Mordfall Maria Baumer

Mordfall Maria Baumer

Die Verteidigung forderte Freispruch, die Anklage lebenslange Freiheitsstrafe

Viele Jahre nach dem Fund ihrer Leiche hat das LG Regensburg ein Urteil gefällt. Ein spannender Indizienprozess mit einem überraschenden Teilgeständnis des Verlobten geht zu Ende. Die Verteidigung forderte Freispruch, die Anklage lebenslange Freiheitsstrafe.   

 

Worum geht es?

Das Schwurgericht des Regensburger Landgerichts hat ein Urteil gefällt. Das Strafverfahren um die 2013 tot aufgefundene Maria Baumer stellte das Gericht vor eine schwere Aufgabe. Der ungewöhnliche Mordprozess gewann weit über die Oberpfalz hinaus an Aufmerksamkeit: Es war ein reiner Indizienprozess, geprägt von einem aufwendigen Lügengerüst. Auf der Anklagebank: Christian F., Maria Baumers Verlobter.

 

Der Fall

Im Jahr 2013 fand eine Pilzsammlerin in einem Waldstück in der Nähe des Heimatorts des Angeklagten die Leiche von Maria Baumer. Sie bereitete den Ermittlern Schwierigkeiten. Im Prozess wurde aufgearbeitet, dass die Leiche aufgrund verschiedenster Chemikalien „regelrecht verseift“ war. Damals konnte noch keine Todesursache festgestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt war die junge Frau bereits über ein Jahr verschwunden. Laut Aussage ihres Verlobten wollte sich das Paar eine kurze Auszeit nehmen, Maria Baumer sei nach Hamburg gefahren und wollte anschließend wiederkehren – doch das passierte nicht. Stattdessen machte sich ihr Verlobter auf die Suche, war sogar Teil einer Episode von „Aktenzeichen xy…ungelöst“; in der er unter Tränen nach seiner Verlobten suchte. Christian F. geriet dennoch in das Visier der Ermittler. Nach dem Fund ihrer Leiche saß er sechs Wochen in Untersuchungshaft. Man konnte ihm aber nichts nachweisen.

 

2019: Neue wissenschaftliche Methoden

Viele Jahre später kam neuer Wind in den Fall. Mittlerweile hatten sich die Analysemethoden der Polizei verbessert, sodass man nun in einem hart gewordenen Gemisch am Fundort Haare fand. Diese waren zwar stark zerstört, doch ein Analyst sagte im Prozess aus, dass diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten stammen. Außerdem fand man durch diese Methode ein Haar von Christian F. auf einem Spaten, der am Fundort der Leiche zurückgelassen worden war. Brisant: Christian F. soll diesen Spaten mit der EC-Karte von Maria Baumer gekauft haben.

Diese Indizien sind erdrückend. Hinzu kommt, dass der Angeklagte wenige Tage vor der Tat im Internet ungewöhnliche Suchbegriffe eingegeben hat wie „perfekter Mord“ oder „Lorazepam letale Dosis“. Bei Lorazepam handelt es sich um ein Beruhigungsmittel, das bei hoher Dosis allerdings tödlich sein kann. Dem Angeklagten wurde im Prozess vorgeworfen, auch Zugang zu diesem Produkt gehabt zu haben: Er habe als Krankenpfleger im Regensburger Bezirksklinikum gearbeitet.

2019 konnten die Ermittler im Labor tatsächlich Spuren mehrere Medikamente in der Leiche von Maria Baumer nachweisen. Unter anderem Lorazepam und Tramadol. Diese Mischung sei wahrscheinlich bereits tödlich gewesen, auf jeden Fall habe sie zu einer tiefen Bewusstlosigkeit geführt. Ob Maria Baumer anschließend noch erwürgt oder erstickt wurde, ließe sich aber nicht mehr rekonstruieren. Im Prozess erklärte ein Sachverständiger das Zusammenspiel der Medikamente mit den Worten:

Man vergisst zu atmen.

Christian F. nutzte schon einmal Lorazepam

Der 2. Strafkammer des LG Regensburg war bekannt, dass Christian F. Erfahrung mit Lorazepam hatte. Erfahrungen, die über seinen Beruf hinausgingen. In einem vergangenen Verfahren hatte Christian F. zugegeben, eine ehemalige Patientin mit dem Medikament betäubt zu haben, in dem er es ihr in den Tee schüttete. Bei der ehemaligen Patientin handelt es sich um Valerie S., in die Christian F. sich verliebt und die er nach einer Ablehnung einer Romanze gestalkt haben soll. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Fall nicht nur die Verbindung zu dem gefährlichen Medikament, sondern auch ein Motiv. Laut Anklage wollte der Verlobte frei für eine Beziehung mit Valerie S. sein und daher Maria Baumer töten.

 

Teilgeständnis des Angeklagten

Nach vielen Verhandlungstagen sah sich der Angeklagte mit den erdrückenden Indizien belastet, sodass er schließlich ein Teilgeständnis ablegte. Ja, er habe Maria Baumer im Wald vergraben. Sie sei aber bereits tot gewesen, habe die Medikamente freiwillig wegen Rückenschmerzen selbst eingenommen. Aus Verzweiflung habe er seine Verlobte mit dem Spaten im Wald vergraben. Als Grund gab er an, Angst gehabt zu haben, für ihren Tod zur Verantwortung gezogen zu werden, da er die Medikamente auf seiner Arbeit gestohlen habe. Die Verzweiflung sei so groß gewesen, dass er nur deshalb Nachrichten bei Facebook fälschte, Anrufe seiner verschwundenen Verlobten erfand und auch nur deswegen seinen Auftritt bei „Aktenzeichen xy…ungelöst“ inszenierte. 

Die Verteidigung plädierte daher auf einen Freispruch. Die drei Strafverteidiger argumentierten, dass es keinen eindeutigen Beweis dafür gebe, dass das Teilgeständnis von Christian F. nicht stimmen würde. Zwar seien seine Lügen eine „Riesensauerei“ – strafrechtlich könnten sie ihm aber nicht vorgeworfen werden.

Seitens der Anklage glaubte man dem Teilgeständnis nicht. Sie forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe

Das LG Regensburg folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Als Mordmerkmale seien niedrige Beweggründe und Heimtücke erfüllt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Zwar lasse sich die genaue Todesursache der Frau nicht mehr zu 100 Prozent feststellen, sie lasse sich aber plausibel erklären. Ähnlich wie bei einem Puzzlespiel habe sich für das Gericht ein Gesamtbild ergeben, bei dem es keine Zweifel mehr gebe. Es sei ausgeschlossen, dass Maria Baumer die Medikamente selbst einnahm: 

Es kommt nur der Angeklagte in Betracht.

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 - [Mord, § 211 StGB](https://jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Mordfall_Maria_Baumer)

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