Update zum LoveParade-Prozess

„Heute, am 17.01.2019, zeigt Deutschland seine ganze Ohnmacht auf juristischer Ebene.“

Bereits im Dezember berichteten wir zum Verfahrensstand im LoveParade-Prozess. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit für den 16. Januar 2019 terminiert. Dieses Rechtsgespräch fand unter Teilnahme von 56 JuristInnen vergangenen Mittwoch statt und das Ergebnis ist wenig überraschend. Das Gericht erklärt, warum es eine Einstellung des Verfahrens für sinnvoll hält. Der Schuldnachweis für die einzelnen Angeklagten gestalte sich aufgrund der Komplexität des Verfahrens schwierig. Eine Aufklärung, wie es zu der Katastrophe kommen konnte, hält der Vorsitzende dennoch für möglich.

 

Reaktionen der Verteidigung und der Nebenklage

Die Reaktionen auf das Ergebnis des Rechtsgesprächs waren gemischt. Einen Konsens gab es jedoch: Eine Verfahrenseinstellung ist für keine Partei zufriedenstellend. Der Verteidigung merkte an, dass die Angeklagten durch eine Verfahrenseinstellung schlussendlich auch auf einen Freispruch verzichten müssten und es sich deshalb „nicht um ein Geschenk handele“. Eine Nebenklägerin äußerte ihr Unverständnis vor Gericht: „Heute, am 17.01.2019, zeigt Deutschland seine ganze Ohnmacht auf juristischer Ebene.“    

Wie geht es weiter?

Im Raum steht nun die Frage, zu welchen Bedingungen die Anklagten einer Verfahrenseinstellung zustimmen würden. Möglich wäre die Verfahrenseinstellung gegen eine Auflage oder Weisung gemäß §153a StPO gegenüber allen oder einzelnen Angeklagten. Der Verteidiger Gerd-Ulrich Kapteina äußerte allerdings, dass die Angeklagten einer Einstellung gegen Geldauflage nicht zustimmen werden. Bis zum 5. Februar haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun Zeit, sich diesbezüglich Gedanken zu machen. Eine Zustimmung zur Verfahrenseinstellung der Nebenkläger sei zwar nicht notwendig, Nebenklagevertreter Julius Reiter sagte aber: „Wir könnten mit einer Einstellung leben, wenn sie unter bestimmten Auflagen erfolge und wenn der Einstellungsbeschluss dahingehend wäre, dass man Verantwortlichkeiten feststellt, auf deren Grundlage die Hinterbliebenen und Verletzten gegen Institutionen vorgehen können.” Zunächst geht der Prozess wie gewohnt weiter. Der nächste Zeuge ist für den 30. Januar 2019 geladen.