"Nazinotstand?" in Dresden – Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Rechtsextremer Terror und das Internet als ein Ort der Beleidigungen und Drohungen

Die Bundesregierung hat nun ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Wird es helfen?

 

Worum geht es?

Die Bundesregierung ist zutiefst betroffen über den furchtbaren Anschlag in Halle, der Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit ist. Sie ist entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen, und wird deshalb sämtliche rechtsstaatliche Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen. Die Bundesregierung hat daher folgende Beschlüsse gefasst […].

Mit diesen Worten beginnt das vergangene Woche beschlossene Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Es wurde vom Justiz- und Innenministerium in Absprache mit den 16 Landesinnenministern vorgelegt. Die Justizministerin Lambrecht (SPD) sprach von einem „maßvollen, aber sehr notwendigen Paket“. Es ist eine direkte Reaktion auf den Anschlag in Halle, bei dem ein bewaffneter Rechtsextremer versuchte, in eine Synagoge einzudringen. Er tötete an diesem Tag zwei Menschen. Aber auch andere erschreckende Ereignisse bilden die Grundlage für das Maßnahmenpaket, wie etwa die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke diesen Sommer. Berichten zufolge bilden sich rechtsterroristische Gruppen, die den bewaffneten Umsturz planen und die Stadt Dresden veröffentlicht einen Beschluss, der den Namen „Nazinotstand?“ trägt. Der Rechtsextremismus in Deutschland nimmt zu. Kann das Maßnahmenpaket helfen?

 

Hasspostings effektiv bekämpfen, Internetkriminalität verschärfen

Die wohl wichtigste Maßnahme ist die Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es soll ausgeweitet werden. Danach sollen Facebook & Co. strafbare Posts (etwa wegen Volksverhetzung oder Morddrohung) nicht nur wie bislang entfernen, sondern auch der Polizei melden – inklusive Übermittlung der IP-Adresse des Post-Verfassers. Um diese Meldungen zu bearbeiten, ist eine neue Abteilung beim BKA geplant. Generell sollen Sicherheitsbehörden mehr Ressourcen im Kampf gegen rechts bekommen. Zurzeit wird von der Koalition weiterhin noch überprüft, ob das NetzDG zukünftig auch Gaming-Plattformen erfassen kann, um auch dort Hasspostings zu sanktionieren. Bislang sind diese nämlich vom NetzDG nicht erfasst.

Das Internet kann als potenzieller Nährboden des Rechtsextremismus angesehen werden. Auch der zweite Punkt des Maßnahmenpakets zielt deshalb auf das virtuelle Leben ab. Er beinhaltet die härtere Sanktionierung von Beleidigungen und Gewaltaufrufen im Netz. Im Maßnahmenpaket heißt es:

Den Tatbestand der Beleidigung werden wir an die Besonderheiten des Netzes anpassen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive Begehungsweise.

Weil potenziell mehr Menschen mit einer Internetbeleidigung erreicht werden können und diese auch dazu geeignet ist, länger Wirkung zu entfalten, soll eine solche härter bestraft werden als sonstige Beleidigungen. Auch § 194 StGB wird sich in diesem Zusammenhang ändern.
** 194 1 StGB**

Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.

Für die Strafverfolgung von Internetbeleidigungen soll künftig kein Strafantrag mehr erforderlich sein. Eine Regelung, die die Verfolgung von Straftaten im Netz deutlich vereinfachen wird.

 

Schutz von Lokalpolitikern gewährleisten

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpaketes ist der Schutz von Lokalpolitikern. Jüngst wurde bekannt, dass die Grünen-Politiker Cem Özdemir und Claudia Roth auf einer „Todesliste“ von der rechtsextremen Gruppierung „Atomwaffen Division“ stehen. Diese wird seit 2018 von den Behörden beobachtet. Grundsätzlich sind politisch engagierte Personen auf allen Ebenen im Visier von Rechtsextremen, auch was Ehrdelikte angeht. Die daran angelehnte Norm § 188 StGB schützt aber nicht umfassend – das soll geändert werden.
** 188 I StGB – Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens**

Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

 

Bei § 188 StGB handelt es sich um eine Qualifikation gegenüber § 186 I StGB und § 187 II StGB, allerdings nicht gegenüber der einfachen Beleidigung im Sinne des § 185 StGB. Grund der Straferhöhung ist es, der Vergiftung des politischen Lebens entgegenzuwirken. Den geschützten Personenkreis bilden im politischen Leben des Volkes stehende Personen. Allerdings – und hier möchte das Maßnahmenpaket Abhilfe schaffen – sind Politiker auf kommunaler Ebene nicht geschützt. Dies liegt daran, dass ihnen nur ein begrenzter Einfluss auf das politische Leben im Gesamtstaat zukommt. Künftig sollen also auch Kommunalpolitiker in den Schutzbereich des § 188 StGB einbezogen werden, der Tatbestand wird erweitert.

 

Waffenrecht, Verfassungsschutz, Melderegistersperren

Weiter soll der Verfassungsschutz, unser Inlandsgeheimdienst, seine Arbeit im Bereich Rechtsextremismus verstärken. Ebenfalls ist eine bessere Vernetzung mit der Polizei geplant. Die „Datensammlung“ ist aber nicht nur das täglich‘ Brot von Geheimdiensten, sondern auch ein beliebtes Mittel unter Rechtsextremen geworden. Diese finden über Melderegister Daten von politischen Gegnern heraus, um diese bedrohen oder auf „Todeslisten“ setzen zu können. Denn die Hürden, bei Meldeämtern Adressen von x-beliebigen Personen zu erfragen, sind zur Zeit niedrig. Bisher müssen Betroffene eine „Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit“ nachweisen, damit Daten nicht herausgegeben werden. Dies soll verschärft werden. Genauere Maßnahmen sind allerdings noch nicht bekannt.

Konkreter sind dagegen schon die Änderungen im Waffenrecht. In erster Linie soll der komplette „Lebenszyklus“ von Waffen dokumentiert werden, sprich von der Herstellung bis hin zur Vernichtung. Ebenfalls sollen große Magazine für Schusswaffen verboten werden. Eine weitere Änderung betrifft wieder den Verfassungsschutz: Wer in Zukunft einen Waffenschein beantragt, soll bei den Verfassungsschützern überprüft werden. Bei festgestellten Auffälligkeiten wird die Waffenberechtigung verweigert. Ein neues Kriterium für die erforderliche Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz betrifft verfassungsfeindliche Vereinigungen. Die bloße Mitgliedschaft in einer solchen indiziert zukünftig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit.

 

Notdienste schützen

Ein weiterer Punkt ist der Schutz von medizinischem Personal. Eine Körperverletzung zum Nachteil von ärztlichen Notdiensten und Mitarbeitern in Notfallambulanzen soll härter geahndet werden als eine „normale“ Körperverletzung. Im Hinblick auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität hat diese Maßnahme wenig Anknüpfungspunkte, wurde aber auf Bestreben der CDU/CSU mit in das Paket aufgenommen.

 

Prävention fördern

In dem beschlossenen Maßnahmenpaket wird auch die Präventionsarbeit thematisiert. Die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus soll erhöht werden. So soll zum Beispiel das Programm „Demokratie leben“ bis 2023 verlängert und weiter mit jährlich mindestens 115,5 Millionen Euro ausgestattet werden. In dem Paket heißt es:
Für eine wehrhafte Demokratie und eine starke Zivil- und Bürgergesellschaft bedarf es einer finanziellen Verstetigung der Förderung auf hohem Niveau.

 

Nazinotstand in Dresden?

Apropos Stärkung der Demokratie und Zivilgesellschaft: Der Dresdner Stadtrat hat mit einem mit „Nazinotstand?“-betitelten Beschluss dazu aufgerufen, die Demokratie und die Zivilgesellschaft zu stärken. Aus diesem geht hervor, dass „antidemokratische, antipluralistische, menschenfeindliche und rechtsextremistische Einstellungen und Taten bis hin zu Gewalt in Dresden immer stärker offen zu Tage treten.“ Der Beschluss wurde von Max Aschenbach initiiert, einem Lokalpolitiker der Partei „Die Partei“ aus dem Dresdner Parlament. Der Beschluss, der die demokratische Alltagskultur stärken und vor rechter Gewalt schützen soll, bekam und bekommt weiterhin aufgrund seines Namens „Nazinotstand?“ weltweite Aufmerksamkeit.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [**Beleidigung, § 185 StGB,**](https://jura-online.de/lernen/beleidigung-185-stgb/837/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Nazinotstand_in_Dresden)

 - **[Üble Nachrede, § 186 StGB](https://jura-online.de/lernen/ueble-nachrede-186-stgb/762/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Nazinotstand_in_Dresden),**

 - **[Verleumdung, § 187 StGB](https://jura-online.de/lernen/verleumdung-187-stgb/763/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Nazinotstand_in_Dresden),**

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