Lebenslang und 30 Jahre Haft – El Chapo verurteilt

Lebenslang und 30 Jahre Haft – El Chapo verurteilt

El Chapo (spanisch: der Kurze) – der Tödliche

“Nie wieder wird er Gift in unser Land schütten können oder Millionen verdienen, während Unschuldige ihr Leben verlieren.”, sagte der US-Staatsanwalt Richard Donoghue. Und nun wurde El Chapo, der berüchtigtste Drogenbaron der Welt zu lebenslanger Haft und zusätzlich 30 Jahren von einem US-Gericht verurteilt. Den Rest seines Lebens wird er also hinter amerikanischen Gitterstäben verbringen – das Ende einer brutalen Drogenkarriere?

 

 

Worum geht es?

Joqauín Archicaldo Guzmán Loera, genannt‚El Chapo‘, gehörte zu den meist gesuchten Drogenbossen in Mexiko und in den USA. Er ist das ehemalige Oberhaupt des berüchtigten Sinaloa-Kartell, das den Drogenmarkt in Mexiko und über dessen Grenzen hinaus kontrolliert.

In den 1970er Jahren begann seine Karriere im Drogengeschäft als Gefolgsmann von Amado Fuentes, für den er zunächst Kokainflüge aus Kolumbien koordinierte. Kurze Zeit später stieg er in der Rangfolge auf und wurde Logistikchef im Sinaloa-Kartell, welches er seit spätestens Ende der 1990er Jahre führte. Dabei musste er sich im Laufe seiner Karriere immer wieder gegen verfeindete Drogenschmuggler durchsetzen, häufig unter dem Einsatz von Waffen. 2014 sagte er in einem Interview:

Ich selbst habe 2000 oder 3000 Menschen getötet. Alles, was ich tue, ist mich selbst zu verteidigen.

Das Sinaloa-Kartell gilt als die mächtigste Organisation im Drogenhandel weltweit. Neben dem Schmuggeln von Drogen gehören die Geldwäsche und der Menschenhandel zu ihrem Tagesgeschäft.  

Das Urteil

Am 17.07.2019 teilte Richter Cogan nun das Urteil mit: Lebenslange Haft und zusätzlich 30 Jahre. Es wird deutlich, dass ‚El Chapo‘ nicht mehr auf freien Fuß kommen soll. Der Richter sprach von einer „überwältigenden Grausamkeit“, die die Taten von ‚El Chapo‘ prägten. Neben der lebenslangen Haftstrafe forderte das Gericht den Drogenbaron auf, eine Summe von 12,6 Milliarden (!) Dollar zu zahlen – eine Schätzung hätte ergeben, dass dies der Betrag sein soll, den Guzmán aus der Drogenkriminalität eingenommen habe. Die Justizbehörden der Vereinigten Staaten sind mit dem Urteil zufrieden. Obwohl eine Todesstrafe nach Bundesgesetz zulässig gewesen wäre, einigten sich die USA und Mexiko vor Prozessbeginn auf eine Verhandlung, in der die Giftspritze von vornherein ausscheiden sollte.

Dem kürzlich gesprochenen Urteil geht einer der größten Prozesse zur Drogenkriminalität der USA voraus, für den die Staatsanwaltschaft in jahrelanger Arbeit über 300.000 Seiten Dokumente und über 100.000 Audioaufnahmen als Beweismittel zusammengetragen hat. Vor fünf Monaten hatte die Jury schließlich ‚El Chapo‘ in allen zehn Anklagepunkten für schuldig befunden. Zu den Delikten gehören, neben der Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, die Herstellung und Verbreitung von Drogen (insbesondere Kokain, Heroin und Marihuana), Geldwäsche und der Gebrauch von Schusswaffen. Der Prozess fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt – auch wenn ‚El Chapo‘ außer Gefecht ist: Vom Sinaloa-Kartell geht noch immer eine immense Gefahr aus.  

Alles, was er wollte, war Gerechtigkeit – und die hat er schließlich nicht bekommen.

Mit diesen Worten fasst ‚El Chapos‘ Verteidiger Jeffrey Lichtman den Prozess zusammen. Der amerikanische Staranwalt hatte schon den Mafia-Boss John „Junior“ Gotti vertreten und nahm mit der Verteidigung von ‚El Chapo‘ seine nächste, große Herausforderung an – vergebens. Nun spricht er von einem „Show-Prozess“, der nicht gerecht abgelaufen sei. Deswegen wurde auch Berufung gegen die lebenslange Haftstrafe eingelegt. Anders als in unserer Bundesrepublik führt ein Berufungsantrag aber nicht zu einer Neuaufnahme des Verfahrens – ein Richter wird hier lediglich prüfen, ob die erstinstanzliche Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz zustande kam. Die Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.  

Endstation Hochsicherheitsgefängnis

Bis zu seinem Urteil saß ‚El Chapo‘ in einer Einzelzelle ohne Fenster in einem Gefängnis im Süden Manhattans. Nun wurde er aber in das Hochsicherheitsgefängnis ADX Florence in Colorado verlegt, das auch ‚Alcatraz der Rocky Mountains‘ genannt wird. Es gilt als sicherstes Gefängnis der USA. Und gerade das sollte der Standard bei einem Gefangenen wie ‚El Chapo‘ sein, denn bereits zweimal gelang ihm die Flucht aus mexikanischen Haftanstalten.

2001 entkam er aus einem mexikanischen Gefängnis in einem Wäschekorb – anscheinend öffnete ein Wärter seine Zellentür, anschließend wurde der Drogenbaron von einem Wäschetransporter hinaustransportiert. Alternative: Nach anderen Quellen soll ‚El Chapo‘ einen Deal mit dem damaligen mexikanischen Präsidenten geschlossen haben – 20 Millionen Dollar gegen Freiheit.

Im Jahr 2015 gelang ihm erneut die Flucht aus einem Gefängnis, ungefähr ein Jahr nach seiner zweiten Verhaftung. Spektakulär gruben Komplizen einen 1,5 Kilometer langen Tunnel, dessen Ende in El Chapo’s Zelle mündete. Er zwängte sich durch den 80 Zentimeter breiten Tunnel und es gelang ihm, sich bis 2016 vor den Behörden zu verstecken. Kurz darauf wurde er aber erneut geschnappt und schließlich im Jahr 2017 offiziell an die USA ausgeliefert. Das (voraussichtliche) Ende einer Drogenkarriere.

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen