Reform des Bundespolizeigesetzes: Was soll sich ändern?

Reform des Bundespolizeigesetzes: Was soll sich ändern?

SPD und Union einigen sich auf Eckpunktepapier

SPD und Union haben sich auf ein Eckpunktepapier für eine Reform des Bundespolizei-Gesetzes geeinigt. Eine automatische Gesichtserkennung sei vom Tisch, dafür soll die Quellen-TKÜ kommen. 

Worum geht es?

Die beiden Koalitionspartner SPD und Union haben sich auf die Grundzüge einer Gesetzesänderung über die Bundespolizei geeinigt. Über das Thema herrschte Streit: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) strebte schon lange eine Reform an und wollte den Beamtinnen und Beamten, die in erster Linie für den Grenzschutz und für die Sicherheit im Bahn- und Luftverkehr zuständig sind, weitreichende Befugnisse einräumen. So wurde etwa auch eine elektronische Gesichtserkennung an Bahn- und Flughäfen thematisiert. Doch die SPD stellte sich gegen die Forderungen des Innenministers, allen voran Saskia Esken und Justizministerin Christine Lambrecht. Nun liege nach Berichten der FAZ ein Kompromiss in Form eines Eckpunktepapiers vor. Aus der Opposition hagelt es Kritik.

B-Pol soll Quellen-TKÜ bekommen

Das Eckpunktepapier sei ein Ergebnis von harten Verhandlungen, in denen beide Koalitionspartner Kompromisse eingingen. Zwar verzichte man seitens der Union auf eine flächendeckende Gesichtserkennung an Bahn- und Flughäfen - womöglich auch, weil hier der technische Stand noch nicht ganz ausgereift sei – dafür soll aber eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu den Befugnissen der Bundespolizei zählen. Darunter ist das Mitlesen von Nachrichten in verschlüsselten Messenger-Diensten zu verstehen. Allerdings soll diese nicht uneingeschränkt anwendbar sein, sondern nur bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität.

Außerdem seien Onlinedurchsuchungen vom Tisch. In Seehofers ersten Entwurf war der verdeckte Zugriff auf Computer noch erwähnt, im nun erarbeiteten Eckpunktepapier seien diese aber nicht mehr genannt. Dafür soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei „unerlaubtem Aufenthalt“ in Deutschland selbst durchführen dürfen. Ebenfalls soll sie bei Delikten mit Laserpointern oder Drohnen zuständig sein. Schließlich soll sie auch zu Maßnahmen ermächtigt werden, die bislang lediglich den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei eingeräumt waren. Es ist geplant, dass die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Zukunft selbst Platzverweise erteilen und Blutproben entnehmen dürfen.

Koalition zufrieden, Kritik aus Opposition

Da mit dem Eckpunktepapier ein lang andauernder Streit über die Gesetzesänderung ausgeräumt ist, zeigen sich die beiden Koalitionspartner mit dem Ergebnis zufrieden. Aus den erarbeiteten Änderungen soll nun ein Gesetzesentwurf entwickelt werden. Union und SPD streben an, ein entsprechendes Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode noch zu verabschieden. Dies liege insbesondere daran, dass man die Bundespolizei so schnell wie möglich an den technischen Standard bringen möchte. Das Bundespolizeigesetz sei veraltet – viele Regelungen stammten aus dem Jahr 1994.

Allerdings ist nicht jeder mit der geplanten Reform zufrieden. So gibt es Kritik von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die sich am Ende doch mehr Kompetenzen gewünscht hätte. Seitens der DPolG sprach man daher von einem „faulen Kompromiss“. Außerdem rügten mehrere Oppositionsparteien das Vorhaben von SPD und Union. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz stufte die Quellen-TKÜ als „verfassungsrechtlich hochumstritten“ ein, sein Bundestagskollege Stephan Thomae von der FDP schloss sich dem an. Der FDP-Fraktionsvorsitzende sprach von einem „nächste[n] Schritt in Richtung Überwachungsstaat“. Abschließend stellte sich auch Die Linke gegen die Quellen-TKÜ. Ihr Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler kritisierte die höhere Überwachung und forderte stattdessen, „mehr demokratische Kontrolle“ der Polizeibehörden zu ermöglichen.

Was macht eigentlich die Bundespolizei?

Die Bundespolizei mit Hauptsitz in Potsdam ist dem Bundesinnenministerium unter aktueller Führung von Horst Seehofer unterstellt. Aktuell sind rund 51.000 Frauen und Männer bei der Bundesbehörde tätig, die insbesondere für den Grenzschutz und die Sicherheit an Bahn- und Flughäfen zuständig sind. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Wesentlichen im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Ergänzend kommen Normen aus anderen Rechtsvorschriften – beispielsweise dem Aufenthaltsgesetz – hinzu. Außerdem obliegt der Bundespolizei der Schutz für gefährdete Verfassungsorgane des Bundes, etwa dem Bundeskanzleramt oder dem BVerfG. In allen Bereichen strebe die Bundespolizei eine enge Zusammenarbeit mit den auf Länderebene organisierten Landespolizeien an.