Bundesministerin plant Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts

Bundesministerin plant Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts

Die rechtlichen Bestimmungen für den Trennungs- bzw. Scheidungsfall seien nicht mehr zeitgemäß

Nur wenige Stunden nach dem Weltfrauentag kündigte die Bundesministerin Franziska Giffey an, auch etwas für die Männer tun zu wollen - denn immer mehr Männer übernehmen nach Trennungen die Erziehung von Kindern, müssen aber trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Dieses Ungleichgewicht soll durch eine Reform behoben und Väter von Trennungskindern in Zukunft besser gestellt werden.

 

Worum geht es?

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey (SPD) sprach sich vergangene Woche in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung für eine Reform des geltenden Sorge- und Umgangsrechtes und Änderungen des Unterhaltsrechts aus. Anlass für die Änderungen: Die rechtlichen Bestimmungen für den Trennungs- bzw. Scheidungsfall seien nicht mehr zeitgemäß und müssen grundsätzlich flexibler gestaltet werden. Die Regelungen lägen das veraltete Modell zugrunde, wonach die gemeinsamen Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil leben und der andere Elternteil Unterhalt für die Kinder bezahlt. Die Familienministerin sieht darin ein veraltetes Familienbild, denn „[i]mmer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern“. Nach Ansicht der Familienministerin gilt es jetzt auf die gesellschaftlichen Veränderungen zu reagieren und sprach dem Bundesjustizministerium ihre Unterstützungen bei den Reformbestrebungen auf dem Gebiet des Umgangs- und Unterhaltsrechtes zu.

 

Jede Trennung ist ein emotionsgeladener und komplexer Einzelfall

Das Ministerium wird sich nach Angaben der Bundesministerin insbesondere auf die rechtliche Besserstellung von getrennt lebenden Vätern konzentrieren, denn oftmals leben die gemeinsamen Kinder bei der Mutter. Immer mehr Väter wollen nach Angaben von Franziska Giffey allerdings nicht nur Unterhalt zahlen, sondern auch aktiv an der Betreuung der Kinder partizipieren und „Erziehungsverantwortung tragen“. Viele Väter richten sogar ein eigenes Zimmer für die Kinder in ihren Wohnungen ein. Trotz aktiver Teilnahme an dem Leben der Kinder, zahlen sie den vollen Unterhalt. Diese Unterhaltsregelungen gilt es flexibler zu gestalten, meint die Bundesfamilienministerin. Im Interview spricht sie sich dabei vor allem gegen das – grundsätzlich von der FDP befürwortete - Wechselmodell aus.

Das Wechselmodell sieht vor, dass die gemeinsamen Kinder wochenweise (ggf. auch länger) bei je einem Elternteil leben. „Bei manchen funktioniert das Wechselmodell gut. Bei anderen geht es gar nicht, da gibt es jede Woche ein Drama.“ Ihrer Meinung nach ist „[j]ede Trennung […] ein emotionsgeladener und komplexer Einzelfall“, für die unser Rechtssystem keine pauschale Lösung vorschreiben kann. Sie sieht es deshalb als Aufgabe der Eltern an, einen funktionierenden Weg für ihre Familie zu finden. Und dies sei nur durch Änderungen im Unterhaltsrecht möglich.

 

Unterschiedliche Reaktionen

Die CDU lies derweil nach Angaben von tagesschau.de über ihre rechtspolitische Sprecherin verlautbaren, dass sie den Änderungen im Unterhaltsrecht skeptisch gegenüberstehe. Grund dafür ist die Frage der Kostendeckung bei der Reduzierung des vom getrennt lebenden Elternteil zu zahlenden Unterhalts. „Nur wo der Bedarf insgesamt gedeckt ist und Geld gespart wird, weil der Vater Ausgaben übernimmt, kann das auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden”. Grundsätzlich stehen CDU und FDP jedoch Reformbewegungen auf dem Gebiet des Unterhaltrechts positiv gegenüber.

„Es wird Zeit, dass das Familienrecht die Lebenswirklichkeiten widerspiegelt und den Eltern die Möglichkeiten bietet, sich ohne teure und langwierige Gerichtsverhandlungen zu einigen.”,

sagte FDP-Familienpolitiker, Daniel Föst, im Zusammenhang gegenüber der Nachrichtenagentur AFP nach Berichten von tagesschau.de.

 

Auch Änderungen zum Elterngeld geplant

Darüber hinaus sprach Giffey im Interview über das vor zwölf Jahren eingeführte Elterngeld, über die weitere Unterstützung von Kindern von Sozialhilfeempfängern, die Finanzierung von Kita-Plätzen und den Einsatz von Anti-Mobbing-Profis an Schulen.

Denn auch für das Elterngeld sei eine Novelle geplant, kündigte sie an. Das Elterngeld stabilisiert Familien finanziell nach der Geburt des Kindes. Wenn sich beide Elternteile an der Betreuung des Nachwuchses beteiligen, besteht der Anspruch auf ein monatliches Elterngeld in Höhe von mindestens 300 bis höchstens 1800 Euro je nach monatlich verfügbaren Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. Im Modell ElterngeldPLUS beläuft sich das Elterngeld jeweils auf die Hälfte des regulären Betrages. Das Ziel des Gesetzes sei nach Angabe der Ministerin vollumfänglich erreicht: „Eltern haben dadurch gerade im ersten Lebensjahr mehr Zeit für ihre Kinder, die Familie bleibt wirtschaftlich stabil, und die Väter kümmern sich stärker um ihre Kinder.“ Darüber hinaus ist die Partizipation der Väter an der Betreuung in den letzten Jahren deutlich gewachsen:

„Seit Einführung des Elterngeldes ist der Anteil der Männer, die sich zu Hause um ihre Babys kümmern, von drei auf heute über 35 Prozent gestiegen.“

Um allerdings auch den wachsenden Wünschen und Erwartungen der Eltern gerecht zu werden, ist nun eine Novelle des Elterngeldes geplant.

„Deshalb arbeiten wir an einer Novelle, um das Elterngeld noch besser auf die Lebenssituation beider Partner abzustimmen und gerade auch die Möglichkeiten für Väter zu verbessern, sich ihrem Kind zu widmen und partnerschaftliches Erziehen zu ermöglichen.“

Laut Angabe von Franziska Giffey soll ein Vorschlag noch dieses Jahr ausgearbeitet werden.