynn Kliemann: Sind seine Maskendeals strafbar?

Hat sich Fynn Kliemann wegen Betruges strafbar gemacht?

Aufregung um Fynn Kliemann: Jan Böhmermann äußerte in der letzten Ausgabe des ZDF Magazin Royale schwere Vorwürfe gegen den Allrounder Fynn Kliemann. Dieser soll „Greenwashing“ bei seinen verkauften Corona-Masken betrieben haben. Abseits der moralischen Wertung fragt sich nun: Hat sich Kliemann strafbar gemacht?

Worum geht es?

Seit letzter Woche dominiert ein Name die Medienlandschaft: Fynn Kliemann. Nach einer brisanten Recherche des Teams um den Satiriker Jan Böhmermann häufen sich die Berichte über den prominenten Allrounder aus Niedersachsen. Viele seiner Fans äußerten bereits ihre Enttäuschung, schließlich soll Kliemann, der sich selbst in der Öffentlichkeit als „Saubermann“ präsentiert, genau das Gegenteil mit seinen „fair in Europa produzierten Masken“ gemacht haben. Dabei könnte es aber nicht bei den moralischen Anschuldigungen bleiben – die erste Strafanzeige gegen den Gründer vom Kliemannsland sei bereits eingegangen. Hat sich Fynn Kliemann strafbar gemacht?

Masken aus Bangladesch und Vietnam

Die Ausgabe des ZDF Magazin Royale sorgte für Aufsehen: Nicht nur wurde sie bereits einen Tag vor eigentlichem Sendetermin online veröffentlicht, auch inhaltlich schlägt die knapp 30 Minuten lange Folge bis heute Wellen. Sie drehte sich ausschließlich um Fynn Kliemann, der vor einigen Jahren mit Handwerker-Videos auf YouTube seinen Durchbruch schaffte. Er wurde vom Format „FUNK“ entdeckt und unterstützt. Bisweilen hat er unzählige Projekte realisiert. Bekannt ist etwa sein eigener Bauernhof „Kliemannsland“, der als Veranstaltungsort deutschlandweit Bekanntheit erzielte. Zudem ist Kliemann erfolgreicher Musiker, Modeunternehmer, Softwareentwickler und Immobilienkäufer, zuletzt versuchte er sich – wohl ebenfalls erfolgreich – an der Malerei.

Mehr als 800.000 Follower allein bei Instagram verfolgen sein Leben, die sicherlich von den Berichten überrascht sein dürften. Kliemann soll zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 falsche Angaben zu Corona-Schutzmasken gemacht haben, die er zusammen mit seinem Geschäftspartner Tim Illbruck von „Global Tactics“ verkaufte. Anstelle der wohl tatsächlichen Produktionsstandorte – Bangladesch und Vietnam – wurde publiziert, dass die Masken „fair aus Europa“ stammen sollen (Portugal und Serbien). Dass sich die Arbeitsbedingungen in Asien erheblich von den europäischen Standards unterscheiden, ist bekannt. Darüber verlor Kliemann jedoch kein Wort, sondern soll sein Image mit den angeblich europäischen Masken „aufpoliert“ haben.

Zudem sollen sich die Geschäfte auch für ihn persönlich gelohnt haben. Zwar war er zu diesem Zeitpunkt wohl (noch) nicht an Global Tactics beteiligt, doch llegen die Berichte des ZDF Magazin Royale nahe, dass Kliemann diese eingefädelt und durchgeführt haben soll. Außerdem sei mit seinem Label „ODERSO“ geworben worden. Nach eigenen Angaben habe der YouTuber rund eine halbe Millionen Euro Gewinn mit diesen Maskendeals gemacht, obwohl er zu Beginn verkündete, man verkaufe die Masken zum Selbstkostenpreis. Zuvor äußerte sich Kliemann abfällig über Unternehmen, die sich an der Krise bereichern würden und bezeichnete sie als „Profitgeier.“

Strafrechtliche Konsequenzen?

Sollten die Berichte zutreffend sein, würde es nicht verwundern, wenn seine Fans und Follower enttäuscht sind. Schließlich passen die Vorwürfe nicht mit seinem in der Öffentlichkeit gezeigten Lebensstil zusammen – ökologisch, fair, Weltverbesserer. Doch auch abseits der Anhängerschaft zeigen sich schon erste Reaktionen: Kliemann wurde bereits eine Sonderauszeichnung der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis entzogen, die Organisation Viva con Agua kündigte nach eigenen Angaben alle Beziehungen zu dem YouTuber.

Neben diesen Image-Problemen könnten Kliemann allerdings auch juristische Konsequenzen drohen. Wie die Syker Kreiszeitung berichtet, seien bei der Polizeiinspektion im niedersächsischen Rotenburg – Landkreis seines Wohnsitzes - bereits einige Hinweise sowie eine Strafanzeige gegen Kliemann eingegangen. In Betracht kommt etwa ein Betrug gemäß § 263 StGB. Doch obwohl Böhmermann selbst von einem „Maskenbetrug“ spricht, ist seine rechtliche Einstufung nicht so eindeutig wie das moralische Empfinden.

Irrtum über Tatsachen

Zunächst müsste für die Verwirklichung eines strafrechtlich relevanten Betruges ein Irrtum über Tatsachen vorliegen. Dieser muss durch ein Täuschungshandlung erzeugt oder aufrechterhalten worden sein, wobei viele Verhaltensweisen in Betracht kommen könnten. Eine Täuschungshandlung könnte etwa in der falschen Bezeichnung des Herkunftslandes liegen, die vertraglich festgehalten wurde, konkludent aus seinem Logo oder seinen publizierten Äußerungen folgte.

Durch diese Täuschungshandlung muss es zu einem Irrtum gekommen sein, also zu einer Fehlvorstellung über jene Tatsachen. Wer durch die Bezeichnung des Herkunftslandes „Portugal“ Masken kaufte, die tatsächlich aber aus Bangladesch stammen sollen, irrt über die Tatsache. Kliemann selbst behauptete in einem seiner ersten Statements auf die Vorwürfe zwar, dass in seinem Shop nur Masken aus Europa verkauft worden seien. Schnell reagierte darauf jedoch Tarek Müller, CO-Chef des Modeunternehmens „About You“, das Großkunde von Kliemanns Masken ist. About You habe nach eigenen Angaben auf die Herkunftsangaben vertrauen. In einem aktuellen Statement von Tarek Müller heißt es:

Dass die Masken teilweise nicht in Europa produziert wurden, war uns bis heute nicht bekannt.

Dies könnte dafür sprechen, dass zumindest dieser Geschäftspartner Kliemanns einem Irrtum unterlag.

Vermögensverfügung?

Doch dies allein reicht noch nicht, um sich wegen Betruges strafbar zu machen. Erforderlich ist nämlich eine Vermögensverfügung, also ein unmittelbar vermögensminderndes Verhalten des Getäuschten. Wenn man bei About You bleibt, dann könnte eine solche im Kauf der Masken liegen.

Allerdings muss der Irrtum auch kausal für die Vermögensverfügung gewesen sein („Durch den Irrtum muss es zu einer Vermögensverfügung auf Seiten des Getäuschten gekommen sein.“). Ob dies bei About You oder anderen Geschäftspartnern beziehungsweise Kunden der Fall ist, ist fraglich. Dies müssen die Ermittlungen zeigen, die demnächst beginnen könnten. Wie die Syker Kreiszeitung berichtet, würden die Hinweise aus der Bevölkerung aktuell gesammelt und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Problematisch: Vermögensschaden

Schließlich ist aber auch die vierte und letzte objektive Voraussetzung des § 263 StGB nicht einfach zu beantworten. In den Fällen, in denen eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung angekommen werden kann, müsste es nämlich auch zu einem Vermögensschaden gekommen sein. Ein solcher ist in der Regel dann anzunehmen, wenn für die Vermögensminderung keine Kompensation erfolgt ist. Doch in der Causa Kliemann haben die Käufer von Masken auch Masken bekommen – daran ändert erstmal nichts, dass diese fälschlicherweise nicht aus Europa, sondern aus Asien stammen könnten.

Ein Vermögensschaden würde jedoch dann vorliegen, wenn die Herkunft der Masken tatsächlich wertbildend gewesen sei. In puncto Qualität soll dabei nach bisherigen Erkenntnissen kein großer Unterschied zu europäischen Modellen vorliegen. Die Behauptung, zu fairen Bedingungen zu produzieren, könnte jedoch wertbildend sein. Ob die Staatsanwaltschaft aber einen Vermögensschaden feststellen wird, ist fraglich und bedarf umfangreicher Ermittlungen.

Wie geht es weiter?

Abseits der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen dürfte Kliemanns Image durch die Recherche des ZDF Magazin Royal beschädigt sein. Allein seit der Ausstrahlung des Formats hat der YouTuber mehr als 20.000 Follower verloren, unter seinen Beiträgen häufen sich Kommentare von enttäuschten Fans. In einigen Interviews und eigenen Statements hat Kliemann zwar bereits Stellung bezogen und sich für einige Punkte entschuldigt,, andere jedoch bestritten. In seiner aktuellen Mitteilung auf Instagram äußerte er, dass er „antworten“ kann und will, aber dafür Zeit brauche.

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