Feueralarm während Examensklausur! Abbruch im Einklang mit der Chancengleichheit?
In Köln musste die letzte Klausur im aktuellen Prüfungsdurchgang abgebrochen wurden – teilweise. Aufgrund Corona wurde in verschiedenen Gebäuden geschrieben. Während die einen Prüflinge ihre Klausur beenden konnten, mussten die anderen alarmbedingt abbrechen. Und nun?
Worum geht es?
In Köln wurde die letzte Klausur des aktuellen Prüfungsdurchgangs für das Erste Examen abgebrochen. Allerdings nur teilweise: Aufgrund getroffener Corona-Schutzmaßnahmen wurden die staatlichen Klausuren an unterschiedlichen Standorten geschrieben, um Mindestabstände einhalten zu können. Der Großteil der Examenskandidaten schrieb im Prüfungsraum des OLG Köln. Eine Gruppe von rund 40 Prüflingen schrieb in einem Gebäude im Kölner Thürmchenswall. Und dort war es etwa drei Stunden nach Beginn der Strafrechtsklausur zu einem Feueralarm gekommen. Die Folge: Die Klausur im Thürmchenswall wurde abgebrochen, die anderen Examenskandidaten konnten ihre Prüfung beenden. Und nun?
Abbruch im Einklang mit Chancengleichheit
Die gute Nachricht zuerst: Es handelte sich bloß um einen Fehlalarm. Die schlechte Nachricht für die betroffenen Prüflinge ist hingegen, dass sich das Kölner Justizprüfungsamt (JPA) für einen Abbruch der Klausur entschied. Gegenüber LTO kommentierte ein Sprecher des OLG Köln, dass nicht gewährleistet gewesen sei, dass sich die Prüflinge beim Sammeln am Notfall-Treffpunkt nicht über die Klausur ausgetauscht hätten. Daher habe man sich unter Bezug auf den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit für einen Abbruch der Klausur entscheiden.
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit resultiert aus Art. 12 I in Verbindung mit Art. 3 I GG. Er verlangt, dass für vergleichbare Prüflinge auch möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten, zumindest so weit wie möglich. Teilnehmergruppen einer Prüfung dürfen daher nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, denn allen Teilnehmern muss die gleiche Erfolgschance zukommen. Es ist daher ständige Rechtsprechung, dass jeder Teilnehmer einen Anspruch auf eine chancengleiche Behandlung im Prüfungsverfahren hat.
Da ein Austausch unter den Examenskandidaten beim Sammeln nicht gewährleistet werden konnte, entschied sich das JPA daher zu einem Abbruch der Klausur. Die angehenden Juristen, die direkt am OLG Köln die Strafrechtsklausur geschrieben haben, wären ansonsten möglicherweise in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Für die betroffenen Kandidaten heißt es daher: Nachschreibetermin. Auf der Seite des OLG Köln wurde bereits angekündigt, dass die Prüflinge, die die Klausur im Gebäude im Thürmchenswall geschrieben haben, zur Wiederholung der Klausur im Strafrecht geladen werden. Die Wiederholungsklausur soll voraussichtlich in der 38. Kalenderwoche geschrieben werden – dann aber direkt am OLG Köln.
Feueralarm kein Einzelfall
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Feueralarm den Ablauf des Examens stört. Unter anderem gab es bereits 2012 schon einmal einen Feueralarm am OLG Köln, weshalb eine Zivilrechtsklausur nicht beendet werden konnte. Besonders bitter lief es im Juli 2010 in Bochum. Gleich an zwei Tagen hintereinander ging am LG Bochum der Feueralarm los, beide Verwaltungsrechtsklausuren mussten nachgeschrieben werden. In Bochum brannte es aber tatsächlich: Am Montag und am Dienstag ging jeweils ein Trafo im Keller des Gerichts in Brand. Kurz zuvor kam es an beiden Tagen bereits zu Stromausfällen. Das Notstrom-Aggregat begann zu arbeiten und habe so die Technik in Brand gesetzt. Auch hier wurden die Klausuren später nachgeschrieben.
Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:
- [Berufsfreiheit, Art. 12 I GG](https://jura-online.de/lernen/berufsfreiheit-art-12-i-gg/298/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Koeln_Examensklausuren_nach_Feueralarm_teilweise_abgebrochen)
- [Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 I GG](https://jura-online.de/lernen/allgemeiner-gleichheitssatz-art-3-i-gg/309/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Koeln_Examensklausuren_nach_Feueralarm_teilweise_abgebrochen)
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