Längere Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften

Längere Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften

Regelstudienzeit für das Fach Rechtswissenschaften soll von 9 auf 10 Semester angehoben werden

Der juristische Nachwuchs soll gefördert werden. Das sieht auch der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates und schlägt vor, die Regelstudienzeit für das Jurastudium mit dem Abschluss erstes Staatsexamen auf 10 Semester zu verlängern. 

 

Worum geht es?

Das System des Jurastudiums wird schon seit längerer Zeit kritisiert - insbesondere die Menge an neu hinzukommenden Lerninhalten übersteigt allmählich das, was überhaupt noch erlernbar ist. Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Justizministeriums von 15 Bundesländern wurde im vergangenen Jahr eine Expertise in Auftrag gegeben, die untersuchen sollte, wie es von der einstigen Juristen-Schwemme zum heutigen Nachwuchsmangel und den hohen Abbruchquoten kommen konnte - allein die Referendareinstellungen sind um etwa 40% zurückgegangen. Herausgekommen ist dabei eine etwa 100 Seiten starke Mängelliste mit Reformvorschlägen. Ein Vorschlag des Bundeslandes NRW beinhaltet dabei einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes: Sowohl die vorgesehene Studien- als auch die Prüfungszeit im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss erste juristische Prüfung soll um ein Semester verlängert werden. Jurastudenten hätten damit künftig ingesamt zehn statt neun Semester Zeit, um das erste Staatsexamen in Regelstudienzeit abzulegen, sodass sie auch ein Semester länger BAföG erhalten könnten. Dadurch soll verhindert werden, dass der juristische Nachwuchs aufgrund von finanzieller Schwierigkeiten sein Studium vorzeitig abbricht - aus der 100-seitigen Expertise ging unter anderem hervor, dass viele Studenten ihr Studium kurz vor Ende abbrechen würden, da ihnen das Geld ausgehe.  

Abstimmung im Bundesrat Mitte Februar

Schließlich habe sich seit Einführung der Schwerpunktbereichsprüfung 2002/2003 die durchschnittliche Semesterzahl von 9,6 auf 11,3 (Vergleich aus den Jahren 2006 und 2016) Semester erhöht. Auch für einen juristischen Bachelor- und Masterabschluss werden in der Regel zehn Semester beziehungsweise fünf Jahre Regelstudienzeit benötigt. Da das erste Staatsexamen dessen Stoffmenge aber sogar noch übersteige, müsse auch dem klassischen Jurastudium die Regelstudienzeit von zehn Semestern zugestanden werden.

Der Vorschlag fand im Rechtsausschuss am Mittwoch große Zustimmung - es ist damit zu rechnen, dass im Bundesrat Mitte Februar hierüber positiv abgestimmt wird.

 

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