Homeoffice-Gesetz: Arbeitsminister Heil legt Entwurf vor

Homeoffice-Gesetz: Arbeitsminister Heil legt Entwurf vor

Welche Regelungen sind geplant?

Durch Corona wurde das Arbeiten im Homeoffice notwendig. Arbeitsminister Heil hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um dem mobilen Arbeiten einen rechtlichen Rahmen zu verpassen.

Worum geht es?

In der aktuellen Corona-Situation wird von Bund und Ländern dazu aufgerufen, ins Homeoffice zu gehen und von zu Hause aus zu arbeiten. Zumindest da, wo es möglich ist. Viele Arbeitnehmer kommen dem nach und leisten ihre Arbeit seit Monaten fern des Unternehmens. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte daher für die derzeit eher flexibel gestaltete Homeoffice-Regelung einen festen Rahmen geben und hat im Kabinett seinen Entwurf zum „Mobile-Arbeit-Gesetz“ vorgelegt.

Was steckt drin?

Mit dem nun vorgelegten Entwurf kommt Heil auch dem Versprechen von Union und SPD im Koalitionsvertrag nach, die mobile Arbeit zu fördern. Dabei handelt es sich um Arbeit an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt oder aber fest mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde – bei letzterem Fall ist vom Homeoffice die Rede. Und dies hat nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Menge Vorteile. Nach Mitteilung des Ministeriums bedeute Homeoffice, dass man mehr Zeit für die Familie und weniger Stress und Staus habe. Durch die Corona-Pandemie wurde auch deutlich, dass der Umstieg auf Home-Office für viele machbar ist.

Rechtsquellen im Arbeitsrecht
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Doch nun muss noch der rechtliche Rahmen bestimmt werden. Kern des Gesetzentwurfs ist das Recht des Arbeitnehmers, den Wunsch nach regelmäßigem mobilen Arbeiten mit dem Arbeitgeber zu erörtern. Zwar liest sich das etwas bescheidener als die früheren Pläne Heils: Vor einiger Zeit noch sprach der Arbeitsminister von einem regelrechten Homeoffice-Anspruch. Davon kann nun keine Rede mehr sein. Allerdings muss eine Ablehnung des Antrags auf Homeoffice vom Chef oder von der Chefin schriftlich begründet werden. Sollte dies nicht erfolgen, dann soll die mobile Arbeit für maximal sechs Monate als festgelegt gelten.

Weitere geplante Regelungen

Außerdem strebt der Gesetzesentwurf einen verbesserten Versicherungsschutz für das Arbeiten im Homeoffice an. Aktuell gilt zwar auch ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall. Es gibt aber noch Lücken. Im Entwurf heißt es:

Künftig genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte.

So bestehe etwa noch Handlungsbedarf bei Fahrten zu Kindergärten. Wer in der Unternehmensstätte arbeitet und vorher sein Kind in eine Einrichtung bringt, ist auf diesem Arbeitsweg versichert – für eine Tätigkeit im Homeoffice gilt dies noch nicht. Weitere Regelungen sind ein angestrebter Arbeitsschutz in den eigenen vier Wänden und eine volle Erfassung der Arbeitszeit – in Hinblick auf den Feierabend. Heil kommentierte:

Auch im Homeoffice muss mal Feierabend sein […].

Steuerpauschale fürs Homeoffice

Abseits des Gesetzesentwurfs gibt es noch eine Neuigkeit, die das Arbeiten im Homeoffice betrifft. Die Koalition hat sich jüngst auf eine Homeoffice-Steuerpauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag geeinigt. Wer als Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet soll eine Steuerpauschale von bis zu 600 Euro pro Jahr erhalten.

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