Betrug durch TUI-Angestellte

Betrug durch TUI-Angestellte

Angestellte sind Vertrauenssache

Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste im Falle von Verspätungen, Überbuchungen oder ähnlichen Flugstörungen einen Entschädigungsanspruch gegen die Airlines. So können Reisende bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden beispielsweise eine Entschädigung von bis zu 600 € verlangen. Die Verordnung wird oft auch als Fluggastrechteverordnung bezeichnet. Sie wurde Jahr für Jahr durch Urteile des EuGH verfeinert und konkretisiert. Jedoch scheint dieses Geld nicht immer bei den Urlaubern anzukommen. Zuletzt standen zwei ehemalige Angestellte des Reiseunternehmens TUI Deutschland GmbH wegen Betruges vor dem Amtsgericht Hannover.

Worum geht es?

Die beiden ehemaligen Angestellten waren bei dem Unternehmen für die Abwicklung von Reklamationen zuständig. Sie bearbeiteten beispielsweise im Falle von Flugverspätungen oder Annullierungen die Anliegen der betroffenen Kunden. Die beiden gingen wie folgt vor: Die Anträge der Kunden auf Entschädigung wurden den Betroffenen so lange nicht zugesprochen, bis diese schließlich aufgaben. Intern wurden die Entschädigungen aber sehr wohl bewilligt und sodann auf das jeweilige Konto der Angeklagten weitergeleitet.

Dabei soll ein Schaden von mindestens 150.000 Euro entstanden sein. Aufgeflogen sind die beiden nur, da die Bank misstrauisch wurde und eine Anzeige wegen Geldwäsche erstattete. Scheinbar soll es für die Angeklagten auch möglich gewesen sein, an persönliche Daten der Kunden zu gelangen und Flugstörungen zu erfinden. Kundendaten wurden dann benutzt, um angebliche Entschädigungsverlangen der Kunden zu fingieren.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte die beiden wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe. Zudem müssen die eingenommenen Beträge zurückgezahlt werden.

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen

Relevante Lerneinheiten