Raser-Fall: BGH bestätigt erstmals Verurteilung wegen Mordes

Raser-Fall: BGH bestätigt erstmals Verurteilung wegen Mordes

Verurteilung im Hamburger Raser-Fall rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt: Weil der betrunkene Fahrer eines gestohlenen Taxis der Polizei entkommen wollte, nahm er den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf - ein 22-Jähriger starb noch an der Unfallstelle.

 

Worum geht es?

Am frühen Morgen des 04. Mai 2017 hatte ein damals 24-Jähriger ein Taxi gestohlen - betrunken und ohne Führerschein raste er auf der Flucht vor der Polizei mit dem unbeleuchteten Wagen durch die Hamburger Innenstadt, bis er bei einer Geschwindigkeit von etwa 155 km/h eine Ampel überfuhr und das Fahrzeug bewusst auf eine dreispurige Gegenfahrbahn steuerte. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von etwa 130 km/h frontal mit einem ihm entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.  

Mordmerkmal erfüllt

Die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts warf dem Angeklagten grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten vor. Auf seiner Flucht habe er mit seiner Fahrweise mehrfach Leib und Leben anderer gefährdet. Spätestens als er das Fahrzeug bewusst in den Gegenverkehr gesteuert habe, habe er billigend in Kauf genommen, dass unbeteiligte Personen in eine Kollision verwickelt und dabei zu Tode kommen könnten. An dieser Einschätzung ändere auch die Alkoholabhängigkeit des Fahrers nichts. Mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt bewusst immer weiter gesteigerte Gefahren, hat das Landgericht bedingten Tötungsvorsatz angenommen und ihn zu lebenslanger Haft verurteilt.  

BGH bestätigt Mordurteil

Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des BGH hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen und das Urteil des Landgerichts bestätigt:

“Wir haben es mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun”,

sagte der Vorsitzende Richter Stephan Sommer. 

Das Landgericht habe die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt - der Mann habe ohne Kompromisse der Polizei entkommen wollen. Es könne dabei offen bleiben, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt sei. Das Urteil wegen Mordes ist damit rechtskräftig.  

Ku’Damm-Raser-Fall lag etwas anders

Im vergangenen Jahr hatte der BGH noch in einem anderen Raser-Fall (Ku’Damm-Raser) das damals bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer aufgehoben. Bei dem Fall aus Berlin fehlte den Karlsruher Richtern ein Beleg für einen bedingten Tötungsvorsatz. 

 

- BGH, Az: 4 StR 345/18 -

 

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