Bundesjustizministerium will Bewerbungsanforderungen für Vorsitzende Richter*innen an Bundesgerichten lockern

Bundesjustizministerium will Bewerbungsanforderungen für Vorsitzende Richter*innen an Bundesgerichten lockern

Lockerungen beim Anforderungsprofil an Senatsvorsitzende?

Das Bundesjustizministerium plant eine Lockerung des Anforderungsprofils für Senatsvorsitzende. Dies stößt auf Kritik – die Präsident*innen der obersten Bundesgerichte fühlen sich überrumpelt.

Worum geht es?

Richterstellen an den obersten Bundesgerichten sind begehrt. Dabei dürfte eine bestimmte Position aber noch attraktiver sein: Die Rolle des Vorsitzenden. Die Vorsitzenden Richterinnen und Richter leiten die Verhandlungen, bekommen vermehrt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, auch gehaltstechnisch sind solche Stellen verlockend. Daher gilt ein hohes Anforderungsprofil für Juristen, die an den obersten deutschen Gerichten einen Senat leiten wollen. Neben fundiertem juristischen Wissen, Teamfähigkeit und Führungskompetenz muss eine fünfjährige Gerichtserfahrung bei dem Gericht vorliegen, bei dem eine Vorsitzenden-Position begehrt wird.

Das Bundesjustizministerium plant aktuell, diese Bewerbungsanforderungen zu lockern. Die fünfjährige Erfahrung soll wegfallen, sprich: Auch „Quereinsteiger“ von anderen Gerichten oder aus Ministerien könnten einen Senat leiten, ohne vorab bei dem Gericht gearbeitet zu haben. Dies stößt auf Kritik.

Präsidenten beschwerten sich

Die Senatsvorsitzenden spielen eine wichtige im Gerichtsalltag, der vom jeweiligen Präsidium eines Bundesgerichts gesteuert wird. Zwar haben sie auch „nur“ eine Stimme bei Entscheidungen. Allerdings leiten sie die Verhandlungen, schreiben für andere Richterinnen und Richter bezüglich Beförderungen die entsprechenden Zeugnisse und kennen die gesamte Akte eines Verfahrens. Die aktuellen Voraussetzungen für die Besetzung einer Vorsitzenden-Position wurden zuletzt 2016 vom Bundesjustiz- und Bundesarbeitsministerium zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten vom BGH, BVerwG, BFH, BAG und BSG erarbeitet. Davon ausgenommen ist das BVerfG, da hier andere Kriterien gelten.

Nun überraschte das Bundesjustizministerium die Präsidentinnen und Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte. Anstelle einer gemeinsamen Ausarbeitung soll das Ministerium den Präsidien die geplante Änderung einfach schriftlich mitgeteilt haben. Die Streichung der fünfjährigen Erfahrung am selben Gericht stößt dabei auf Kritik. Der Präsident des BVerwG, Klaus Rennert, äußerte sich:

Ein Senatsvorsitzender sollte unbedingt aus dem eigenen Haus kommen und einige Jahre als beisitzender Richter an diesem obersten Bundesgericht tätig geworden sein.

Auf das Schreiben hin beschwerten sich die Präsidenten – demnächst soll ein vermittelndes Gespräch stattfinden.

Politische Justiz?

Außerdem wird von einigen befürchtet, dass durch eine Streichung der fünfjährigen Gerichtserfahrung die Justiz politisch geprägt werden könnte. Wenn eine vorherige Tätigkeit am Gericht nicht mehr erforderlich sein sollte, könnten dann auch „juristische Quereinsteiger“ aus Ministerien einen Senatsvorsitz übernehmen. Aus der Politik könnten dann Bundesrichter trotz mangelnder Erfahrung gewählt werden, wenn sie eine entsprechende politische Einstellung haben – und so Verhandlungen nach ihren Überzeugungen formen. Unter den aktuellen Anforderungen sei ein solcher Wechsel von Politik in die Justiz eher unwahrscheinlich aufgrund der fünfjährigen Hürde. Zunächst winkt nämlich nur eine Richterposition als beisitzender Richter.

Klaus Rennert fürchte nach Angaben der ARD-Rechtsredaktion keine politische Übernahme der Justiz. Gleichzeitig mahne er aber, dass eine solche die Unabhängigkeit der Justiz gefährden würde.

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