Examensreport: ÖR II 1. Examen aus dem Juni 2018 in Hamburg

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

Die Anteile der Deutschen Bahn AG (Bahn) stehen zu 100% im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bund). In der Planungsphase des Projekts „Stuttgart 21“ wurden 1995 die voraussichtlichen Kosten auf 2 Milliarden Euro beziffert. Nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im Jahr 2006 wurden die voraussichtlichen Kosten auf 3 Milliarden Euro geschätzt. Daraufhin beauftragte die Bundesregierung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W mit einer Wirtschaftsprüfung des Projekts “Stuttgart 21”. Im Jahr 2007 erhielt die Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung in Form eines Gutachtens, welches sie unter Verschluss hält. Mittlerweile ist bekannt, dass das Projekt weitaus mehr als 3 Milliarden Euro kosten wird und die Bahn auch einen erheblichen Teil dieser Kosten selbst tragen muss.

A, B und C sind Abgeordnete im Deutschen Bundestag und dort Mitglied der A-Fraktion. Sie stellen dort folgende Kleine Anfrage an die Bundesregierung:

„Wurden neben den Daten, die für die Wirtschaftsprüfung erforderlich sind noch weitere Daten an W übermittelt? Wenn ja, welche?“

Die Bundesregierung verweigert die inhaltliche Beantwortung der Frage und begründet das wie folgt: die Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor und deren Beschaffung ist mit Aufwand verbunden. Darüber hinaus greife eine Veröffentlichung der Daten in die Grundrechte der Deutschen Bahn ein. Ebenso gebe es eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen der Bahn und W sowie eine Verschwiegenheitspflicht nach § 43 I WiPro. Außerdem würden die Daten in den Kernbereich der Bundesregierung fallen. Jede Veröffentlichung von Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit bundeseigener Unternehmen gehe weiterhin mit einer Gefährdung des Staatswohls einher.

A, B, C sowie weitere Abgeordnete der A-Fraktion wollen das so allerdings nicht hinnehmen und beantragen beim Bundesverfassungsgericht, die Bundesregierung zu verpflichten, die Kleine Anfrage inhaltlich zu beantworten. Die B-Fraktion teilt diese Ansicht von A, B und C und stellt ihrerseits einen gleichen Antrag beim BVerfG. Bevor sich das BVerfG mit der Sache befassen kann, scheiden A, B und C allerdings aus dem Bundestag aus.

Frage 1: Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?

**Fallfortsetzung:**Die Bundesregierung willigt ein, die Frage inhaltlich zu beantworten. Jedoch kann dies aus Geheimschutzgründen nur im Geheimschutzraum des Bundestages geschehen. Eine Veröffentlichung der Informationen ist folglich ausgeschlossen.

Frage 2: Ist die beabsichtigte geheime Beantwortung der Kleinen Anfrage verfassungsgemäß?

 

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