VG Aachen: Student im 59. Semester darf an Schwimmkurs teilnehmen

VG Aachen: Student im 59. Semester darf an Schwimmkurs teilnehmen

Sieg für Langzeitstudenten: Mit “Silber” und “Gold” zum Schwimmunterricht

Ein Mann im 59. Semester darf am Schwimmkurs der Uni teilnehmen – und das VG Aachen zeigt Humor.

 

Worum geht es?

Vor dem VG Aachen wurde eine Streitigkeit zwischen Universität und Student verhandelt. Ein Mann befindet sich mittlerweile in seinem 59. Semester an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und nahm gerne die internen Sportangebote wahr. Eines dieser Angebote war der Hochschul-Schwimmkurs Leistungsstufe 4, der wie folgt ausgeschrieben war:

Alle, die sich für den Schwimmsport begeistern, aber die Stile noch nicht technisch sauber ausführen können, sind im Level 4 genau richtig. Es dient als Technik-, Aufbau- und Fördertraining für Schwimmerinnen und Schwimmer, die schon drei Schwimmstile – Brust, Kraul und Rücken – komplett beherrschen.

Die RWTH lehnte den Langzeitstudenten aber ab und begründete ihre Entscheidung damit, dass er die erforderlichen Voraussetzungen für den Kurs nicht erfülle. Der Antragsteller versuchte seine Fähigkeiten im Wasser mit dem Vorzeigen seiner Schwimmabzeichen „Silber“ und „Gold“ zu beweisen – keine Chance. Deshalb ging er gerichtlich gegen die Universität vor.

 

Einigung im Gericht, Humor im Netz

Ende Januar einigten sich die Parteien schließlich mündlich vor dem VG Aachen. Der Student dürfe vorerst am Schwimmunterricht teilnehmen. Allerdings kündigte die Universität schon an, zukünftig die Zulassungsvoraussetzungen für den Schwimmkurs neu und transparenter zu regeln, um künftig eine „homogene Trainingsgruppe“ zu ermöglichen. Bis dahin dürfe der Mann aber den laufenden Schwimmkurs 4 besuchen.

Eine gütliche Einigung! Man merkt, dass dies gleich die Stimmung beim Gericht auflockert. Dies machte sich vor allem auf der Internetseite des VG Aachens deutlich. Zum einen trug die Pressemeldung zu dem Urteil die Überschrift „Pack die Badehose ein“, zum anderen wurde nochmal genau auf die vermiedene Beweisführung eingegangen. In der Mitteilung heißt es wortwörtlich:

Auf dieser Grundlage hat die Kammer auf einen Ortstermin am Beckenrand einschließlich Vorschwimmens (des Antragstellers, nicht der Kammer) verzichtet.

Wieder ein Beweis dafür, dass Jura alles, nur nicht trocken ist.