"Querdenker" – Demo in Berlin: Erst verboten, dann erlaubt

Versammlungsfreiheit vs. Infektionsschutz?

Großdemonstration in Berlin: „Querdenken 711“ rief zur Teilnahme an Versammlungen gegen die aktuelle Corona-Politik auf. Im Vorfeld gab es einen juristischen Kampf, ob die Versammlung überhaupt stattfinden darf. 

 

Worum geht es?

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin eine Großdemonstration gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern statt. Angemeldet wurde sie von der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“, die sich gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einsetzt. Rund 40.000 Teilnehmende sollen am Samstag in Berlin gewesen sein. Die Demonstration steht insbesondere deswegen in der Kritik, weil sich unter den tausenden Menschen auch Corona-Leugner, Verschwörungsideologen, Reichsbürger, rechte Esoteriker und Rechtsextremisten befunden haben sollen. Bereits im Vorfeld der Versammlung wurde stark gekämpft – juristisch.

Mittwoch, 26.August 2020

Am Mittwoch, wenige Tage vor Beginn der geplanten Demonstration, sorgte die Berliner Versammlungsbehörde für Aufsehen in der ganzen Bundesrepublik. Sie hatte die Demonstrationen in der Hauptstadt verboten und begründete ihre Entscheidung damit, dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen werde. Das Verbot stützte sie darauf, dass durch die Ansammlung der tausenden Menschen ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehen könne. Sie erwarte nämlich, dass die Teilnehmenden keinen Abstand einhalten und keine Masken tragen könnten. 

Zwar erwog die Behörde, als milderes Mittel besondere Auflagen anzuordnen wie etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Maßnahme sei bei den angemeldeten Versammlungen aber nicht ausreichend, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung. Dabei habe sich die Behörde auf die Erfahrungen der Versammlung am 01. August 2020 bezogen. Diese richtete sich ebenfalls gegen die Corona-Politik, die Teilnehmenden hätten sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und Auflagen hinweggesetzt. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kommentierte:

Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.

 

Das Verbot zog scharfe Reaktionen nach sich. In den sozialen Netzwerken wurde unter dem Hashtag „Sturm Auf Berlin“ von verschiedenen Rechtsextremen und Reichsbürgern dazu aufgerufen, sich trotz eines Verbotes in Berlin zu versammeln. Außerdem rief die AfD zu einer „Demo gegen das Demonstrationsverbot“ auf. Prominente Politiker der Oppositionspartei wie Jörg Meuthen, Tino Chrupalla und Björn Höcke riefen zur Beteiligung auf. Und schließlich reagierte „Querdenken 711“. Die Initiative wehrte sich juristisch und zog vor das Berliner Verwaltungsgericht.

 

Freitag, 28. August 2020

Am Freitag hat das VG Berlin entschieden, dass die Veranstaltung am Samstag stattfinden könne, das Verbot der Versammlungsbehörde sei rechtswidrig. Das Gericht sah keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die erstellte Gefahrenprognose sei nicht hinreichend konkret, um ein Verbot zu rechtfertigen. Eine solche lasse sich nämlich weder aus dem Verlauf der Demonstration am 01.  August 2020 noch aus der Einstellung der erwarteten Teilnehmer ableiten, argumentierte das VG. Die Initiative „Querdenken 711“ habe durch eine Bereitstellung von 900 Ordnern und Deeskelationsteams hinreichende Vorkehrungen getroffen.

Das VG ordnete allerdings strenge Auflagen an. Der Veranstalter müsse dafür sorgen, dass ein ausreichender Mindestabstand eingehalten werde. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei nach Auffassung des VG hingegen nicht erforderlich.

Gegen die Entscheidung des VG wurde sowohl vom Land Berlin als auch vom Veranstalter „Querdenken 711“, der sich gegen die Auflagen wendete, vor dem OVG Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt. Der Streit ging in die nächste Instanz.

 

Freitag, 28. August 2020 / Samstag, 29. August 2020

In der Nacht zum Samstag fiel dann die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, die im Laufe des Samstags begründet wurde. Die Entscheidung der vorherigen Instanz wurde „im Wesentlichen bestätigt“ – die Veranstaltung darf stattfinden. Die Oberverwaltungsrichter führten aus, dass der Anmelder ein Hygienekonzept vorgelegt habe. Daher hieß es in einer Mitteilung:

Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deesekalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot.

Die Entscheidung des OVG ist rechtskräftig.

Samstag, 29. August 2020

Die Versammlungen konnten also beginnen. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an, rund 3000 Polizisten seien in der Hauptstadt bereit gewesen. Etwa 1000 davon wurden aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei angefordert. Vor Beginn der Veranstaltung betonte die Initiative „Querdenken 711“, dass alles friedlich bleiben soll.

Durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte konnten mehrere Zehntausend Menschen am Wochenende in Berlin gegen die Corona-Politik demonstrieren. Sie verlief teilweise friedlich, teilweise nicht. Insgesamt soll es über 300 Festnahmen, 33 verletzte Beamte und 131 Strafanzeigen gegeben haben. Außerdem soll die Polizei 255 Ordnungswidrigkeiten geahndet haben.

Recht schnell nach Versammlungsbeginn stellte die Polizei allerdings fest, dass an einem Veranstaltungsort das Abstandsgebot von den Teilnehmenden nicht eingehalten werde. Daher ordnete die Behörde das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als Auflage an. Auf Twitter verkündete die Polizei Berlin:

Die Teilnehmenden der Demo, die Unter d. Linden über Friedrichstr., Alex, Leipziger Pl. zum Brandenburger Tor laufen will, wurden mehrfach vergeblich aufgefordert, die Abstände einzuhalten. Daher wird nun von unserem Einsatzleiter das Tragen des MNS zur Auflage gemacht.

Die Teilnehmenden kamen der Aufforderung aber nicht nach, so dass die Polizei diese Kundgebung auflösen musste und mit Räumungen begann.

Besonderes Aufsehen erregte eine Szene vor dem Reichstag. Am Abend hatten etwa 300 bis 400 Demonstrierende die Absperrungen am Reichstagsgebäude überrannt und die Treppe zum Gebäude besetzt. Die Polizei konnte sie erst am Eingang aufhalten und musste die Menschen zurückdrängen, die teilweise schwarz-weiß-rote Reichsflaggen geschwenkt haben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kommentierte diesen Vorfall als einen „unerträglichen Angriff auf das Herz unserer Demokratie“. Am Abend sagte Geisel in den ARD-Tagesthemen:

Es war erwartbar, was heute passiert ist.

Auswirkungen der Demo

Mittlerweile wurde die Versammlung in Berlin auch politisch aufgearbeitet. Der Berliner Senat hat jüngst eine Maskenpflicht für Demonstrationen ab 100 Teilnehmenden in der Hauptstadt angekündigt. Dafür wurde die Anordnung zum Infektionsschutz geändert. Die Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) betonte, dass dies insbesondere eine Reaktion auf die Demonstrationen vom vergangenen Wochenende seien. Die Maskenpflicht soll grundsätzlich bei Demonstrationen ab 100 Teilnehmenden gelten, kann aber auch von Ordnungsbehörden für kleinere Gruppen angeordnet werden.

Außerdem soll die Sicherheit des Reichstagsgebäudes thematisiert werden, nachdem Demonstrierende dessen Treppe besetzten. Der Ältestenrat des Bundestags soll sich damit befassen. Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) betonte, dass der Bundestag ein offenes Haus bleiben müsse, um Demokratie zu erleben - er sei kein Hochsicherheitstrakt. Dennoch müssten Vorfälle wie am Wochenende verhindert werden, wozu das Sicherheitskonzept überdacht werden müsse. Der Bundestag soll aktuell prüfen, den geplanten Bau eines breiten Grabens und Sicherheitszäune zu beschleunigen.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG](https://jura-online.de/lernen/versammlungsfreiheit-art-8-gg/302/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Querdenker_Demo_in_Berlin_Erst_verboten_dann_erlaubt)

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