Rechtsextremer Terror in Hanau: Welche Verantwortung haben die Medien?

Rechtsextremer Terror in Hanau: Welche Verantwortung haben die Medien?

“Shisha-Morde” und “Spielautomatenmafia” – gefährliches Spiel mit den Emotionen

Rechtsextremer Terror in Hanau: Von verschiedenen Seiten wird sich lobend, aber auch kritisch zur Berichterstattung gemeldet. Welche Verantwortung haben die Medien?  

 

Worum geht es?

Vor zwei Wochen ereignete sich in Hanau ein schreckliches Verbrechen. Bei einem rassistischen Anschlag wurden neun Menschen mit ausländischen Wurzeln getötet. Anschließend soll der mutmaßliche Täter auch seine Mutter erschossen haben, bevor er sich selbst das Leben nahm. Der 43-jährige Deutsche hatte nach bisherigen Erkenntnissen eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank. Wenn sich solche Wahnsinnstaten realisieren, nehmen die Medien eine wichtige Rolle ein. Sie sollen objektiv informieren, haben aber aufgrund der Ereignisse nicht viel Zeit, die richtigen Worte zu finden oder die richtigen Schlüsse zu ziehen. Trotzdem muss die Berichterstattung verantwortungsvoll erfolgen. Sollte sie es nicht sein, kann es gefährlich werden.

 

Die ersten Reaktionen zu Hanau

Am 19. Februar 2020 erschoss Tobias R. gegen 22 Uhr zehn Personen und sich selbst. Neun der Getöteten befanden sich in zwei Shisha-Bars in Hanau. Schnell folgten die ersten Live-Bilder im Fernsehen und in den sozialen Netzwerken. Verschiedene Online-Medien griffen die Tat auf, ohne genau zu wissen, was sich in der hessischen Stadt genau ereignete. So wurde beispielsweise in der Tagesschau am Donnerstagmorgen von „ausländerfeindlichen“ Motiven gesprochen, ebenfalls fiel der Begriff „fremdenfeindlich“. Diese Worte nutzten zunächst Reporter, dann die ermittelnde Bundesanwaltschaft und schließlich auch der hessische Innenminister. So eine Wortwahl sei aber gefährlich, wird nun im Nachhinein kritisiert, da sie die Sicht des Täters widerspiegeln würde. Tobias R. hielt die Getöteten für „fremd“ und somit als nicht zu uns zugehörig. Es wurde schnell bekannt und korrigiert, dass die Tat rechtsextrem motiviert und die Opfer keineswegs Fremde waren. Sodann wurde vom zutreffenden „rassistischen Motiv“ gesprochen. Das Netzwerk Deutsche Medienmacher lobte – trotz anfänglicher falscher Wortwahl –, dass viel schneller als sonst von „Rassismus“ und nicht mehr von „Fremdenfeindlichkeit“ gesprochen wurde. 

 

Berichterstattung zum Teil unangemessen

Es wird aber kritisiert, dass die Berichterstattung über Hanau vermehrt den Täter im Fokus hatte, inklusive vollständigem Namen und Fotos. Der Tagesspiegel veröffentlichte nach der Tat einen Kommentar über Hanau, in dem sich kritisch mit der Nennung des vollen Namens auseinandergesetzt wurde. So heißt es:

Nichts spricht dagegen, den vollen Namen des Attentäters von Hanau in der Berichterstattung zu nennen. Aber es spricht auch nichts dafür.

Dabei spiele die Achtung der Persönlichkeitsrechte des Mannes eine untergeordnete Rolle. Selbst wenn Tobias R. noch leben würde, müsste er eine Nennung seines vollen Namens akzeptieren. Eine Berichterstattung bei voller Namensnennung berührt zwar den Schutzbereich von Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG. Das Persönlichkeitsrecht sichert jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung zu, wo die eigene Individualität entwickelt und gewahrt werden kann. Dazu gehöre auch das Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person, auch wenn es wahrheitsgemäße Informationen betreffe. Auf der anderen Seite befinden sich aber die Pressefreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit, allesamt aus Art. 5 I GG. In einer solchen Konfliktsituation müsse stets unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung mit dem Interesse von Tobias R. abgewogen werden.

Der Tagesspiegel schrieb in seinem Kommentar, dass Tobias R. – wenn er noch leben würde – eine Namensnennung aufgrund seiner schrecklichen Tat und dem öffentlichen Interesse hinnehmen müsse. Das hieße aber noch lange nicht, nur weil man den Namen dann nennen dürfe, dies auch tun zu müssen. Es spräche nichts dafür, habe keinen Informationsgehalt. Niemand müsse den Namen des Mannes kennen, der diese schreckliche Tat begangen hat.

 

Verbreitung von Täterinformationen gefährlich

Deshalb wurde auch in erster Linie die „BILD“-Zeitung kritisiert. Diese habe dem Täter mit vollem Namen genannt und seinen Videoaufnahmen erheblichen Raum gegeben. Am Ende habe eine solche Berichterstattung nur einen Effekt: Die Verbreitung des kruden Gedankengutes von Tobias R. Die Zeitung wurde auch von Sebastian Fiedler, dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, kritisiert. Sie verhalte sich völlig unverantwortlich, da es den Täter (und potenziellen Nachahmern) gerade darauf ankommen würden, groß auf Titelseiten zu erscheinen. Dies bestätigte auch Medienökonom Michael Jetter:

Terrorismus lebt von Medien. In neun von zehn Fällen ist ein Terroranschlag nicht auf die Menschen speziell gerichtet, sondern ist darauf ausgerichtet, dass er eine gewisse Medienaufmerksamkeit erreicht.

 

Kritik an Wortwahl „Shisha-Morde“

Ein weiterer Anknüpfungspunkt für Kritik bot sich in der Begrifflichkeit „Shisha-Morde“, mit der auf zwei Tatorte in Hanau angespielt wurde. So betitelte Focus-Online anfangs noch die Berichterstattung mit dieser Überschrift. Ziemlich ungünstige Wortwahl, zumal sich die “Shisha-Morde” leicht mit den „Döner-Morden“ durch den NSU assoziieren lassen. Bereits die Wortwahl „Döner-Morde“ wurde lange Zeit dazu missbraucht, die Schuld für die Morde im Umfeld der Getöteten zu suchen, anstatt bei rechtsradikalen Terroristen. Ein „Welt“-Reporter spekulierte früh nach der Tat, es könne die “Spielautomatenmafia” dahinterstecken, ein „Bild“-Reporter berichtete im Live-Stream, dass es sich „beim Täterumfeld um Russen handeln könnte“. Ein mögliches rechtsradikales Motiv geriet in Hanau zunächst in den Hintergrund. Die „taz“-Journalistin Carolina Schwarz sieht in solchen Spekulationen die Gefahr, dass sich dadurch der Fokus „weg von den realen, hin zu möglichen anderen Motiven“ verlagern würde.

 

Kritik auch von Thomas Fischer

Der ehemalige BGH-Richter und Herausgeber des bekannten StGB-Kommentar Thomas Fischer griff ebenfalls die Berichterstattung in Hanau in seiner Kolumne auf. So machte er in spitzem, provokantem Ton darauf aufmerksam, dass die getöteten Personen bei der Berichterstattung in den Hintergrund gerieten. Er schrieb, dass eher ein Porträtbild des ermordeten Politikers Walter Lübcke gezeigt wurde, um Emotionen beim Zuschauer zu wecken.

Aber wen interessiert´s? Der Mensch braucht Bilder, sagen uns die Journalistenschule und das Fernsehen. Notfalls nehmen wir einen Toten aus Kassel, um uns neun Tote aus Hanau vorstellen zu können.

Fischer setzte sich – wie gewohnt – kritisch mit der deutschen Medienlandschaft auseinander. Er zeigte in seiner Kolumne auf, welche Rolle Medien spielen, wie wenig sie aber am Ende für die Personen bringen, die in Hanau Menschen verloren haben. Daher endet seine Kolumne mit folgenden Worten: 

Mal schauen, was morgen ist, wenn alle Demonstrationen vorbei und alle Reden gehalten sind und der Karneval geschafft ist. Und wie lange all die Twitter-Herzchen halten für die Opfer und die Hinterbliebenen von Hanau, die mit ihrer Trauer allein sind.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 2. Hs. GG](https://jura-online.de/lernen/sonstige-kommunikations-grundrechte-art-5-i-1-u-2-gg/290/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Rechtsextremer_Terror_in_Hanau_welche_Verantwortung_haben_die_Medien)

 - [Pressefreiheit, Art. 5 I 2 1. Fall GG](https://jura-online.de/lernen/sonstige-kommunikations-grundrechte-art-5-i-1-u-2-gg/290/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Rechtsextremer_Terror_in_Hanau_welche_Verantwortung_haben_die_Medien)

 - [Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 1. Fall GG](https://jura-online.de/lernen/meinungsfreiheit-art-5-i-1-1-fall-gg/306/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Rechtsextremer_Terror_in_Hanau_welche_Verantwortung_haben_die_Medien)

 - [Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I GG](https://jura-online.de/lernen/allgemeines-persoenlichkeitsrecht-art-2-i-1-i-gg/651/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Rechtsextremer_Terror_in_Hanau_welche_Verantwortung_haben_die_Medien)