Zum Wohle der Demokratie: Bundestag verkleinern?

Zum Wohle der Demokratie: Bundestag verkleinern?

Der Bundestag platzt aus allen Nähten

Der Bundestag wächst und wächst und wächst. Aktuell gibt es so viele Abgeordnete wie noch nie – und das hat seinen Preis. Die Rufe nach einer Wahlrechtsreform werden lauter, doch die Situation ist festgefahren.

 

Worum geht es?

2019 beliefen sich die Kosten für den Bundestag auf knapp 1 Milliarde Euro. Allein die Diäten unserer aktuell 709 Abgeordneten machen von diesem Betrag 460 Millionen Euro aus. Deshalb wird schon seit längerer Zeit gefordert, den Bundestag zu verkleinern. Dieser platzt nämlich aus allen Nähten und die Tendenz ist: steigend. Heute sind es fast 100 Abgeordnete mehr als vor zehn Jahren. Aktuell fordert die Opposition eine Reform des Wahlrechts, wodurch eine Verkleinerung des Bundestages möglich wäre – doch die Situation ist festgefahren.

 

Woher kommt das Wachstum?

Nun mag man sich fragen, wie der Bundestag überhaupt wachsen kann. Gibt es nicht eine Norm – schließlich ist in Deutschland (fast) alles geregelt – die die Größe bestimmt? Eine solche Norm gibt es tatsächlich, aber sie ist variabel. In § 1 I 1 Bundeswahlgesetz heißt es:

Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten.

 
598 Abgeordnete sind vorgesehen, aktuell sind es 709. Dies liegt an den „Abweichungen“, womit die Überhang- und Ausgleichsmandate gemeint sind. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Es entsteht eine Erweiterung. Die Partei kann daher mehr Abgeordnete stellen, als ihr der Anteil an Zweitstimmen verspricht. Zusätzlich kommen die Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ins Spiel. Die angefallenen Überhangmandate werden durch diese Ausgleichsmandate ausgeglichen. Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag wird so lange vergrößert, bis die Parteien mit Überhangmandaten keinen relativen Vorteil mehr darstellen.

Experten schätzen, dass die Zahl der Abgeordnete weiter steigen wird. Als Grund dafür wird angeführt, dass die Volksparteien sich in einer schwachen Position befinden würden – dadurch entstünden viele zusätzliche Überhangmandate. Je kleinteiliger das Parteiensystem wird, desto größer wird der Bundestag.

 

Wahlrechtsreform nicht in Sicht

Im Grunde sind sich auch alle Parteien darüber einig, dass das Wahlrecht reformiert werden muss. Nur die Frage nach dem „Wie“ ist nicht geklärt. Hier begegnen sich unterschiedliche Positionen, denn jede Partei hat selbstverständlich im Hinterkopf, wie eine Wahlrechtsreform sich auf ihre eigenen Machtverhältnisse auswirken könnte. Abgeordnete müssten unter Umständen für ihr eigenes Karriereende stimmen – zum Wohle der Demokratie.

Die Opposition forderte jüngst eine Vergrößerung der Wahlkreise, was zu einer Verringerung der Abgeordnetenzahl führen würde. Unsere Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt (§ 1 II Bundeswahlgesetz). Von FDP, Die Linke und Grünen wird eine Senkung der Wahlkreise auf 250 gefordert. Dagegen könnte aber sprechen, dass dadurch der Kontakt des Abgeordneten zu den Menschen im Wahlkreis leiden könnte.

Weiter kritisiert die Opposition insbesondere die Union, die die Vorschläge zur Wahlrechtsreform blockiert. Denn diese würde insbesondere von der aktuellen Regelung mit den Überhangmandaten profitieren. Markus Söder (CSU) äußerte sich dahingehend, dass eine Reduzierung der Wahlkreise undemokratisch und daher nicht akzeptabel sei.

Nun haben Grüne, FDP und Linke jüngst ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden verlangt, um die Situation gemeinsam zu klären. Die Oppositionsparteien seien bezüglich der konkreten Regelung auch flexibel, solange sie zumindest schnell komme. Denn Eile sei geboten, die nächste Bundestagswahl wird im Herbst 2021 stattfinden. Wenn für diese Wahl bereits ein neues Wahlrecht gelten solle, müsse sehr bald gehandelt werden. Sobald die Parteien ihre Kandidaten aufgestellt haben, könnte es für eine Änderung zu spät sein.

Die Lage ist daher festgefahren. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) kommentierte:

Ein Parlament, das es nicht schafft, seinem eigenen Wachstum Grenzen zu setzen, verliert den Respekt der Bürger.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [Oberste Bundesorgane](https://jura-online.de/lernen/oberste-bundesorgane-art-38-ff-gg/233/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_zum_Wohle_der_Demokratie_Bundestag_verkleinern)

 - [Wahlgrundsätze, Art. 38 I 1 GG](https://jura-online.de/lernen/wahlgrundsaetze-art-38-i-1-gg/234/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_zum_Wohle_der_Demokratie_Bundestag_verkleinern)