Klage gegen Verfassungsschutz: AfD will Beobachtung verhindern

Klage gegen Verfassungsschutz: AfD will Beobachtung verhindern

Wird die AfD vom Verfassungsschutz als zu beobachtender Verdachtsfall eingestuft?

Die AfD könnte vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden. Dies würde eine nachrichtendienstliche Überwachung ermöglichen, die Partei fürchtet Wählerschwund im Super-Wahljahr 2021 – und wehrt sich vor dem VG Köln.

Worum geht es?

Beim VG Köln sind zwei Klagen und zwei Eilanträge der AfD eingegangen. Die Partei möchte sich gegen eine weitergehende Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehren. Bei der Bundesbehörde und den einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz werde seit mehreren Jahren geprüft, wie mit der Gesamtpartei umgegangen werden soll, einzelne Strukturen und Politiker werden bereits beobachtet. Wird die gesamte AfD zum Verdachtsfall?

AfD soll zum Verdachtsfall erklärt werden

Eine Einstufung der Gesamtpartei zum Verdachtsfall könnte kurz bevorstehen. Sollte es zu dazu kommen, dann könnten nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden: Mitglieder könnten oberserviert und abgehört werden, V-Leute könnten zum Einsatz kommen. Bis vor kurzem wurde nur die Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall eingestuft. Als Verdachtsfall wird man beim Verfassungsschutz geführt, wenn dieser davon überzeugt ist, dass ihm hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung vorliegen. Außerdem wird der als besonders radikal geltende und mittlerweile offiziell aufgelöste „Flügel“ der Partei beobachtet. Der Flüge war eine Gruppierung innerhalb der Partei, gegründet vom Thüringer Landeschef Björn Höcke, in der sich mehrere völkisch-nationalistisch und rechtsextreme Kräfte sammelten und absprachen. Im März 2020 wurde die Gruppierung vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft. Der Flügel löste sich offiziell auf – der Präsident des Inlandsgeheimdienstes, Thomas Haldenwang, stufe die Auflösung aber nur als „Schein“ ein.

Der Verfassungsschutz geht nun vielmehr davon aus, dass der Einfluss des rechtsextremen Lagers in der AfD in letzter Zeit gewachsen sei. In dieser Woche wurde bereits die AfD in Sachsen-Anhalt unter Beobachtung gestellt und kann nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Einfluss auf die Entscheidung des Verfassungsschutzes, den Landesverband unter Beobachtung zu stellen, könnte die vergangene Wahl beim Landesparteitag gehabt haben. Ende September 2020 wurde der Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider in den AfD-Landesvorstand gewählt – er gilt als Verfechter äußerst rechter Standpunkte und wird bereits länger vom Verfassungsschutz überwacht. Tillschneider war ebenfalls ein zentraler Akteur innerhalb des Flügels.

Staatszielbestimmungen, Art. 20, 20a GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Klagen und Eilanträge eingereicht

Bislang wird die AfD „nur“ als sogenannter Prüffall geführt. Nachrichtendienstliche Mittel sind in diesem Stadium nicht zulässig, der Verfassungsschutz darf sich nur aus öffentlich zugänglichen Quellen informieren wie etwa Parteiprogramme, Reden und öffentliche Äußerungen. Um die AfD als Gesamtpartei hochzustufen, müsste der Inlandsgeheimdienst hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung haben. Laut Medienberichten liege diesbezüglich ein rund 1.000-seitiges Gutachten vor, das das Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Landesverfassungsschutzbehörden erstellt habe.

Sollte die AfD als Gesamtpartei zum Verdachtsfall erklärt werden, hätte dies – wie sie selbst angibt – schwere Folgen. Man befürchte innerhalb der Parteiführung einen Wählerschwund und finanzielle Einbußen bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Außerdem ist 2021 ein „Super-Wahljahr“: Gleich mehrere Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen an. Die AfD versucht nun einen Start in die Wahlen als vom Inlandsgeheimdienst beobachteter Verdachtsfall zu vermeiden – und zieht vor das VG Köln.

Parteien, Art. 21 GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Dies soll durch zwei Klagen und zwei Eilanträge gelingen. Die AfD stützt sich in ihren Klagen auf eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 I 1 GG. Das Gericht in Köln ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Beide Klagen beziehen sich auf ein Unterlassen der Behörde. Die erste Klage richtet sich gegen die mögliche Hochstufung zum Verdachtsfall. Außerdem soll der Verfassungsschutz dies nicht öffentlich bekanntgeben dürfen. Die zweite Klage hat nochmal den aufgelösten Flügel zum Gegenstand. Der Verfassungsschutz stufe dessen Mitgliederzahl auf rund 7.000 ein. Dies sei viel zu hoch gegriffen und eine reine „Fantasiezahl“, heißt es von der AfD. Solche Angaben sollen vom Verfassungsschutz zukünftig unterlassen werden.

In beiden Fällen weise die AfD auf eine hohe Dringlichkeit hin. Man gehe davon aus, dass eine Entscheidung des Verfassungsschutzes unmittelbar bevorstehe.

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