Anwälte und Notare gelten nun auch als systemrelevant

Anwälte und Notare gelten nun auch als systemrelevant

Lob und Kritik von BRAK und DAV

Anwälte und Notare gelten nun in einigen Bundesländern als systemrelevant. Was bedeutet das?

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Worum geht es?

Systemrelevant – ein Wort, das durch die Corona-Pandemie in den Sprachgebrauch der Gesellschaft gerückt ist. Unter dem Begriff sind Berufsgruppen zu verstehen, die eine derart bedeutende Rolle in Deutschland spielen, dass sie besonders geschützt werden müssen. Sie sind während der Corona-Pandemie für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, der Sicherheit und der Versorgung der Bevölkerung besonders bedeutsam. Darum sind in den einzelnen Corona-Verordnungen der Bundesländer Berufsgruppen aufgelistet, die Teil der kritischen Infrastruktur sind. Genannt sind unter anderem Polizei, Feuerwehr, Personal im Gesundheitsbereich oder Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern. Die Anerkennung der Systemrelevanz ist Ländersache. Nun haben einige Bundesländer ihre Listen ergänzt.  Neben Postdiensten, Mitarbeitern von Wach- und Sicherheitsdiensten und Beschäftigten der Textilindustrie sind Anwälte und Notare als systemrelevant eingestuft worden.

 

Vorteil: Notbetreuung

Ein großer Vorteil für die als systemrelevanten Berufsgruppen ist ein Anspruch auf Notbetreuung der Kinder. Da Schulen und schulvorbereitende Einrichtungen lange Zeit geschlossen waren und nun lediglich teilweise nach und nach den Betrieb wieder aufnehmen, stehen Familien insbesondere dann vor einem Problem, wenn beide Eltern berufstätig sind. Ein Elternteil müsste für die Kinderbetreuung zuhause bleiben.

Um den Menschen entgegenzukommen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, gibt es daher einen Anspruch auf Notbetreuung. Dieser ist auch in der jeweiligen Corona-Verordnung des Landes normiert. In der entsprechenden Verordnung von Baden-Württemberg sind beispielsweise in § 1 VI die systemrelevanten Berufsgruppen aufgelistet. Wer diesen angehörig ist, hat nach Absatz 4 die Möglichkeit auf eine Notbetreuung der Kinder. Dort heißt es:
 § 1 IV Corona-Verordnung Baden-Württemberg:

 
Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen […] sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen […], sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind.

BRAK und DAV loben und kritisieren

In letzter Zeit hatten sich insbesondere die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) für die Ergänzung von Anwälten und Notaren auf der systemrelevanten Liste eingesetzt. Als Organe der Rechtspflege käme ihnen eine wichtige Funktion für die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates zu. Dass die ersten Bundesländer ihren Forderungen nachgekommen sind, erzeugt Erleichterung. Zugleich wird aber kritisiert, dass es nur einzelne Länder sind, die die Einstufung vorgenommen haben. Man wünsche sich eine bundesweite Anerkennung der Systemrelevanz von Anwälten und Notaren. BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels kommentierte:

Die Anerkennung der Anwaltschaft als Teil der kritischen Infrastruktur war überfällig und im Interesse der Rechtssuchenden sowie der Rechtspflege insgesamt dringend notwendig.

 

Aktuell gelten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern Anwälte und Notare als systemrelevant. Andere Bundesländer streben ebenfalls eine Änderung an.

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