Panne beim Ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg

Panne beim Ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg

871 Prüflinge sollen die Klausur im Strafrecht wiederholen

Panne in Baden-Württemberg: Im Ersten Examen wurde fälschlicherweise der Sachverhalt für Strafrecht anstatt der vorgesehenen Aufgabe im Öffentlichen Recht ausgeteilt. 50 Studierende waren betroffen. Nun müssen aber wohl alle 871 Prüflinge die Klausur wiederholen.

Worum geht es?

Es müssen wohl alle 871 Prüflinge ihre Strafrechtsklausur im Ersten Examen nochmal schreiben: Aufgrund einer Panne bei der Sachverhaltsausgabe in Konstanz sieht das Justizministerium keine andere Möglichkeit, die Chancengleichheit zu bewahren. Gleichzeitig wehren sich die Studierenden und sprechen von Behördenversagen.

Am 1. März 2021 wurde in Konstanz die vierte Prüfung des Examensdurchgangs geschrieben, auf dem Plan stand eine Klausur im Öffentlichen Recht. Doch bei der Verteilung der Sachverhalte kam es zu einer Panne. In dem Prüfungsraum, in dem sich 50 Prüflinge befanden, wurde anstatt der angesetzten Klausur versehentlich der Sachverhalt für die kommende Strafrechtsklausur ausgeteilt. Der Fehler wurde bemerkt, die Sachverhalte wieder eingesammelt und die richtige Aufgabenstellung wurde ausgeteilt.

Das örtliche Prüfungsamt hatte dem Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart mitgeteilt, dass die Panne noch rechtzeitig bemerkt worden sei. Alle Strafrechts-Sachverhalte seien eingesammelt worden, bevor die Bearbeitungszeit lief – also auch, bevor die Prüflinge die ausgeteilten Zettel umdrehen durften. Außerdem sei dreimal nachgezählt worden, dass auch wirklich kein Sachverhalt fehlt. Aufgrund dieser Schilderung entschied man sich, den Strafrechts-Sachverhalt wie geplant drei Tage später schreiben zu lassen und nicht auszutauschen.

Später stellte sich allerdings heraus, dass beim Einsammeln der fälschlich ausgeteilten Sachverhalte nun doch ein Exemplar gefehlt habe, das wenige Minuten nach Bearbeitungszeitbeginn zurückgegeben worden sei. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt durften die Zettel umgedreht werden, ein Blick auf die strafrechtliche Aufgabenstellung war daher möglich.

Justizministerium betont Chancengleichheit

Diese Panne sorgt für unglückliche Umstände: In dem Raum in Konstanz waren 50 Studierende, anscheinend wurde ein Sachverhalt verspätet zurückgegeben. In der Konsequenz müssen aber wahrscheinlich alle 871 Prüflinge in Baden-Württemberg die Strafrechtsklausur erneut schreiben. Ein Behördensprecher sagt:

Eine andere Möglichkeit, die Chancengleichheit wiederherzustellen, besteht leider nicht.

Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit resultiert aus Art. 12 I in Verbindung mit Art. 3 I GG. Danach müssen für vergleichbare Prüflinge auch möglichst vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten und geschaffen werden. Danach dürfen keine Teilnehmer:innen bevorzugt werden – allen muss die gleiche Erfolgschance zukommen.

Man könne im Nachhinein nun nicht mehr ausschließen, dass einige der Prüflinge doch Kenntnis über den Strafrechts-Sachverhalt vorab hatten, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Mitte April 2021 soll daher eine Wiederholungsklausur stattfinden – für alle.

Online Petition geht viral

Derweilen formt sich gegen die angesetzte Wiederholungsklausur massiver Widerstand im Netz. In einer Petition gegen diese Entscheidung wird von einem „schwerwiegenden Fehler“ gesprochen. Dieser sei nicht dem Verantwortungsbereich der Studierenden zuzuweisen, „die nun unter dem Deckmantel der Chancengleichheit die Konsequenzen für das Debakel ausbaden sollen.“ Die an das Landesjustizprüfungsamt gerichtete Petition beruft sich auf die hohe psychische Belastung der Studierenden. Am Mittwochvormittag haben bereits mehr als 4.000 Unterstützer:innen das Anliegen unterzeichnet.

Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an: