“Revolution Chemnitz” vor dem OLG Dresden

“Revolution Chemnitz” vor dem OLG Dresden

Chatgruppe: “Planung zur Revolution”

Prozessauftakt in Dresden: Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsextremen terroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ erhoben. Die Männer sollen sich im September 2018 organisiert haben, um tödliche Anschläge zu begehen.

 

Worum geht es?

Erneut findet ein Prozess in einem Hochsicherheitssaal in Dresden statt, in dem Panzerglas das Publikum von den Beteiligten trennt. Genau an diesem Ort wurden bereits Mitglieder von anderen rechtsextremen Vereinigungen wie „Gruppe Freital“ und „Freie Kameradschaft Dresden“ verurteilt. Nun müssen sich acht Mitglieder der „Revolution Chemnitz“ verantworten.

Die „Revolution Chemnitz“ fand ihren Anfang online. Am 10. September 2018 erstellte der mutmaßliche Anführer K. eine Chatgruppe mit dem Namen „Planung zur Revolution“, in die er seine nun Mitangeklagten einlud. Ziel dieser Chatgruppe sei es laut Anklage gewesen, weitere Rechtsextreme zu mobilisieren, um rechtsextremistisch-motivierte Aktionen und Gewalttaten zu planen und durchzuführen. Gemeinsam hätten sie einen „Systemwechsel“ herbeiführen wollen. Erste Anschläge wollte die Gruppe offenbar am 03. Oktober 2018 in Berlin verüben. Die Sicherheitsbehörden nahmen die Gruppe 48 Stunden vorher fest, bevor sie „bürgerkriegsähnliche Zustände“ schaffen wollte – und konnte.

Auf die Spur gebracht hat sie unfreiwilligerweise ihr eigener Anführer K. Er lief am 14. September mit vier anderen Mitgliedern von „Revolution Chemnitz“ nach einer Demonstration von „Pro Chemnitz“ am späten Abend zur Chemnitzer Schlossteichinsel. Die Männer planten eine Art „Probelauf“ für ihre Aktionen. Sie waren schwarz gekleidet und trugen abgebrochene Bierflaschen als Waffen bei sich. Auf der Insel trafen sie auf eine Gruppe, die dort einen Geburtstag feiern wollte. Stattdessen wurden sie von der „Revolution Chemnitz“ beleidigt und geschubst; die gewaltbereiten Mitglieder kreisten eine Gruppe aus Pakistanern, Deutschen und Iranern ein, riefen „Ausländer raus“. Einer der Männer warf einem der Iraner seine Bierflasche an den Kopf.

Christian K. wurde daraufhin von der Polizei ausfindig gemacht und festgenommen. Als die Beamten sein Handy durchsuchten, stießen sie auf den Chatverlauf, der nun zentraler Bestandteil der jetzigen Anklage ist. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten die Gründung und Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung vor, deren Zweck Mord und Totschlag gewesen sei.

 

**  129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen**

Strafrechtlich geregelt ist die Bildung terroristischer Vereinigungen in § 129a StGB.

 
***  129a I Nr. 1 StGB:***

Wer eine Vereinigung (§ 129 II) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Rechtsgut der Norm ist die innere öffentliche Sicherheit. Mit ihr versucht der Gesetzgeber, die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Vereinigungen zu schützen. Ihr Anwendungsbereich ist umfassend: Gerade besonders gefährliche Aktivitäten sind bereits in ihren Anfängen und dem Vorfeld eigentlicher Straftatbegehung strafbewehrt.

Darauf verwies auch der Bundesanwalt Lohse: Es sei unerheblich, ob die Gruppe als terroristische Vereinigung schon Straftaten begangen habe. Strafbar sei es bereits dann, wenn sich mehr als zwei Personen mit dem Ziel zusammenschließen, Gewalttaten zu verüben.

 

Chatverläufe eindeutig

Am ersten Verhandlungstag wurde aus den verlesenen Chatverläufen die Ziele und Organisation der Gruppe deutlich. Aus ihnen ging hervor, dass die Angeklagten sich als feste Gruppe sahen. Auszugsweise heißt es:

Planung und Organisation, wir sind die, die alles in die Hand nehmen und keine Worte mehr verlieren wollen!

 

Und:

[…] versuchen, die Wende voranzutreiben und den Parasiten zu schwächen.

 

Ebenfalls ging aus den Nachrichten der Mitglieder hervor, dass sie die rechtsextremistische Terrorgruppe “NSU” wie eine “Kindergarten-Vorschulgruppe” wirken lassen wollen.

Relativ früh wurde in der Gruppe auch über mögliche Waffenbestellungen diskutiert. Einzelne Mitglieder hatten einschlägige Kontakte, schnell lagen der Gruppe Angebote mit festen Preisen für Schusswaffen vor. Kein Wunder: Zusammengerechnet fallen auf die acht Angeklagten laut zeit.de insgesamt 478 Strafverfahren mit einer breiten Kriminalitäts-Palette. Von Warenkreditbetrug, schwerer Bandendiebstahl, Körperverletzungen und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bis hin zu Verstößen gegen das Waffengesetz kann gedient werden.

 

Kein politischer Prozess, aber ein schweigender

Im Vorfeld wurde die Bundesanwaltschaft von der Strafverteidigung kritisiert, dass es sich um einen politischen Prozess handele. Diese Vorwürfe wies Lohse aber zurück. Er betonte, dass es bei einem solchen Verfahren nicht auf die Gesinnung der Angeklagten ankomme, sondern auf die Pläne, Taten und Gefahren für die Allgemeinheit. Und die seien nicht von der Hand zu weisen.

Dafür ist der Prozess aber schweigsam. Selbst nach zwei Verhandlungstagen hat sich bislang noch keiner der Angeklagten zu den Vorwürfen geäußert. Alle wollen vorerst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Vereinzelt wurde aber schon seitens der Strafverteidiger angedeutet, dass gegen Ende Oktober mit ersten Aussagen gerechnet werden kann. Vielleicht.

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