Cum-Ex: Freshfields droht Geldbuße von bis zu 15,3 Millionen Euro

Cum-Ex: Freshfields droht Geldbuße von bis zu 15,3 Millionen Euro

Strafprozess um Aktiengeschäfte der Maple Bank

Die Aufarbeitung im Cum-Ex-Skandal geht weiter. Nun könnte auch die renommierte Kanzlei Freshfields selbst vor Gericht landen.

 

Worum geht es?

Die Cum-Ex-Geschäfte gelten als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte, bei dem vermutlich ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro entstanden ist. Vergangenen September startete der erste Prozess in Sachen Cum-Ex vor dem Landgericht Bonn gegen zwei britische Aktienhändler, die alleine einen Schaden von mehr als 400 Millionen Euro verursacht haben sollen.

Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. kurz vor Weihnachten Anklage gegen weitere Personen erhoben. Eine von ihnen soll der ehemalige globale Steuerchef der Kanzlei Freshfields sein. Mitarbeiter der früheren Maple Bank – Freshfields damaliger Mandant - sollen sich mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag an Steuergeldern in Höhe von 383 Millionen Euro bedient haben. Dies soll der Freshfields-Anwalt mit Gefälligkeitsgutachten gestützt haben, um den Geschäften einen legalen Anschein zu geben. Durch seine Arbeit soll die Kanzlei Honorare von knapp 1,5 Millionen Euro erhalten haben. Deshalb wollen die Frankfurter Staatsanwälte nun sogar, dass Freshfields selbst in das Verfahren einbezogen wird.

 

Was ist Cum-Ex?

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Steuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken gleich mehrfach erstatten. Vor der Dividendenausschüttung kauft ein Investor (I) Aktien von V ab  – obwohl dieser die Aktien noch gar nicht besitzt. Dies ist im Aktiengeschäft möglich und wird als sogenannter Leerverkauf bezeichnet. Am Tag der Ausschüttung erhält der aktuelle Besitzer A seine Dividende, die er besteuern muss. Die gezahlte Kapitalertragssteuer kann er sich aber zurückholen, da er bereits eine Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer gezahlt hat. Nun verkauft A seine Aktien allerdings noch an V, der sie jetzt an I geben kann. Der Trick: Nun kann sich auch I „die gezahlte Kapitalertragssteuer“ vom Staat erstatten lassen, da er die Aktien zum Zeitpunkt der Ausschüttung – formal – besessen hat. Ergo bekommt I einen Steuerbetrag ausgeglichen, den er nie gezahlt hat. Diese Geschäfte wurden von Anlegern, Banken und Rechtsanwälten lange vertuscht. Erst 2012 hat die Bundesregierung solchen Geschäften einen Riegel vorgeschoben.

 

Freshfields droht Millionen Bußgeld

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. will die Kanzlei Freshfields selbst als Nebenbeteiligte vor Gericht bringen. Sollte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nachkommen, droht der Kanzlei eine Geldbuße von bis zu 15,3 Millionen Euro. Dies wird durch § 30 I OWiG möglich. Danach kann eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung verhängt werden, wenn aus dessen Kreis ein Verantwortlicher eine Straftat begangen hat. Die Einbeziehung in das Verfahren wird in § 444 I 1 StPO geregelt:

§ 444 I 1 StPO:

Ist im Strafverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung zu entscheiden (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so ordnet das Gericht deren Beteiligung an dem Verfahren an, soweit es die Tat betrifft.

Freshfields zahlte bereits 50 Millionen

Spannend ist außerdem, dass der Vorfall für Freshfields damit doppelt teuer werden kann. Die Kanzlei hat nämlich bereits 50 Millionen Euro an die Maple Bank gezahlt, die im Zuge des Cum-Ex-Skandals insolvent wurde. Deren Insolvenzverwalter hatte Freshfields auf Schadensersatz wegen Falschberatung verklagt. Die Parteien haben sich aber auf einen Vergleich geeinigt.