Garantie
Bei dem Garantievertrag wird vereinbart, dass der Schuldner verschuldensunabhängig für das Eintreten oder Ausbleiben eines Umstandes eintritt.
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Ausschluss der Gewährleistungsrechte
Bei dem Garantievertrag wird vereinbart, dass der Schuldner verschuldensunabhängig für das Eintreten oder Ausbleiben eines Umstandes eintritt.