Welche Auswirkung hat das Coronavirus auf das Staatsexamen?

Welche Auswirkung hat das Coronavirus auf das Staatsexamen?

Kurze Übersicht der Bundesländer

Die Coronakrise betrifft die Prüfungen für das erste und zweite Staatsexamen. Wir haben einen Überblick, welches Bundesland welche Regelungen getroffen hat.

 

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat man sich per Informationsschreiben vom 18. März 2020 dahingehend geäußert, an den regulären Terminen für das erste Staatsexamen im Juni festhalten zu wollen. Die mündlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen für den Durchgang F 20 werden am 20. April 2020 beginnen und voraussichtlich – soweit es die Planung zulässt – am 20. Mai 2020 enden. Das LJPA teilte ebenfalls mit, dass die schriftlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen der Examenskampagne H 20 wie geplant im kommenden Juni stattfinden sollen.

Bayern

In einer Erklärung hat das Justizprüfungsamt in Bayern zu der aktuellen Situation Stellung genommen.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Virus ist es dem LJPA derzeit nicht möglich, sichere Vorhersagen zur künftigen Entwicklung der Situation zu machen.

Daher wurden bisweilen keine Prüfungstermine abgesagt oder bestätigt. Die mündlichen Prüfungen sind aber ein wenig nach hinten verschoben worden, sie beginnen nun am 4. Mai 2020. Die schriftlichen Prüfungen hingegen sollen planmäßig abgehalten werden, wobei der Gesundheitsschutz von Prüflingen und Aufsichtspersonal im Vordergrund stehe.

Dafür wird der Pflichtprüfungsstoff des Zweiten Staatsexamens beschränkt. In einer Mitteilung heißt es, dass angesichts der außergewöhnlichen Situation der Corona-Krise der Prüfungsstoff beginnend ab dem Termin 2020/1 reduziert werde:
Weite Teile des Familienrechts, insbesondere das Unterhaltsrecht und das Verfahren in Ehesachen, Familienstreitsachen und Familiensachen, sowie das Wasserrecht werden ab dem Prüfungstermin 2020/1 in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nicht geprüft.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz habe schon länger eine Änderung der Prüfungsordnung vorbereitet. Diese sollte allerdings erst ab dem Durchgang 2022/1 gelten. Aufgrund der besonderen Umstände habe man sich jedoch entschieden, die Reduzierung ab diesem Jahr schon einzuführen.

 

Berlin, Brandenburg

Das GJPA hat sich dazu entschlossen, die Staatsprüfungen unter der Situation angepassten Bedingungen wieder aufzunehmen. Dies wurde am 3. April 2020 um 16 Uhr bekannt gegeben. Vorab hieß es noch, dass die Prüfungen ausgesetzt werden sollen. Zu den mündlichen Prüfungen im ersten Examen heißt es:
Ab dem 21. April sollen die ursprünglich für Ende März 2020 geplanten, zunächst abgesagten mündlichen Prüfungen der Kampagne 1.2019/II fortgeführt werden.

Daran anschließend werden nach aktueller Planung die mündlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen beginnen, also etwa ab dem 20. Mai 2020.

Die Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfungen sollen wie geplant vom 2. bis zum 16. Juni geschrieben werden. Die ursprünglich für April 2020 geplanten, abgesagten schriftlichen Prüfungen im ersten Examen werden nun voraussichtlich im Juli 2020 durchgeführt.

 

Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein

Das gemeinsame Prüfungsamt der Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein verschiebt die schriftlichen Klausuren im ersten und zweiten Staatsexamen auf Juni. Die mündlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen werde vom GPA vom 20. April bis 12. Mai 2020 wie geplant durchgeführt, aber unter angepassten Bedingungen. So werden an jedem Prüfungstag nur am Vormittag je zwei Kandidaten und am Nachmittag je 2 Kandidaten durch dieselbe Prüfungskommission geprüft. Die anzufertigenden Aktenvorträge können außerdem in einem 85 Personen fassenden Raum vorbereitet werden, in dem sich zu diesem Zeitpunkt lediglich 6 Kandidaten aufhalten sollen. 

 

Hessen

Die Regelung in Hessen sticht hervor: Das Hessische Landesjustizministerium räumt den Studierenden und Referendaren ein Wahlrecht ein. In Hessen können die Kandidaten wählen, ob sie ihre mündliche Prüfung ablegen wollen oder nicht. Im zweiten Fall müsse bis zum Mittag des Vortags der Prüfung eine Meldung an das Justizprüfungsamt erfolgen. Ein Nachholtermin stehe aber noch nicht fest. Seitens des hessischen Ministeriums wird diese Regelung damit begründet, dass man die Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigen möchte, die ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Ausbildung ohne Zeitverlust fortsetzen zu wollen. Ende März entschieden sich von 180 geladenen Kandidaten für die mündliche Prüfung im Zweiten Examen 133 dafür, diese abzuleisten.

 

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern verkündete Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) bezüglich der Klausurtermine:
Wir haben uns dazu entschieden, aus gesundheitlicher Vorsorge in Zeiten der Corona-Epidemie, die Termine im April abzusagen.

 

Die Klausuren der ersten Staatlichen Pflichtfachprüfung der Kampagne S 2020 ab dem 20.04.2020 finden somit nicht statt. Nach derzeitiger Planung sei beabsichtigt, die Klausuren stattdessen vom 20. Bis zum 28.07.2020 schrieben zu lassen. 

Die Termine für das Zweite Staatsexamen sollen wie geplant stattfinden können. Das betrifft die ab dem 04.06.2020 angesetzten mündlichen Prüfungen und die ab dem 03.08.2020 vorgesehenen schriftlichen Prüfungen.

Niedersachsen

In Niedersachsen wurden sämtliche Prüfungen des ersten und zweiten Staatsexamens ausgesetzt. Ein außerordentlicher Prüfungsdurchgang soll jeweils im Juni stattfinden. Darüber hinaus werden bereits terminierte mündliche Prüfungen nicht stattfinden, Nachholtermine stehen noch nicht fest.

 

Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich ebenfalls dafür entschieden, dass sowohl die mündlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen als auch die schriftlichen Prüfungen im April ausfallen zu lassen. Nachholtermine sind für Mai beziehungsweise Juni geplant.

Aufgrund des Ausfalls der Arbeitsgemeinschaften bis (zunächst) 19.04.2020 und der Einschränkungen der Praxisausbildung soll außerdem das Referendariat in NRW um einen Monat verlängert werden. Dies soll für alle Referendare gelten, die zum Beginn März 2020 den 20. Ausbildungsmonat noch nicht vollendet hatten. Danach verlängert sich entweder die aktuelle Ausbildungsstation oder die nächste. Selbstverständlich wird die Unterhaltsbeihilfe auch um einen Monat weitergezahlt.

 

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz haben die zuständigen Stellen sich dafür entschieden, die schriftliche Prüfung des zweiten Staatsexamens im April 2020 nicht durchzuführen. Man strebe an, diese im Juni oder Juli nachzuholen. Sollte dies im Rahmen der Möglichkeit liegen, könnten die mündlichen Prüfungen planmäßig im November 2020 durchgeführt werden. Die für Mai 2020 geplanten mündlichen Prüfungen sollen nach derzeitiger Planung stattfinden.

Das Ministerium der Justiz wies auch vorsorglich daraufhin, dass die Planungen für die mündlichen Prüfungen im ersten Examen für Juli 2020 und August 2020, die Klausuren im ersten Examen im August 2020 und die Klausuren für das zweite Examen im Oktober 2020 derzeit nicht beeinträchtigt seien.

 

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hält aktuell noch an den Terminen für die mündlichen Prüfungen fest. Dabei wird betont, dass durchgehend ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden gewährleistet sei. Die schriftlichen Klausuren im ersten Staatsexamen im August bleiben ebenfalls unverändert gesetzt. Für das zweite Staatsexamen werden die eigentlich im April regulär stattfinden Klausuren voraussichtlich auf Juni verschoben.

 

Sachsen

In Sachsen hält man sowohl an den mündlichen als auch den schriftlichen Prüfungen fest. Das LJPA weist aber daraufhin, dass Informationen zur Durchführung der schriftlichen Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen, das am 2. Juni 2020 beginnen soll, noch einmal Informationen gesondert veröffentlicht werden.

 

Saarland

Das LJPA im Saarland hat aktuell noch keine Informationen über Ausfälle oder Terminverschiebungen der Prüfungen veröffentlicht.

Thüringen

In Thüringen sind die zuständigen Stellen noch am überlegen, ob die Prüfungen im August 2020 wie geplant stattfinden können. Ein Meldetermin für die Zulassung ist auf jeden Fall aktuell nicht festgesetzt. Das LJPA weist daraufhin, dass Aussagen dazu, ob die schriftlichen Prüfungen im August/September stattfinden können, und ob die mündlichen Prüfungen im Juli 2020 stattfinden können, derzeit nicht erfolgen können. 

Die mündlichen Prüfungen für den Durchgang 2/2019 im zweiten Staatsexamen sollen vom 18. Bis 20.05.2020 erfolgen. Der Prüfungsdurchgang im Juni 2020 soll planmäßig geschrieben werden. Außerdem wurde die Referendarsausbildung bis auf weiteres ausgesetzt. Das heißt, dass weder die Arbeitsgemeinschaften noch die Ausbildung am Einzelplatz stattfinden soll. Referendarinnen und Referendare gelten daher als vom Dienst freigestellt.

Aufgrund der sich dynamisch entwickelten Situation um das Coronavirus empfehlen wir Dir, dich regelmäßig auf den jeweiligen Webseiten Deines zuständigen LJPA oder Deiner Universität zu informieren.

Wir werden die Übersicht fortlaufend aktualisieren.