Fehler bei der Post: Juristische Hausarbeit landet in Beirut statt in Bayreuth

Fehler bei der Post: Juristische Hausarbeit landet in Beirut statt in Bayreuth

Päckchen nach Übersee

Ein Jurastudent wollte seine Hausarbeit per Post bei seiner Uni einreichen. Dabei muss etwas schiefgelaufen sein. Anstatt in Bayreuth landete sie kurioserweise in der libanesischen Hauptstadt Beirut.

Worum geht es?

In Oberfranken liegt die knapp 75.000 Einwohner große Stadt Bayreuth. Hier kann man nicht nur das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende markgräfliche Opernhaus bestaunen oder sich die weltberühmten Richard-Wagner-Festspiele anschauen – in Bayreuth kann man auch Jura studieren. Einem Jurastudenten ist nun etwas ungewöhnliches bei der Abgabe seiner Hausarbeit passiert. Anstatt im Büro der Universität in Bayreuth landete diese im 3.500 Kilometer entfernten Beirut.

„Oberpeinlich für die Post“

Der Student schilderte den Vorfall in einem Interview mit Bayern 3 und bezeichnete ihn – leicht amüsiert – als „oberpeinlich für die Post“. Die Uni Bayreuth verlangte gemäß ihrer Corona-Richtlinie eine postalische Einsendung der Hausarbeiten. Also gab er seine Arbeit kurz vor Abgabeschluss in einer Postfiliale ab. Als er ein wenig später online die Sendungsnachverfolgung überprüfte, bemerkte er, dass bei der Post etwas schiefgelaufen sein musste. Zwischen arabischen Schriftzeichen habe er nur den Zusatz „Liban Post“ entziffern können. So kam es, dass seine juristische Ausarbeitung in der Hauptstadt des Libanon auftauchte.

Später dann persönlich abgegeben…

Wie genau es zu dem Fehler gekommen ist, könne sich der Student des dritten Semesters nicht erklären. Zwar fällt beim Sprechen auf, dass „Bayreuth“ und „Beirut“ schon phonetisch eine hohe Ähnlichkeit haben. Geschrieben wird es dann aber doch anders. Der Student gab ebenfalls an, die Adresse gut leserlich auf die Sendung geschrieben zu haben.

Die Geschichte ging für ihn aber gut zu Ende. Der Student konnte der Uni seinen Einlieferungsbeleg vorzeigen und somit nachweisen, seine Arbeit rechtzeitig bei der Post abgegeben zu haben. Schließlich durfte er seine Arbeit dann doch persönlich abgeben – mit Maske und Sicherheitsabstand, wie er sagte. 

Wo liegt eigentlich “Bordö”?

Der Fall erinnert ein wenig an die Geschichte einer Sächsin, die 2012 nach Porto reisen wollte, aber ein Ticket nach Bordeaux erhielt:

Eine Kundin buchte telefonisch in einem Reisebüro einen Flug, sprach aufgrund ihres sächsischen Dialekts den Zielort Porto aber etwas undeutlich als “Bordö” aus. Die Mitarbeiterin des Reiseunternehmens buchte dann fälschlicherweise einen Flug nach Bordeaux, nachdem sie vorher zweimal in “korrekt hochdeutscher Sprache” die Flugroute beschrieb. Vor Gericht ging es schließlich darum, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei und ob die Kundin die 300€ Kosten für den Flug zu tragen habe. Dieser Fall eignet sich hervorragend, um die Vertragsschlussproblematik zu besprechen und sich die Lerneinheiten zur Einigung nach §§ 145 ff. BGB, zu Willenserklärungen und zur Anfechtung anzuschauen.

Einigung, §§ 145 ff. BGB
Anfechtung, §§ 142 I, 119 ff. BGB
Prüfungsrelevante Lerneinheit