Soll der Begriff „Rasse“ in Art. 3 GG abgeschafft werden?

Soll der Begriff „Rasse“ in Art. 3 GG abgeschafft werden?

Kontroverse um den Begriff “Rasse”

Unser Grundgesetz verbietet eine Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ eines Menschen. Die Grünen wollen den Begriff streichen, er bilde die Grundlage für Rassismus. Sie ernten viel Zuspruch – aber auch Skepsis.  

 

Worum geht es?

Nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd gibt es auch in Deutschland eine starke Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus. Allein im vergangenen Jahr wurden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 1176 Fälle gemeldet, in denen Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert wurden – das sind zehn Prozent mehr als im Jahr 2018. Um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und diesem aktiv entgegenzuwirken, strebt die Bundestagsfraktion der Grünen eine Grundgesetzänderung an: Der Begriff „Rasse“ soll aus dem Gleichheitssatz in Art. 3 III 1 GG gestrichen werden. Danach darf niemand wegen seiner „Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Begriff sei aber falsch, bei Menschen könne nicht von „Rassen“ gesprochen werden. Der Vorschlag der Grünen erntet viel Zuspruch, aber auch Skepsis. Eine ausführliche Debatte im Bundestag ist wahrscheinlich.  

Rasse im GG als Antwort auf Nationalsozialismus

In der Wissenschaft ist es mittlerweile einhellige Meinung, dass das Konzept der Rasse nicht auf den Menschen passt. Die Rassentheorien, die von Nationalsozialisten befürwortet wurden, sind heute nicht mehr haltbar. Vor allem im 19. und im frühen 20. Jahrhundert wurde mit Rassentheorien Gruppierungen oder Klassifizierungen von Menschen vorgenommen, verbunden mit einer Besser- und Schlechterstellung und einer Über- und Unterordnung. Die Formulierung des Art. 3 III 1 GG durch die Mütter und Väter des Grundgesetzes war daher eine direkte Antwort auf die Nazis. Man erstrebte das Gegenteil – eine Unterteilung in Rassen dürfe nicht mehr vorkommen, man wollte sich vom nationalsozialistischen Rassenwahn abgrenzen. Trotzdem verwendete man die Begrifflichkeit „Rasse“. Damals sei man der Ansicht gewesen, dass man beim Entgegenwirken von Rassenhass vorerst von Rassen sprechen müsse. Heute lässt sich darüber anders denken: Das Konzept der Rasse sei vielmehr das Ergebnis von Rassismus – und nicht dessen Voraussetzung. 

Von Menschenrechtlern wird schon länger kritisiert, dass die Begrifflichkeit in Art. 3 GG das Konzept menschlicher „Rassen“ als akzeptabel erscheinen lasse. Es trete genau das Gegenteil vom gewünschten Zweck ein: Rassistisches Denken könnte durch die Formulierung sogar gefördert werden. Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte sagt:

Wenn Betroffene geltend machen wollen, dass sie rassistisch diskriminiert wurden, zwingt sie das Grundgesetz dazu, sich selbst einer „Rasse“ zuzuordnen.

 

Betroffene rassistischer Diskriminierung würden dazu gezwungen, selbst rassistische Terminologie zu verwenden. 

Grünen wollen „Rasse“ streichen

Diese Überlegungen bilden die Grundlage für den angekündigten Gesetzesentwurf der Grünen. Bereits nach dem Terroranschlag in Hanau schlugen sie eine Änderung vor, aufgrund der aktuellen Ereignisse in den USA wiederholten sie ihre Forderung. Die Grünen sind aber nicht die ersten, die eine Änderung des Art. 3 GG anstreben. 2010 schlug die Linkspartei vor, das Wort „Rasse“ durch „ethnische soziale und territoriale Herkunft“ zu ersetzen. Sie fand aber keine Unterstützung bei SPD, Union, FDP – und auch nicht bei den Grünen.

Nun machen sich die Grünen für eine Änderung stark. In einem Beitrag in der „tageszeitung“ schrieben Bundesvorsitzender Robert Habeck und Aminata Touré, die Vizepräsidentin des schleswig-holsteinischen Landtages, dass der umstrittene Begriff eine Unterteilung von Menschen in Kategorien manifestiere. Diese würde unserem Grundsatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ widersprechen.

Im Bundestag machten sich die Fraktionschefs der Grünen, Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter, für die Forderung stark. Sie baten Union, SPD, FDP und Linke, einen „breiten Konsens der demokratischen Fraktionen“ zu suchen. Eine Grundgesetzänderung ist nämlich nur mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat möglich.

 

Zuspruch – aber auch Skepsis und Ablehnung

Der Vorschlag wird von allen Oppositionsparteien ausgenommen der AfD unterstützt. Zuspruch gab es auch von der SPD. Der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Karama Diaby kommentierte, dass man den Begriff einfach streichen sollte – bei Menschen gebe es nur eine Rasse: „den Menschen“. Der Oppositionspolitiker Stephan Thomae der FDP sprach von einem „Prozess des Umdenkens“. Man müsse den Eindruck vermeiden, es gäbe überhaupt so etwas wie klar unterscheidbare menschliche Rassen.

Die Union reagierte gemischt auf eine mögliche Änderung des Art. 3 GG. Bundeskanzlerin Angela Merkel befürwortet eine Debatte über die Streichung des Begriffs, Bundesinnenminister Horst Seehofer äußerte sich skeptisch. Die Initiative sende „vielleicht ein falsches Signal“. Er sei aber bereit, darüber zu diskutieren. Andere Unions-Politiker waren in ihren Auffassungen deutlicher. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Mathias Middelberg (CDU) äußerte gegenüber der FAZ, dass eine Streichung eher Symbolpolitik sei. Andrea Lindholz von der CSU halte die Forderung für „eine eher hilflose Scheindebatte“.

 

Begriff ersatzlos streichen oder ersetzen?

Die Fraktionen scheinen sich neben dem „ob“ auch noch nicht darüber einig zu sein, „wie“ Art. 3 GG zu ändern sei. Die FDP befürwortet die Formulierung „ethnische Herkunft“, von den Linken wurde „ethnische soziale und territoriale Herkunft“ vorgeschlagen. Das sei der SPD-Innenpolitikerin Ute Vogt allerdings zu eng, aus ihren Reihen fordert man eine Änderung in „rassistische Gründe“. Habeck schlug vor, den Begriff „Rasse“ durch die Formulierung „rassistische Zuschreibungen“ zu ersetzen. Der Jurist Cremer wolle „rassistische“ Diskriminierungen in Art. 3 GG aufnehmen. Auf jeden Fall dürfe der Schutz für Betroffene von rassistischen Diskriminierungen nicht vermindert werden. Das wäre nach der Auffassung des Juristen insbesondere dann der Fall, würde man den Begriff „Rasse“ ersatzlos streichen. Eine mögliche andere Formulierung soll daher von einem Rat aus Verfassungsrechtlern, Wissenschaftlern und anderen Experten und Expertinnen erarbeitet werden. Ihre Vorschläge würden dann im Bundestag und im Bundesrat diskutiert werden.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Art. 3 III GG](https://jura-online.de/lernen/diskriminierungsverbot-art-3-iii-gg/289/excursus?utm_medium=facebook&utm_source=organic&utm_campaign=Wusstest_Du_soll_der_Begriff_Rasse_in_Art_3_GG_abgeschafft_werden)