Gastronomen sollen Plausibilitätskontrollen leisten
Wer sich mit „Donald Duck“ in der Kontaktliste eines Cafés einträgt, muss bald nicht nur seinen Kaffee, sondern möglicherweise auch 1.000 Euro Bußgeld zahlen. Falsche Kontaktdaten sollen teuer werden.
Worum geht es?
Seit Mai wurden die ersten Lockerungen in puncto Corona-Bekämpfung getroffen. Eine davon ist, dass Gastronomie wieder öffnen dürfen. Allerdings müssen Gäste neben der Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen auch ihre Kontaktdaten im Restaurant oder im Café abgeben. So können die Gäste benachrichtigt werden, sollte die Gefahr auf eine COVID-19-Infektion bestehen. Dadurch werden die Gäste selbst, aber auch die ganze Gesellschaft geschützt, indem die Gesundheitsämter Infektionsketten nachverfolgen können. Allerdings sind nicht alle mit der Angabe der persönlichen Daten einverstanden. Es sind Fälle bekannt, in denen beispielsweise in Hamburger Cafés etwa „Donald Trump“, „Micky Maus“ und „Benjamin Blümchen“ zusammen Cappuccino trinken. Dies erschwert die Rückverfolgung von Infektionsketten und belastet die Gesundheitsbehörden.
Aus diesem Grund wurde beim vergangenen Bund-Länder-Konferenz ein Bußgeld für falsche Angaben in den Kontaktlisten beschlossen. Fake-Namen könnten bald bis zu 1.000 Euro kosten.
Gastronomen sollen Plausibilitätskontrollen leisten
Kurz war unklar, ob nun der Gast mit den falschen Angaben oder etwa der Gastronom für die fehlerhafte Eintragung haften müsse. Angela Merkel kommentierte, dass die Bußgeld-Regelung sich an die Betreiber richten würde, sprich: Die Gastwirte haften für die Richtigkeit der Angaben. Ein Regierungssprecher stellte am selben Abend aber klar:
Falsche Angaben zu ihrer Person von Gästen in Restaurants und Bars werden künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt, das von den Gästen zu entrichten ist.
Die Gäste müssen also für ihrer falschen Angaben das Bußgeld entrichten. Der Bund-Länder-Beschluss nennt aber „Plausibilitätskontrollen“ durch den Gastronomen. Sollte dieser bemerken, dass sich gerade „Sirius Katzenkönig“ in seine Liste einträgt, müsse er nachhaken. Eine ihn treffende Verpflichtung zu einer Ausweiskontrolle gebe es aber nicht, kann aber abhängig vom jeweiligen Bundesland teuer werden. In Schleswig-Holstein etwa drohen Gastwirten Bußgelder, wenn sie solche falschen Eintragungen dulden.
Bund-Länder-Beschluss nicht bindend
Der aktuelle Bund-Länder-Beschluss ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Bei solchen Gesprächen suchen die Länder eine gemeinsame Linie, die Bundeskanzlerin hält eher eine moderierende Rolle inne. Diese Beschlüsse sind aber weder dem Bürger noch den Ländern gegenüber verbindlich, sondern haben nur empfehlenden Charakter. Am Ende muss jedes Bundesland in eigener Kompetenz seine Coronaverordnungen gestalten.
Schleswig-Holstein plant Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro
Die Bundesländer werden demnächst die Bußgelder in den jeweiligen Verordnungen festlegen. Schwierig könnte aber die Ahndung werden, die Behörden müssten den Gast mit den falschen Angaben quasi in flagranti erwischen – seinen richtigen Namen lässt er ja schließlich nicht da. Einige Ordnungsbehörden haben sich schon dahingehend geäußert, dass dies einen hohen Personalaufwand erfordern würde.
Nordrhein-Westfalen war schnell: Ab Oktober sollen falsche Kontaktangaben den Gast 250 Euro kosten. Viermal so teuer soll es in Schleswig-Holstein werden. Dort wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt – ohne Ermessensspielraum. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kommentierte:
Das ist Vorsatz, wenn man Kontaktlisten nicht richtig ausfüllt.
Ganz anders sieht es in Sachsen-Anhalt aus. Es ist das einzige Bundesland, das grundsätzlich auf Kontaktlisten in der Gastronomie verzichtet.
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