Darstellung eines Meinungsstreits

Darstellung eines Meinungsstreits

In einer Klausur bildet die Darstellung eines Meinungsstreits häufig den Schwerpunkt. Bei den Meinungsstreitigkeiten sind daher die „Big Points“ zu holen. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Darstellung des Meinungsstreits beherrschst.

I. Aufbauschema

Einen Meinungsstreit baust Du am besten nach folgendem Schema auf:

1. Erste Auffassung („Eine Ansicht“)

a) Präsentation der Auffassung

„Nach einer Auffassung gilt auch bei der Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO analog eine Klagefrist von einem Jahr.“

b) Subsumtion

„Im vorliegenden Fall hat der A erst nach etwa 15 Monaten Klage erhoben.“

c) Ergebnis

„Also ist die Klage nach dieser Auffassung bereits unzulässig.“

2. Zweite Auffassung („Weitere Ansicht“)

a) Präsentation

„Nach einer anderen Auffassung gilt für die Fortsetzungsfeststellungsklage keine Frist.“

b) Subsumtion

„Danach konnte der A auch im vorliegenden Fall erst nach etwa 15 Monaten Klage erheben.“

c) Ergebnis

„Also ist die Klage nach dieser Auffassung – sofern die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen – zulässig.

(ggf. weitere Auffassungen)

II. Stellungnahme

1. Argumente für die erste Auffassung

„Für die erste Auffassung spricht der Rechtsgedanke des § 58 II VwGO.“ (usw.)

2. Argumente für die zweite Auffassung

„Für die zweite Auffassung sprechen allerdings Sinn und Zweck der Klagefrist.“ (usw.)

III. Ergänzende Hinweise

Bei der Darstellung eines Meinungsstreits solltest Du noch folgende Regeln beachten:

1. Keine abstrakte Darstellung eines Meinungsstreits

Der häufigste Fehler bei der Darstellung eines Meinungsstreits ist, dass der Meinungsstreit nur abstrakt dargestellt und entschieden wird. Es werden also jeweils nur die Auffassungen präsentiert, also keine Subsumtion und kein fallbezogenes Ergebnis. Und so werden dann die Argumente für die Auffassungen diskutiert. Einen Meinungsstreit musst Du aber nur entscheiden, wenn die Auffassungen – nach Subsumtion – im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Du sollst kein Lehrbuch schreiben, sondern den Fall lösen!

2. Nicht: „Herrschende Meinung“

Außerdem solltest Du bei der Darstellung eines Meinungsstreits Begriffe wie „herrschende Meinung“ oder „Mindermeinung“ vermeiden. Besser sind neutrale Begriffe, wie zum Beispiel: „nach einer Ansicht“. Das Etikett „herrschende Meinung“ ersetzt kein Argument. Außerdem nimmt Dir der Korrektor ohnehin nicht ab, dass Du Dir einen verlässlichen Überblick über die verschiedenen Meinungen verschafft hast und die Quellen gezählt hast. Trotzdem ist es natürlich gut zu wissen, was „herrschende Meinung“ ist, damit Du Deinen Lösungsweg klausurtaktisch besser einordnen kannst.

3. Argumente erst in der Stellungnahme

Einige garnieren im Rahmen der Darstellung eines Meinungsstreits bereits die Präsentation der Auffassung mit Argumenten. Das ist unglücklich, weil die Argumente nur erforderlich sind, wenn die Auffassungen – nach Subsumtion – im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Außerdem hast Du dann schon bei der Präsentation der Auffassungen Deine Argumente „verpulvert“ und musst dann bei der Stellungnahme ein „dünnes Süppchen kochen“ oder Dich wiederholen.

4. Übliche Reihenfolge einhalten

Bei der Darstellung eines Meinungsstreits ist es üblich, die Auffassung, der Du folgen möchtest, zuletzt zu nennen.

5. Anordnung der Argumente

Ob Du die Argumente für die Auffassung jeweils „en bloc“ bringst oder sie „verwoben“ darstellst, ist reine Geschmackssache.

Übrigens: Bei Jura Online wird jeder Meinungsstreit nach diesen Regeln dargestellt.

Letzte Aktualisierung: Januar 2024