EU-Parlament lehnt Verbot ab: Veggie-Produkte dürfen wie Fleisch heißen

EU-Parlament lehnt Verbot ab: Veggie-Produkte dürfen wie Fleisch heißen

Gleichzeitig wurde die Bezeichnung für Milchalternativen aber strenger reguliert

Das EU-Parlament hat einen Gesetzesvorschlag abgelehnt, der Fleischbezeichnungen für pflanzliche Ersatzprodukte untersagen wollte. Wurst bleibt also Wurst, egal ob Fleisch oder Tofu.

Worum geht es?

Auf dem Einkaufszettel ist notiert: 2x Bratwurst, 1x Gyros, und 1x Steak. Gemeint sind aber keine fleischhaltigen Lebensmittel, sondern pflanzliche Ersatzprodukte. In Deutschland sind Fleischbezeichnungen für Pflanzenprodukte nämlich möglich. Dies stößt auf Kritik, insbesondere von den Landwirten – und das über die Grenzen Deutschlands hinaus. Es gibt daher Anregungen, solche Bezeichnungen abzuschaffen, sogar ein Gesetzentwurf wurde auf europäischer Ebene erarbeitet, über den nun im Rahmen eines Berichts über die Gemeinsame Agrarpolitik diskutiert wurde. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll die Landwirtschaft in Europa nach ökologischen und nachhaltigen Rahmenbedingungen gestaltet werden. Der Gesetzvorschlag war Teil eines Berichts über das GAP der Europäischen Union. Dieser wurde aber vom EU-Parlament abgelehnt.

Landwirtschaftsverbände unterliegen

Schon seit langer Zeit setzen sich verschiedene Initiativen gegen eine Fleisch-Bezeichnung von pflanzlichen Produkten ein. Man müsse, so die Argumentation im abgelehnten Gesetzentwurf, die Konsumenten vor irreführenden Produktnamen schützen. So forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) eine „ehrliche“ Produktbezeichnung für die vegetarischen oder veganen Produkte, die europäische Viehzuchtorganisation startete eine Kampagne mit dem Namen „Ceci n’est pas un steak“ und der EU-Landwirtschaftsverband stufte die Fleischbezeichnung von pflanzenbasierten Ersatzprodukten sogar als Öffnung der Büchse der Pandora ein. Gebracht hatten die Bestrebungen der Interessenvertreter nichts – das EU-Parlament lehnte eine Abschaffung der angeprangerten Bezeichnungen ab.

Kritisch könnte man der Fleischindustrie vorwerfen, ihre Bestrebungen gingen nicht ausschließlich auf den Verbraucherschutz zurück. Ihre eigenen Interessen könnten dabei durchaus eine Rolle spielen, schließlich liegen Fleischersatzprodukte deutlich im Trend. Der Wursthersteller Rügenwalder Mühle soll dieses Jahr sogar mehr Umsatz mit seinen fleischfreien Produkten (zum Beispiel Teewurst, Salami, Mortadella) als mit seinen fleischhaltigen Produkten (zum Beispiel Teewurst, Salami, Mortadella) gemacht haben. Bei Konsumenten, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, scheinen die Ersatzprodukte gut anzukommen, gerade weil sie umwelt- und tierfreundlicher seien.

Auch ein Kompromiss-Vorschlag wurde vom EU-Parlament abgelehnt, wonach Ersatzprodukte deutlich mit „ohne Fleisch“ gekennzeichnet werden sollten. Ein Tofu-Steak darf also weiter Steak genannt werden.

Wurst ist nicht Milch

Gleichzeitig aber wurde die Bezeichnung für Milchalternativen strenger reguliert. Ein Gesetzentwurf für strengere Regeln für die Milchalternativen wurde akzeptiert. Bereits 2017 urteilte der EuGH, dass Alternativen nicht als „Milch“ bezeichnet werden dürfen, etwa „Hafermilch“. Denn als Milch dürften nur Erzeugnisse genannt werden, die aus der „normalen Eutersektion“ von Tieren stammen. In dem nun beschlossenen Gesetzentwurf werden nun Formulierungen wie „Typ“ oder „à la“ verboten, auch darf ein Ersatzprodukt nicht mehr mit „Milchgeschmack“ bezeichnet werden.

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