Regelstudienzeit für das Fach Rechtswissenschaften wird von 9 auf 10 Semester angehoben
Der Bundestag hat sich darauf geeinigt, die Regelstudienzeit für das Jurastudium zu verlängern. Künftig haben Studierende zehn statt der bisherigen neun Semester dafür Zeit, das erste Staatsexamen in Regelstudienzeit zu bestehen.
Worum geht es?
Der juristische Nachwuchs soll gefördert werden. Das hat auch der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates erkannt und vor einigen Monaten vorgeschlagen, die Regelstudienzeit für das Jurastudium mit dem Abschluss erstes Staatsexamen auf 10 Semester zu verlängern. Das System des Jurastudiums wird schon seit längerer Zeit kritisiert - insbesondere die Menge an neu hinzukommenden Lerninhalten übersteigt allmählich das, was überhaupt noch erlernbar ist. Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Justizministeriums von 15 Bundesländern wurde im vergangenen Jahr eine Expertise in Auftrag gegeben, die untersuchen sollte, wie es von der einstigen Juristen-Schwemme zum heutigen Nachwuchsmangel und den hohen Abbruchquoten kommen konnte - allein die Referendareinstellungen sind um etwa 40% zurückgegangen.
Herausgekommen ist dabei eine etwa 100 Seiten starke Mängelliste mit Reformvorschlägen. Einer dieser Vorschläge wird jetzt tatsächlich umgesetzt: Der Bundestag hat einstimmig beschlossen, die vorgesehene Studien- und Prüfungszeit im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss erste juristische Prüfung um ein Semester zu verlängern. Jurastudenten haben damit ab jetztingesamt zehn statt neun Semester Zeit, um das erste Staatsexamen in Regelstudienzeit abzulegen, sodass sie auch ein Semester länger BAföG erhalten können. Dadurch soll verhindert werden, dass der juristische Nachwuchs aufgrund von finanzieller Schwierigkeiten sein Studium vorzeitig abbricht - aus der 100-seitigen Expertise ging unter anderem hervor, dass viele Studenten ihr Studium kurz vor Ende abbrechen würden, da ihnen das Geld ausgehe.
Zudem habe sich seit Einführung der Schwerpunktbereichsprüfung 2002/2003 die durchschnittliche Semesterzahl von 9,6 auf 11,3 (Vergleich aus den Jahren 2006 und 2016) Semester erhöht. Auch für einen juristischen Bachelor- und Masterabschluss werden in der Regel zehn Semester beziehungsweise fünf Jahre Regelstudienzeit benötigt. Da das erste Staatsexamen dessen Stoffmenge aber sogar noch übersteige, müsse auch dem klassischen Jurastudium die Regelstudienzeit von zehn Semestern zugestanden werden.
Die Förderungshöchstdauer im Bundesausbildungsförderungsgesetz ist in § 15a I BAföG geregelt:
Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder einer vergleichbaren Festsetzung.
In § 10 II 1 HRG findet sich sogar eine Legaldefinition der Regelstudienzeit.
In den Prüfungsordnungen sind die Studienzeiten vorzusehen, in denen ein berufsqualifizierender Abschluss erworben werden kann (Regelstudienzeit).
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