Im Kampf gegen den Kindesmissbrauch

Im Kampf gegen den Kindesmissbrauch

Zur Verbesserung von Prävention und Strafverfolgung bei Missbrauchsfällen

„Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehört der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu den wichtigsten kinderpolitischen Aufgaben“, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSD-Fraktion Marcus Weinberg vergangene Woche.

 

Worum geht es?

Und dieser Aufgabe will sich die Fraktion stellen: Am 12.02.2019 hat die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages nach Beschluss ein zehnseitiges Positionspapier zum Thema Kindesmissbrauch veröffentlicht. Nach einer kurzen Analyse der Ist-Situation in Deutschland werden in dem Papier insbesondere die zentralen Ansatzpunkte zur Verbesserung von Prävention und Strafverfolgung von Missbrauchsfällen von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Neben vielen sozialpolitischen Punkten - wie zum Beispiel der Verbesserung der Infrastruktur rund um die bestehenden Beratungsstellen - werden auch rechtspolitische Änderungen und einige Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafverfahrensordnung angestrebt.  

Ausgangssituation

Laut Positionspapier und der dort zitierten polizeilichen Statistik wurden bundesweit im Jahre 2017 mehr als 13.500 Kindermissbrauchsfälle registriert. Die vermutete Dunkelziffer - also die Fälle die nicht angezeigt wurden - sei jedoch deutlich höher. Und häufig habe der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen langfristige Auswirkungen auf das weitere Leben der betroffenen Personen. „In groß angelegten Studien konnten Zusammenhänge zwischen den belastenden Erlebnissen und einer Vielzahl psychischer und körperlicher Auffälligkeiten nachgewiesen werden[.]“, heißt es im Positionspapier.

Im Anschluss werden unter anderem Depressionen, Drogen- und Alkoholmissbrauch und emotionaler Rückzug als mögliche Folgen eines Missbrauchsfalles genannt.  

Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird jedes Jahr vom Bundeskriminalamt mit den von den 16 Landeskriminalämtern eingereichten Daten erstellt. Sie enthält statistische Angaben über alle den Ermittlungsbehörden bekannt gewordenen Straftaten des jeweiligen Jahres. Die Statistiken entfalten keine Aussagekraft darüber, wie viele Täter und Täterinnen am Ende eines Verfahrens wegen der einschlägigen Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden.

 
Und auch die Bundestagsabgeordnete Nadine Schön schreibt auf ihrer Homepage:

„Es ist eine unhaltbare Situation, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland gehört.“

Sie fordert das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium auf, „gute Konzepte, die auf dem Tisch liegen, endlich umzusetzen“.  

„Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen.“

Die CDU/CSU-Fraktion hat am vergangenen Dienstag (12.02.2019) ein interdisziplinär wirkendes Maßnahmenbündel zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beschlossen. „Wir wollen die Hilfesysteme für die Betroffenen stärken und ausbauen, die Ermittler stärken, um Taten künftig zu verhindern, konsequente Strafverfolgung ermöglichen sowie Präventionsangebote stärken und ausbauen[.]“, lautet die Ansage des Programmes. Die Fraktion sieht – um diese Ziele zu erreichen – Handlungsbedarf in vielerlei Bereichen.

Um diesen Beitrag übersichtlich zu halten, haben wir uns auf einige rechtspolitische Aspekte konzentriert, die – sofern sie umgesetzt werden – möglicherweise nur durch Gesetzesänderungen erreicht werden können.   

1. Ziel: „Ermittler stärken“

Oft seien nach Ansicht der Fraktion den Ermittlern im Rahmen von Kindermissbrauchsfällen die Hände gebunden. Zum Beispiel wird kinderpornografisches Material nahezu ausschließlich im Internet und dort im sogenannten „Darknet“ gehandelt. Um jedoch in das Darknet vorzudringen, um dort auf kinderpornografisches Material und andere User zuzugreifen, müssten die Ermittler ihrerseits kinderpornografisches Material hochladen. Nur so wird der Zutritt eines Users zum Darknet gewährt. Da sich die Ermittlungsbehörden jedoch durch das Hochladen von „echtem“ kinderpornografischem Material strafbar machen würden, möchte die Fraktion erreichen, dass die Ermittler „zwar keine „echten“ kinderpornographischen, aber echt aussehende, computergenerierte Bilder hochladen dürfen“. Dies sei notwendig, um effektive Ermittlungen auf dem Bereich der Kinderpornografie durchzuführen.

Darüber hinaus strebt die Fraktion eine verbindliche Regelung auf Bundesebene zur Speicherung von sogenannten Verbindungsdaten an. Es wird insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster angespielt, in Folge dessen die verpflichtende Speicherung von Verbindungsdaten von Telekommunikationsanbietern ausgesetzt wurde. Nach Ansicht der Fraktion eine solche Speicherung jedoch allzu wichtig: „[Ermittler und Experten] brauchen zur Strafverfolgung dringend die Verbindungsdaten –als Instrument der Aufklärung und Prävention.“ Daneben solle es den Ermittlern auch gestattet sein, Daten versteckt zu „beschlagnahmen“. Sofern Betreiber von Internetprovidern kinderpornografische Inhalte feststellen, sollen sie aufgrund einer Meldepflicht dazu zukünftig verpflichtet sein, dies den zuständigen Behörden zu melden.  

2. Ziel: „Ermöglichung konsequenter Strafverfolgung“

Eine konsequentere Strafverfolgung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll durch verschiedene Instrumente ermöglicht werden. Die Fraktion hat sich insbesondere die Kriminalisierung vom bisher straflosen Versuch des sogenannten Cybergroomings zum Ziel gesetzt.

Cybergrooming

Unter Cybergrooming wird die „gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte“ verstanden. Dies ist gemäß § 176 III Nr. 3 und 4 StGB strafbar. Der Versuch ist gemäß § 176 VI StGB ausdrücklich nicht mit Strafe bewährt.

 
Dass der (untaugliche) Versuch bislang nicht strafbar sei, sieht die Fraktion als Problem. Sofern sich Eltern oder Ermittler anstelle von Kindern oder Jugendlichen hinter dem Bildschirm aufhalten, müsse der „Cybergroomer“ keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Und auch Ermittlungen können mangels Verdachts einer Straftat nicht durchgeführt werden. Für die Fraktion steht fest: „Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen.“

 

Strafrahmen schärfen und neue Straftatbestände schaffen

Darüber hinaus soll auch der Strafrahmen des Straftatbestandes „Besitz von kinderpornografischen Schriften” (§ 184b StGB) von bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden. Im Papier wird diesbezüglich ein Wertungswiderspruch zum Strafrahmen des einfachen Diebstahls gemäß § 242 StGB aufgezeigt. Dieser hat einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Des Weiteren möchte die Fraktion den Strafrahmen für den sexuellen Missbrauch anheben und die Tatbestände des sexuellen Missbrauchs in bestimmten Über-/Unterordnungsverhältnissen und von Schutzbefohlenen (§§ 174-174c StGB) erweitern. Betreiber von Plattformen des sogenannten „Darknets“ soll durch die Schaffung eines neuen Straftatbestandes, der „das Betreiben von Handelsplattformen oder Servern, die zum Zwecke der Begehung von Straftaten (im Sinne des Strafgesetzbuches) betrieben werden“ umfasst, das Handwerk gelegt werden.

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