(Drogen-) Schmuggel in der JVA

(Drogen-) Schmuggel in der JVA

JVA-Beamter muss sich vor Gericht verantworten

Der Angeklagte soll Smartphones und Drogen in die Jugendstrafanstalt geschmuggelt haben. Nun wird ihm schwere Bestechlichkeit vorgeworfen.  

 

Worum geht es?

Ein JVA-Beamter muss sich vor dem LG Berlin verantworten. Der 45-jährige Mann soll den Insassen einer Jugendstrafanstalt mehrere „Annehmlichkeiten“ besorgt haben, unter anderem Smartphones und Cannabis. Brisant: Er arbeitete in dem Bereich der Strafanstalt, in dem drogenabhängige Gefangene untergebracht sind. 

Die Handys und Drogen hatten Freunde der Gefangenen zuvor in Schließfächern vor der Sicherheitsschleuse zum Besucherbereich der JVA hinterlegt. Eigentlich sind diese Fächer dazu da, um eine höhere Sicherheit im Gefängnis zu garantieren. Hier galten sie aber anscheinend als Zwischenlager, denn der Beamte soll die gelagerten Gegenstände dann an die jeweiligen Inhaftierten weitergeleitet haben. Ebenfalls im Fach gelagert: Das vereinbarte Entgelt für den Angeklagten, laut eigener Aussage hätten ihm die Gefangenen 30 bis 60 Euro pro Lieferung bezahlt.

Die Machenschaft des Beamten flog im Sommer 2019 auf. Mitgefangene gaben der JVA-Sicherheitsleitung im Januar 2019 einen Tipp, im April folgte erneut ein Hinweis. Daraufhin wurde das LKA eingeschaltet, das den Angeklagten auf frischer Tat ertappte: Er hatte zwei Plastiktüten bei sich, gefüllt mit Betäubungsmittel, Handys und Bargeld. Nun muss er sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem schwere Bestechlichkeit vor.

 

Bestechlichkeit - kein Kavaliersdelikt

Die Bestechlichkeit ist in § 332 StGB normiert. Um § 332 I StGB objektiv zu verwirklichen, muss ein Amtsträger für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen Vorteil fordern, sich versprechen lassen oder einen solchen annehmen. Tatbestandsmäßig ist daher nur eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Handlung. Die Norm stellt einen Qualifikationstatbestand zu § 331 I StGB (Vorteilsannahme) dar. Die Qualifikation liegt darin, dass bei § 332 I StGB eine konkrete Diensthandlung als Bestandteil der Unrechtsvereinbarung erforderlich und diese pflichtwidrig ist. Es handelt sich um kein Erfolgs-, sondern um ein Tätigkeitsdelikt. Außerdem ist der Täterkreis begrenzt: Möglicher Täter einer Bestechlichkeit kann nur ein Amtsträger, Europäischer Amtsträger und ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter sein.

 

Angeklagter bereut Taten

Am ersten Prozesstag erklärte der Angeklagte, dass er die Taten bereue. Er wies aber darauf hin, dass es sich nur um neun Taten handeln soll, die er an vier Tagen begangen habe. Er verkündete, dass diese vier Tage sein Leben für immer verändert haben sollen. Sein Handeln erklärte er damit, dass das Gefängnis völlig unterbesetzt sei und er Mitleid mit den Gefangenen gehabt habe: 

Ich muss sagen, dass ich durch die Strafgefangenen bequatscht worden bin. Das macht es nicht besser, aber sie taten mir leid.

 

Weitere Fragen offen

Auch abseits der Gefängnismauern sorgt der Angeklagte für Fragen bei den Ermittlern. Zum einen fanden sie in seiner Wohnung zwei halb-automatische Pistolen mit Munition, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Zum anderen sicherten sie bei der Durchsuchung Nazibilder und -symbole, die sich auf seinem Handy befanden. Diese wurden im Prozess an die Wand des Gerichtssaals projiziert. Ebenfalls sollen die Ermittler festgestellt haben, dass der Angeklagte Tätowierungen mit SS-Runen und ein Bild der Rechtsrockgruppe „Kahlkopf“ trägt. Diesbezüglich ist er auch wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.

Der Angeklagte ist vom Dienst freigestellt. Der Prozess wird fortgesetzt.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [Bestechlichkeit, § 332 StGB](https://jura-online.de/lernen/bestechlichkeit-332-stgb/849/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Drogen-Schmuggel_in_der_JVA)

 - [Vorteilsnahme, § 331 StGB](https://jura-online.de/lernen/vorteilsnahme-331-stgb/811/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Drogen-Schmuggel_in_der_JVA)