Catcalling-Petition: Studentin fordert verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen

Catcalling-Petition: Studentin fordert verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen

Wann beginnt sexuelle Belästigung?

„Du willst nicht tanzen? Jetzt schuldest du mir einen Kuss!“ oder „Du in der Mütze! Ich will dich f*cken!“ sind Sprüche, die leider für viele Frauen zum Alltag gehören. Eine Studentin aus Fulda will dagegen vorgehen. Per Petition will sie das „Catcalling“ strafbar machen.

 

Worum geht es?

Wenn man durch die Fußgängerzonen der Städte geht, läuft man manchmal über Kreidezüge. Sie erregen Aufmerksamkeit auf Situationen, die ansonsten unbemerkt bleiben würden. So kann es sein, dass vor einem Supermarkt in bunten Buchstaben Sprüche wie „Püppchen, lass mal Ttten sehen!“ oder „Ey du geile Schlmpe!“ stehen. Verschiedene Initiativen in den sozialen Netzwerken wie catcallsofberlin, catcallsofhannover oder catcallsoffulda machen damit auf Belästigungen gegenüber Frauen aufmerksam, die an Ort und Stelle passierten.

Unter „Catcalling“ versteht man die verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum durch Hinterherrufen, Pfeifen oder anderen obszönen Lauten. Dies ist in Deutschland aber bislang meist nicht strafbar. Um dies zu ändern, hatte die Studentin Antonia Quell eine Petition gestartet. Bislang wurden schon über 50.000 Unterschriften gesammelt, die Studentin aus Fulda möchte ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Bundestags vortragen. In den sozialen Netzwerken erhält sie dafür viel Zuspruch. Unter dem Motto: „Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein.“ begründete sie ihr Vorgehen:

Ich finde, sexuelle Belästigung geht nicht erst bei Körperkontakt los.

 

Wie ist die Rechtslage?

Tatsächlich ist die verbale sexuelle Belästigung in Deutschland nicht strafbar. Die in § 184i StGB geregelte sexuelle Belästigung verlangt nämlich, dass eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Dabei sind die hinterhergerufenen Äußerungen wie „Hey, geiler Arsch!“ durchaus geeignet, dass sich Frauen dadurch belästigt und herabgewürdigt fühlen.

Viele der Äußerungen sind aber bislang nicht strafbar. Einige von ihnen könnten zwar als Beleidigung gemäß § 185 StGB eingestuft werden, es sei aber umstritten, ob sexuell übergriffige Äußerungen unter diesen Tatbestand fallen sollten, sagt die Juristin Anja Schmidt von der Marin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und spricht sich für ein Gesetz gegen „Catcalling“ aus.

Eindeutiger wäre die Sache, wenn wir einen Straftatbestand der verbalen sexuellen Belästigung hätten.

 

Außerdem würde bei einer Einstufung als Beleidigung das verletzte Rechtsgut nicht zur Geltung kommen. Beim „Catcalling“ gehe es um eine sexuelle Verobjektivierung, Opfer würden in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Eine andere Meinung vertritt der Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski, der an der Universität Halle-Wittenberg tätig ist. Er stuft die Forderung nach einem eigenen Straftatbestand eher skeptisch ein. Seiner Auffassung nach „sollte das Strafrecht nur erhebliches Unrecht bestrafen.“

 

Bewusstsein in der Gesellschaft schaffen

Noch ist es ungewiss, ob die Petition der Studentin Erfolg haben wird und ein eigener Straftatbestand für das „Catcalling“ geschaffen wird. Die Initiatorin führte aus, dass ihr bewusst sei, dass die möglicherweise eingeführten Strafen das Problem auch nicht vollständig lösen würden. Es gehe ihr aber auch darum, ein Bewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen. Die Rechtswissenschaftlerin Anja Schmidt betonte ebenfalls die Symbolkraft eines solchen Gesetzes:

Es wäre die klare Aussage, dass dieses Verhalten von Staats wegen unerwünscht ist und würde damit auch etwas verändern.

Deutschland wäre mit der Strafbarkeit des „Catcallings“ dabei kein Vorreiter. In mehreren europäischen Ländern gibt es bereits ein Gesetz dagegen. In Frankreich etwa werden anzügliche Bemerkungen oder obszöne Gesten mit bis zu 1.500 Euro Geldstrafe geahndet.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Beleidigung, § 185 StGB](https://jura-online.de/lernen/beleidigung-185-stgb/837/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Catcalling_Petition_Studentin_fordert_verbale_sexuelle_Belaestigung_unter_Strafe_zu_stellen)
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