Mord an Tramperin Sophia – Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Mord an Tramperin Sophia – Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Rechtspopulisten versuchten den traurigen Fall zu instrumentalisieren

Sophia wollte letzten Sommer von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen, um zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz zu gelangen. Dort kam die 28-Jährige aber nie an. Stattdessen wurde ihre Leiche wenige Tage später in einem Straßengraben in Spanien gefunden. Ihr Mörder wurde jetzt zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt.

 

Worum geht es?

An einer Tankstelle in Deutschland lernte Sophia am 14. Juni 2018 den LKW-Fahrer L kennen. Die Studentin war auf der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit. Auf Fotos einer Überwachungskamera sieht man die beiden zusammen zu seinem Laster laufen. Später am Abend hielt der LKW dem GPS-System zufolge an einem Parkplatz in der Nähe von Bayreuth. Dies ist der Ort, an dem L die Studentin mit einem Radmutterschlüssel erschlagen haben soll. Laut Gericht ging den Schlägen ein gescheiterter „sexuell motivierter“ Annäherungsversuch von L voran, der von der Studentin abgeblockt worden sei. Im nachfolgenden Streit schlug er der Studentin mindestens viermal mit dem Werkzeug auf den Kopf.

Nach dem Angriff ging L auf der Raststätte umher, vermutlich um nachzudenken. Zu diesem Zeitpunkt, da ist sich das Gericht sicher, lebte Sophia noch. Als er anschließend zurück zu seinem LKW kam, nahm er sich erneut den Radmutterschlüssel und schlug nun tödlich auf die Studentin ein.

L setzte seine Fahrt fort. Die tote Sophia lag neben ihm in seiner Fahrerkabine. An einer spanischen Tankstelle warf er die Leiche in einen Graben und zündete sie mit Benzin an. Seinen LKW steckte er an einem anderen Ort ebenfalls in Brand. Nachdem Sophia in Deutschland mittlerweile als vermisst galt und der Fahrer sich gegenüber spanischen Behörden widersprüchlich bezüglich des brennenden Trucks äußerte, wurde er festgenommen. Sophias Leiche wurde wenige Tage später gefunden. 

 

Erst gefährliche Körperverletzung, dann neuer Tatentschluss

L war in Teilen geständig. Allerdings bestritt er die sexuellen Annäherungsversuche. Vielmehr brachte er vor, dass es Streit über Haschisch gab, der ihn schließlich aus der Fassung brachte. Das Gericht war zunächst überzeugt, dass Sophia den Angeklagten nach einem sexuell motivierten Annäherungsversuch zurückwies und ihm dabei eine Ohrfeige verpasste, die ihn ausrasten ließ. Da die Rechtsmediziner aber keine Hinweise auf ein solches Delikt finden konnten, rückte die Oberstaatsanwältin in ihrem späteren Plädoyer von den Vorwürfen ab.

 

Neuer Tatentschluss: Der Mord

Das Gericht war aber davon überzeugt, dass Sophia nach den ersten Schlägen noch am Leben war. Die Beweislage würde dafür sprechen, dass der Angeklagte anschließend den LKW verließ. Dann sei er aufgrund eines neuen Tatentschlusses zum LKW zurückgekehrt: Damit Sophia ihn nicht bei der Polizei melden und anzeigen konnte, musste er sie töten. Er schlug erneut zu. Urteil des LG Bayreuth: Mord.

An dieser Stelle widersprach L‘s Verteidigung: Sophia sei bereits durch die ersten Schläge verstorben. Damit wollte die Verteidigung die Verdeckungsabsicht ausschließen und eine Verurteilung wegen Mordes verhindern. Vergebens. L wurde wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

 

Instrumentalisierung durch Rechtspopulisten

Der Fall hatte bundesweit auch deshalb (traurige) Aufmerksamkeit bekommen, da Rechtspopulisten versuchten, Sophias Tod zu instrumentalisieren. So hatten beispielsweise Teilnehmer einer AfD-Demo in Chemnitz Fotos der Studentin im Großformat durch die Stadt getragen. Sophias Familie widersprach dem eindeutig: Es gehe in dem Verfahren nicht um Gewalt von Flüchtlingen, sondern um Gewalt gegen Frauen.

Hier kannst Du Dir die prüfungsrelevanten Lerneinheiten anschauen und Dein Prüfungswissen vertiefen:

 - **[Körperverletzung, § 223 StGB](http://www.jura-online.de/lernen/koerperverletzung-223-stgb/838/excursus),**

 - **[gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB](http://www.jura-online.de/lernen/gefaehrliche-koerperverletzung-224-stgb/835/excursus),**

 - **[Mord, § 211 StGB](http://www.jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus).**
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