Regulierung digitaler Dienste und Märkte geplant

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Was steckt im „Digital Services Act“ und im „Digital Markets Act“?

Wer stellt die Regeln über das digitale Leben auf? Die EU-Kommission möchte die Macht der großen Tech-Unternehmen begrenzen und die Zügel selbst in die Hand nehmen. Durch zwei Verordnungen sollen Unternehmen wie Google ihre „Türsteher-Position“ verlieren.

Worum geht es?

Bei Aktivitäten im Internet ist es schwer, an den GAFA-Unternehmen vorbeizukommen. Die Abkürzung steht für die Big Player im digitalen Zeitalter: Google, Apple, Facebook, Amazon. Die Machtentwicklung dieser Unternehmen fiel auch der EU-Kommission auf, die nun Entwürfe zweier EU-Verordnungen vorgestellt hat, an denen seit längerer Zeit gearbeitet wurde. Damit will das europäische Organ sicherstellen, dass die Internetunternehmen wieder ihren Regeln folgen – und nicht umgekehrt. Was steckt im „Digital Services Act“ und im „Digital Markets Act“?

Der „Digital Services Act“

Die Entwürfe der ersten Verordnung betreffen – wie der Name schon erkennen lässt – digitale Dienste. Gerichtet sind die Regelungen nicht nur, aber in erster Linie an die sehr großen Online-Plattformen. Nach Auffassung der EU-Kommission zählen dazu Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU. Kern des „Digital Services Act“ ist das Motto: Was offline verboten ist, ist auch online verboten. So soll die Handhabe gegen Kinderpornographie, Hate Speech im Netz und etwa Terror Propaganda unter auferlegter Mithilfe der Tech-Unternehmen effizienter werden. Auch die rechtswidrige Verbreitung von Bildern, an denen man keine Rechte hat, soll beschränkt werden. Es sollen einheitliche Verfahren eingeführt werden, mit denen die Löschung bestimmter Inhalte eingeleitet und durchgesetzt werden können. Vorsichtshalber soll allerdings ebenfalls ein Widerspruchsrecht eingeführt werden, auf das sich Nutzer berufen können, wenn ihre Inhalte fälschlicherweise gemeldet und entfernt werden.

Organe der EU, Art. 13 ff. EUV
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Im „Digital Services Act“ wird aber an einem Grundsatz festgehalten, der seit 20 Jahren durch die E-Commerce-Richtlinie geschaffen wurde: Die Plattformen sollen weiterhin nicht für die auf ihrer Plattform verbreiteten illegalen Inhalte haften. Auch kommt keine eigene Prüfungspflicht in der entworfenen Verordnung vor.

Der „Digital Markets Act“

Die zweite Verordnung schafft mit seinem selbstgewählten Vokabular eine Assoziation zum Nachtleben: In ihr geht es um die sogenannten „Gatekeeper“, sprich Türsteher. Gemeint sind damit die Anbieter von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Clouddiensten und ähnlichem, die eine solche Marktmacht haben, dass sie den Markt bestimmen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die Verordnung eine breitere Auswahl und einen fairen Wettbewerb im digitalen Handel geboten bekommen. Wie soll das gehen? Dazu will die EU-Kommission – in erster Linie den GAFA-Unternehmen – bestimmte Praktiken verbieten. So soll dem Entwurf zufolge etwa verboten sein, die eigenen Produkte in Rankings besserzustellen als diejenigen der Konkurrenz. Google bekam bereits Wettbewerbsstrafen auferlegt, da das Unternehmen gewisse Reiseportale bevorzugt hat. Sollte die Verordnung in Kraft treten, müssten die Plattformen zukünftig darauf hinweisen, dass die angebotenen Produkte auch auf anderen Seiten erlangt werden können – und das eventuell zu besseren Konditionen.

Strafen in Milliardenhöhe möglich

Die Einhaltung des „Digital Services Act“ und des „Digital Markets Act“ sollen von auf mehreren Ebenen überwacht werden. Zunächst soll jeder Mitgliedstaat einen „Digital Service Coordinator“ benennen, die grenzübergreifend in einem Ausschuss ein Kontrollgremium bilden sollen. Die EU-Kommission soll in puncto Sanktionen die Kompetenz erhalten – und die können richtig teuer werden. Bei schwerwiegenden Verstößen soll eine Strafzahlung fällig werden, die sich an dem globalen Vorjahresumsatz des Unternehmens orientiert. Missachtung des „Digital Services Act“ soll bis zu sechs Prozent, bei dem „Digital Markets Act“ sogar bis zu zehn Prozent kosten. Bei den GAFA-Unternehmen können dadurch Strafzahlungen in Milliardenhöhe fällig werden.

Abschließend lässt sich über die beiden Verordnungen noch hervorheben, dass eine ganz neue Herangehensweise an die Kontrolle des digitalen Lebens angestrebt ist. Bislang konnten die Organe nur nachträglich handeln, also wenn Verstöße bereits geschehen waren. Dies ging vor allem zu Lasten der schwächeren Wettbewerber – Verfahren dauern ihre Zeit und bis dahin sind die weniger finanzstarken Konkurrenten oft pleite gegangen. Die Entwürfe der Verordnungen ändern diese Herangehensweise und zielen auf eine ex-ante-Handhabung ab. So soll das digitale Leben früh und im Vorfeld überwacht werden, sodass Verletzungen in erster Linie verhindert als „nur“ sanktioniert werden.

Wie geht es weiter?

Nun müssen sich das Europaparlament und die Mitgliedstaaten mit der EU-Kommission über die Entwürfe der Verordnungen einigen, was seine Zeit dauern kann. Da es sich aber um Verordnungen handelt, würden sie dann jedoch unmittelbar in allen EU-Staaten gelten. Sie müssten daher nicht wie es bei Richtlinien der Fall ist erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Rechtsakte der EU
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