Gehörloser Mann verklagt Pornoseiten wegen fehlender Untertitel

Gehörloser Mann verklagt Pornoseiten wegen fehlender Untertitel

Let’s talk about…Diskriminierung?

Ein gehörloser US-Amerikaner klagt gegen Pornoseiten. Er könne den Videos nicht so folgen wie andere Nutzer.

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Worum geht es?

Das Herz eines Drehbuchs sind die Dialoge. In ihnen findet die Aktion zwischen den Protagonisten statt, ein Konflikt wird vorangetrieben, sie sind wesentlicher Bestandteil der Dramaturgie. Genauso verhält es sich auch mit Soundtracks, die ihren jeweiligen Film prägen. Wer verbindet nicht etwa „My Heart Will Go On“ mit Titanic oder summt manchmal für sich die Star Wars-Melodie? Von großartigen Sound Effects ganz zu schweigen…

Allerdings kommen manche Menschen aufgrund einer Behinderung leider nicht in diesen Genuss, weil sie taub sind. In Deutschland etwa leben ca. 80.000 Gehörlose. Deshalb bieten die meisten Filme und Streaming-Anbieter wie Netflix und Youtube einen Untertitel an, damit auch gehörlose Menschen dem Treiben auf dem Bildschirm folgen können. Allerdings kann nicht jedem „Treiben“ gefolgt werden. Eine Sparte hängt in puncto Untertitel hinterher, weswegen ein gehörloser US-Amerikaner nun geklagt hat: Pornos.

 

Wie bitte?

Ganz richtig: Ein gehörloser US-Amerikaner klagt zur Zeit gegen mehrere Sexfilmanbieter. Er könne den Videos nicht so folgen wie andere Nutzer und wirft den Pornoseiten daher Diskriminierung vor. Schließlich könne dieses „Dilemma“ auch nicht durch Untertitel gemindert werden, denn sie würden fehlen. Die Klage des Mannes wurde in Brooklyn eingereicht und richtet sich gegen Pornhub, Redtube und YouPorn und gegen den kanadischen Mutterkonzern MindGeek. Er hofft, mit der Klage die Bedingungen in der Pornoindustrie für Menschen ohne Gehör verbessern zu können.

In den Vereinigten Staaten werden Menschen mit Behinderung durch den „Americans with Disabilities Act“ geschützt, der sich gegen die Diskriminierung richtet. In seiner Klage listet der Kläger eine Reihe von Titeln auf, die er in letzter Zeit konsumieren wollte. Aber: Kein Untertitel, kein Vergnügen. Ohne Untertitel könnten Taube und Hörgeschädigte den Filmen nicht in dem Maße folgen wie andere Nutzer, brachte der Kläger vor.

Pornhub antwortete in einer Stellungnahme, dass es sehr wohl eine Kategorie mit Untertiteln geben würde. Aber anscheinend reicht das dem Kläger nicht: Ihm sei diese Kategorie mit ihren Inhalten zwar bekannt, allerdings seien sie kein Vergleich zu den sonstigen Filmen. Immerhin wurden allein 2019 und allein auf Pornhub neue Filmchen mit einer Dauer von knapp 1,4 Millionen Stunden hochgeladen. Nur um diese zu konsumieren, müsste man 169 Jahre Zeit aufbringen.

 Ob der Kläger Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. 

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