Berufsaussichten in der Justiz so gut wie lange nicht mehr
Unserer Justiz steht in wenigen Jahren eine riesige Pensionierungswelle bevor – Richter warnen sogar vor einem Kollaps der Justiz. Kein Wunder, denn bis zum Jahr 2031 werden etwa 11.700 unserer rund 28.400 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen, das sind rund 41 Prozent. In den neuen Bundesländern sieht die Situation sogar noch etwas schlechter aus. Dort soll die Justiz nach bisherigem Stand bis 2031 etwa 62,5 Prozent aller Richter und Staatsanwälte aus Altersgründen verlieren.
Worum geht es?
Trotz guter Berufsaussichten, gestaltet sich die Neubesetzung schwierig. Viele junge Juristen zieht es in die Wirtschaft – dort locken Großkanzleien mittlerweile mit 120.000 bis 150.000 Euro Einstiegsgehalt pro Jahr. Als problematisch wird zudem die unterschiedliche Richter-Besoldung in den Bundesländern angesehen. Laut Deutschem Richterbund erhielt ein junger lediger Richter in Baden-Württemberg im Jahr 2017 für die gleiche Arbeit fast 6000 Euro weniger als seine Kollegen im benachbarten Bayern. Und im Saarland sogar 11.000 Euro weniger. Bundesländer, die es finanziell also etwas schwieriger haben, haben im Rennen um gute Nachwuchsjuristen oft das Nachsehen. Die Bewerberzahlen sind ohnehin seit Jahren rückläufig. Um überhaupt noch Kandidaten zu finden, haben viele Gerichte die Hürden für Berufseinsteiger teilweise erheblich gesenkt. Mittlerweile können schon 7 Punkte in beiden Examina genügen – früher wäre eine Richterstelle ohne Doppelprädikat undenkbar gewesen. Doch irgendwie muss die Justiz auf den Nachwuchsmangel reagieren: Entweder die Ansprüche runterschrauben oder die Gehälter anheben.
Richter am BVerfG
Es gibt aber auch Positionen in der Justiz, die mit den hohen Gehältern der Großkanzleien mithalten und diese auch übertreffen können. So kommen Verfassungsrichter beispielsweise auf ein Gehalt von rund 14.500 Euro brutto im Monat. Und seien wir doch ehrlich: Hat so eine Richterstelle nicht auch einen ganz eigenen und besonderen Charme? Es hat schon eine besondere Anmutung, wenn man die Bilder in den Nachrichten sieht, auf denen die höchsten Richter Deutschlands in ihren roten Roben den Gerichtssaal betreten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besteht aus 16 Richtern, die sich in zwei Senate und insgesamt auf sieben Kammern aufteilen. Doch wie wird man eigentlich Richter am Bundesverfassungsgericht?
Die Kandidaten müssen die Befähigung zum Richteramt haben und 40 Jahre alt sein, um überhaupt wählbar zu sein. Das Bundesministerium für Justiz führt stets eine Liste mit Richtern, die für das Amt als Verfassungsrichter geeignet sind. Diese Liste ist stets zu aktualisieren. Auf einer weiteren Liste werden Vorschläge der Fraktionen, der Bundesregierung und der Landesregierung gesammelt.
Gemäß Art. 94 I GG werden die Richter zur einen Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Es ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Während der Bundesrat direkt wählt, werden die vom Bundestag entsendeten Richter durch einen unabhängigen aus 12 Bundestagsmitgliedern bestehenden Wahlausschuss gewählt.
Die Amtszeit eines Verfassungsrichters beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Verfassungsrichter dürfen nicht älter als 68 Jahre sein. Erreicht ein Richter dieses Alter noch vor Ende seiner Amtszeit, endet diese vorzeitig.
Um Verfassungsrichter zu werden, musst Du also einige Hürden überwinden. Nichtsdestotrotz sind die Berufsaussichten in der Justiz derzeit so gut wie lange nicht mehr.
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