Regierung vereinbart Lieferkettengesetz

Regierung vereinbart Lieferkettengesetz

Ein historischer Durchbruch im Kampf um die Menschenrechte?

Die Bundesregierung will ab 2023 mithilfe des sogenannten Lieferkettengesetzes größere deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorhaben anhalten. Der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach in der vergangenen Woche bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) über den Entwurf zum Lieferkettengesetz und bezeichnete diesen als “historischen Durchbruch”. Der Entwurf soll Mitte März vom Kabinett verabschiedet und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. 

Worum geht es?

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards bei Zulieferern gerade stehen müssen, wenn Sorgfaltspflichten verletzt werden. Dies solle in Form von Bußgeldern erfolgen. Eine zivilrechtliche Haftung schließen die Minister hingegen aus. Neu ist außerdem, dass Gewerkschaften, Bürgerrechts- und Entwicklungsorganisationen künftig die Möglichkeit bekommen sollen, im Namen von ausländischen Geschädigten vor hiesigen Gerichten zu klagen.

Unternehmen sollen Lieferketten überwachen

Das Lieferketten- oder auch Sorgfaltspflichtengesetz beschäftigt die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD seit Jahren. Es geht darum, dass in Deutschland sitzende, produzierende und verkaufende Unternehmen mehr Verantwortung für die Zustände in ihren ausländischen Zulieferfabriken übernehmen sollen. Dort sind die sozialen und ökologischen Bedingungen oft schlecht.

Die Unternehmen sollen ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Die höchsten Standards gelten demnach im eigenen Betrieb. Dann folgen die direkten Zulieferer. Um die Zustände bei deren Vorlieferanten müssen sich die hiesigen Firmen nur kümmern, wenn es einen Anlass zur Sorge gibt. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, etwa durch Beschäftigte - wie etwa Verstöße gegen Kinder- und Zwangsarbeit oder die Gewerkschaftsfreiheit - soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen und den Hinweisen nachzugehen. Die Missstände sollen in Risikoberichten dokumentiert werden. Das Grundgesetz, sagt Heil, erkläre die Würde des Menschen für unantastbar.

“Da steht nicht: Die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar”.

Eine dem Wirtschaftsministerium untergeordnete Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), überwacht dies. Das Bafa überprüft die Risikoberichte der Unternehmen und kann bei Bedarf Kontrollen im In- und Ausland durchführen. Bei einer Nichteinhaltung der Regeln drohen den Unternehmen Sanktionen in Form von Buß- und Zwangsgeldern. “Wir reden hier nicht von Knöllchen, sondern von dem, was angemessen ist”, sagte Arbeitsminister Heil. Bei starken Verstößen könnten die Unternehmen auch für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ausgeschlossen werden.

Zudem sollen beispielsweise Gewerkschaften künftig die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, sofern es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt und der Betroffene zustimmt. Bisher konnten Geschädigte zwar selbst klagen. In der Praxis scheiterte dies aber an den Lebensumständen der Betroffenen.

Menschenwürde, Art. 1 Abs 1 GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Der Mittelstand ist nicht betroffen

“Es gibt kein Gesetz auf der Welt und in Europa, das so ambitioniert ist wie das deutsche Lieferkettengesetz”, sagte Heil. Auch Altmaier begrüßte es, dass die Menschenrechte weltweit besser geschützt würden. Er warnte aber auch vor zusätzlichen Belastungen für die deutsche Wirtschaft: „Aber die deutsche Wirtschaft soll nicht schlechter dastehen.“ Es sei nun aber ein vernünftiger Kompromiss gefunden worden, da zum Beispiel die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ausgeschlossen wurde. Damit sich deutsche Unternehmen auf die Vorhaben einstellen können, soll das Gesetz zwar Anfang 2022 in Kraft treten, aber erst ab 1. Januar 2023 von zunächst rund 600 Unternehmen mit mehr als 3000 inländischen Beschäftigten umgesetzt werden. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter/innen. Das betrifft etwa 2.900 Firmen. „Der Mittelstand fällt also nicht darunter“, sagte Altmaier.

Signalwirkung des Gesetzes?

Neben der deutschen Lösung zur Unterbindung von menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen gibt es auch in Frankreich ein ähnliches Gesetz. Dort gilt das bislang weitestgehende Gesetz für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erst ab einer Schwelle von 5000 Beschäftigten. Ob es bei den bisherigen Gesetzen bleibt, wird abzuwarten sein. Bei einem deutschen Alleingang werde es laut der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer höchst wahrscheinlich nicht bleiben, wie diese in einer Mitteilung zum Lieferkettengesetz erklärte. Auf EU-Ebene werde derzeit eine europäische Lösung in Form einer Richtlinie erarbeitet, die weitergehende Anforderungen und Folgen für Unternehmen vorsehe. Diese könne dann auch kleine und mittelständische Unternehmen mit einbeziehen, eine zivilrechtliche Haftung enthalten und nicht nur auf die Lieferkette beschränkt sein. 

Das Gesetz ist bundesweit wie auch auf EU-Ebene sehr umstritten.  “Ich kann den Sinn dieses Vorhabens nicht erkennen”, sagte beispielsweise Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Deutsche Unternehmen seien bekannt dafür, Arbeitsschutz und Menschenrechte zu achten. Es gibt aber auch viele Befürworter. Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe nennt die Einigung eine “gute Grundlage” für weitere Beratungen, der SPD-Entwicklungspolitiker Sascha Raabe spricht gar von einem Durchbruch “vergleichbar mit dem Einstieg in den Mindestlohn”.

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