Polizei ermittelt gegen Polizei – ist das ein gutes Prinzip oder braucht es unabhängige Polizeibeschwerdestellen?

Polizei ermittelt gegen Polizei – ist das ein gutes Prinzip oder braucht es unabhängige Polizeibeschwerdestellen?

Polizei ermittelt gegen Polizei - Probleme, Ursachen und Perspektiven

Wenn es zu einer Anzeige gegen Polizisten oder Polizistinnen kommt, ermittelt die Polizei meistens selbst. Ist das ein gutes Prinzip? Braucht es unabhängige Beschwerdestellen? Und wie könnten diese aussehen? 

 

Worum geht es?

Mit den jüngsten Protesten gegen Rassismus und Polizeigewalt ist besonders ein Thema wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten: Braucht es beim Verdacht auf rassistische Motive und/oder Polizeigewalt unabhängige Beschwerdestellen oder Ermittlungseinheiten?

Wenn der Vorwurf im Raum steht, dass ein Polizist oder eine Polizistin im Dienst eine Straftat begangen haben soll, wird im Regelfall zeitnah eine Ermittlung aufgenommen. Normalerweise ermittelt dabei eine Dienststelle der Polizei.

Wie die Ruhr-Universität Bochum in einer umfassenden Studie untersuchte, haben statistisch allerdings nur wenige Anzeigen Erfolg. In über 90 Prozent der Fälle werde das Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Zu einer Verurteilung komme es in unter 10 Prozent der angestrengten gerichtlichen Verfahren. Neben den angezeigten Fällen, sei auch eine hohe Dunkelziffer wahrscheinlich.

Solche Zahlen können unterschiedliche Gründe haben. Einerseits könnte es sein, dass viele Anzeigen zu Unrecht gemacht werden und daher keine Beweise gefunden werden können. 

Andererseits könnte die erschwerte Beweismittelerhebung ein Problem sein. Besonders auf Großveranstaltungen sind oft viele Polizistinnen und Polizisten im Einsatz und die Situation ist meistens unübersichtlich. Für Zeugen sind die Polizistinnen und Polizisten kaum auseinanderzuhalten. Dem versucht man in manchen Bundesländern zum Beispiel mit einer Kennzeichnungspflicht entgegen zu wirken.

Ein Grund für die geringe Aufklärungsquote könnte aber auch eine fehlende unabhängige Ermittlungs- oder Beschwerdeinstanz sein.

 

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren generell ab?

Wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, muss die Staatsanwaltschaft zunächst etwas davon mitbekommen, um tätig werden zu können. Im Regelfall wird dies durch eine Anzeige eines mutmaßlichen Opfers oder eines Zeugen passieren. 

Wenn ein Anfangsverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft gemäß § 125 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 160 Abs. 1 StPO tätig werden. 

Zur Ermittlung stehen der Staatsanwaltschaft Polizistinnen und Polizisten als Ermittlungspersonen zur Verfügung (Vgl. § 152 GVG). Im sogenannten Ermittlungsverfahren soll der Sachverhalt ermittelt werden und es sollen Beweise für und gegen den Verdächtigen gesammelt werden (§ 160 Abs. 2 StPO). 

Am Ende des Ermittlungsverfahrens wird - je nachdem, ob sich der Anfangsverdacht bestätigt oder nicht - entweder öffentlich Klage erhoben (§ 152 Abs.1 StPO) oder das Verfahren wird eingestellt.

 

Wer ermittelt gegen Polizistinnen und Polizisten?

Wenn es um den Vorwurf der Begehung von Straftaten durch Polizistinnen und Polizisten geht, sieht das Ermittlungsverfahren im Grundsatz erstmal nicht anders aus. Auf Seite der Polizei wird dann oft eine eigene Stelle für interne Ermittlungen tätig. Diese besteht allerdings meistens auch aus Polizistinnen und Polizisten und ist je nach Bundesland organisatorisch mehr oder weniger von der restlichen Polizei entkoppelt.

In Bayern ist die Abteilung für interne Ermittlungen zum Beispiel beim bayerischen Landeskriminalamt angesiedelt. In Hamburg hingegen ist diese direkt dem Staatsrat der Behörde für Inneres unterstellt und in Bremen direkt dem Senator für Inneres (=Innenminister).

 

Was kann daran kritisiert werden?

Aufgrund der personellen und/oder institutionellen Nähe der ermittelnden Personen zu den verdächtigen Personen, wird teilweise die Objektivität der Ermittlungen in Frage gestellt. 

Einerseits könnte es durch den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten bei den Ermittlungen zu Interessenkonflikten kommen. Einfach gesagt könnte das Problem bestehen, dass bei der Ermittlung gegen Kollegen öfter mal – bewusst oder unbewusst – ein Auge zugedrückt werden könnte. Je nach organisatorischer und personeller Trennung könnte ein solcher Effekt stärker oder weniger stark auftreten. Eine stärkere Entkopplung der Dezernate für interne Ermittlungen, wie zum Beispiel in Hamburg und Bremen, soll solchen Effekten entgegenwirken.

Andererseits könnte auch die Staatsanwaltschaft als leitende Ermittlungsbehörde teilweise ein Problem darstellen. Zwar ist die Staatsanwaltschaft beim Justizministerium angesiedelt und die Polizei beim Innenministerium. Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen aber praktisch auf die Polizei als Ermittlungspersonen angewiesen. Dadurch ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den zwei Institutionen vorprogrammiert. Hier sind also ähnliche Interessenkonflikte denkbar. 

 

Was wäre eine Alternative?

Deutschland wurde schon oft von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen dafür kritisiert, dass es in Deutschland keine von Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängigen Beschwerdestelle gebe. 

In vielen anderen Ländern – darunter z. B. Australien, Irland, Kanada, Norwegen, Niederlande, USA - gibt es schon länger solche Stellen in Form von unabhängigen Untersuchungsinstitutionen oder unabhängigen Beschwerdestellen. Dabei geht es nicht unbedingt darum, das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei komplett zu ersetzen.

Es sind verschiedene Abstufungen denkbar - bezogen auf den Grad der Unabhängigkeit und die Befugnisse der Institutionen. Auch in Deutschland ist inzwischen eine Entwicklung zur stärkeren unabhängigen Kontrolle der Polizei, vor allem neben dem klassischen Ermittlungsverfahren, erkennbar.

In Hamburg ist zum Beispiel seit Mitte des Jahres eine unabhängige Beschwerdestelle beim Polizeipräsidenten in Planung. Dadurch soll eine Beschwerdestelle geschaffen werden, wo mutmaßliche Opfer, aber auch Kollegen, ohne Angst vor Konsequenzen, rechtswidriges Polizeihandeln melden könnten. Dadurch könne auch eine Dunkelziffer minimiert werden. 

Kritiker bringen vor, dass eine stärkere Entkopplung von der Polizei mehr Objektivität und Akzeptanz garantieren würde und fordern weiterhin einen unabhängigen Polizeibeauftragten. Dieser solle am besten institutionell an das Parlament angegliedert sein. Solche Landespolizeibeauftragten gibt es bereits in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.

Beschwerdestellen sind sonst zum Beispiel in den USA stärker verbreitet und bestehen dort oft aus ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern. Diese gehen Beschwerden über Polizistinnen oder Polizisten unabhängig nach und können in Zusammensetzung und Befugnissen stark variieren.

Durch unabhängige Untersuchungsinstitutionen könnten darüber hinaus aber auch im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft und die Polizei ergänzt werden. Untersuchungsinstitutionen verfügen konzeptionell grundsätzlich über eigene, unabhängige Ermittlungspersonen. Dabei sind - wie bei der IPPC in Großbritannien - Abstufungen denkbar in denen in besonders schwerwiegenden Fällen eigene Ermittlungen gemacht werden und in anderen Fällen bloß Aufsicht über die Ermittlungen der Polizei geführt wird. 

Inwieweit durch eine Kombination der verschiedenen beschriebenen Ansätze mehr Kontrolle und Aufklärung erreicht werden kann, wird sich wohl erst mit der Zeit zeigen können. Besonders Beschwerdestellen müssen erst eine Akzeptanz in der Bevölkerung und unter den Polizistinnen und Polizisten finden.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten oder weiterführende Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Polizeirecht](https://jura-online.de/lernen/polizeirechtliche-generalklausel-3-i-sog/984/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Polizei_ermittel_gegen_Polizei)

 - [StPO-Zusatzfragen (Überblick)](https://jura-online.de/lernen/stpo-zusatzfrage-ueberblick/1322/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Polizei_ermittel_gegen_Polizei)
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