Blogleser wissen, dass das VG Arnsberg vor einiger Zeit eine äußerst prüfungsrelevante Entscheidung zu der Frage gefällt hat, inwiefern ein Nachbar gegen eine “Fanfahne” von Borussia Dortmund auf dem Nachbargrundstück vorgehen kann. Die Entscheidung ist deswegen so klausurrelevant, weil sie dem Klassiker “Nachbarschutz im Baurecht” eine weitere lebensnahe Fallgestaltung hinzufügt.
Nunmehr hat das OVG Münster (Beschl. v. 8.7.2014, Az. 10 A 1787/13) den Antrag auf Zulassung der Berufung (§ 124a IV, V VwGO) abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.
Anlass genug, sich nochmals mit dem Baurecht im Allgemeinen und dem Nachbarschutz im Besonderen zu befassen.
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